3126/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.01.2002
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Gabriele Binder und GenossInnen
betreffend
“UN-Weltkindergipfel", Nr. 3157/J, wie folgt:
Vorbemerkung:
Einleitend teile ich mit, dass die Formalkoordination zur
Vorbereitung der Vertretung
Österreichs bei der Sondergeneralversammlung zum Weltkindergipfel 2001
durch
das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten,
Völkerrechtsbüro,
wahrgenommen wurde, während mein Ressort maßgeblich zur Erstellung
des
Nationalberichtes für die Sondergeneralversammlung zum Weltkindergipfel
beigetragen hat.
Frage 1:
Die im österreichischen Bundesjugendring vertretenen
Kinder- und
Jugendorganisationen verfügen durch die Förderung aus Mitteln des
Bundes-
Jugendförderungsgesetzes über finanzielle Mittel, die u.a. auch zur
Wahrnehmung
solcher Konferenzen wie dem “UN-Weltkindergipfel" durch Mitglieder
von Kinder- und
Jugendorganisationen bestimmt sind.
Der
österreichische Bundesjugendring war von Anbeginn über die
Vorbereitungen
zum “UN-Weltkindergipfel" einerseits durch das Bundesministerium
für auswärtige
Angelegenheiten und andererseits durch das österreichische Komitee
für UNICEF
informiert.
Frage 2:
Die Regierungsdelegation setzte sich aus folgenden Personen zusammen.
Dr. Wolfgang Schüssel, Bundeskanzler, Delegationsleiter
Mag. Herbert Haupt, Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
Botschafter Dr. Gerhard Pfanzelter,
Ständiger Vertreter Österreichs bei den Vereinten
Nationen in New York
Ges. Dr. Georg Mautner-Markhof, Abteilungsleiter für Menschenrechte, BMaA
BR Dr. Richard Kühnel,
österreichische Vertretung bei den Vereinten Nationen in
New York
BS Dr. Alice Zaunschirm, österreichische
Vertretung bei den Vereinten Nationen in
New York
SL Dr. Henriette Naber, Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
AL Mag. Edeltraud Glettler,
Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen
Mag. Verena Wimmer-Kodat,
Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen
MR Dr. Harald Aigner, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mag. Elisabeth Campestrini, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Gudrun Berger, österreichisches Nationalkomitee UNICEF
Dr. Claudia Stangl-Taller, Ständige Konferenz der Kinder- und Jugendanwältlnnen
Mag. Helmuth Sax, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
Josef Wieser, Gewinner des Bundesredewettbewerbs 2001
Tamara Gaggl, Gewinnerin des Bundesredewettbewerbs 2001
Nischa Maliekal, Gewinnerin des Bundesredewettbewerbs 2001
Frage 3:
Die Einbindung von Kindern in die Vorbereitungsarbeiten zum
“UN-Weltkindergipfel"
erfolgte in der Weise, dass auf Einladung des Bundesministeriums für
auswärtige
Angelegenheiten die Jugendliche Anna Gruber am 2. Vorbereitungstreffen zum
Weltkindergipfel teilgenommen hat. Gegen eine Teilnahme von Jugendlichen am
kommenden Weltkindergipfel spricht nichts, sie ist sogar wünschenswert.
Frage 4:
Die Vorschläge, Kinder und
Jugendliche in die Vorbereitung zum voraussichtlich im
Mai 2002 stattfindenden Weltkindergipfel einzubinden, werden ernsthaft
geprüft.
Frage 5:
Über die Teilnahme der JugendvertreterInnen aller im
Parlament vertretenen Parteien
wird befunden, sobald von diesen ein diesbezüglicher Wunsch an die
Bundesregierung herangetragen wird.
Frage 6:
Es gibt eine schriftliche Unterlage zum
“UN-Weltkindergipfel", den NATIONAL
REPORT AUSTRIA zur UNITED NATIONS GENERAL ASSEMBLY SPECIAL
SESSION (UNGASS) on Children 2001. Die Formalkoordination der
Regierungsstellen sowie der NGOs zur Erarbeitung des Nationalberichts für
die
Sondergeneralversammlung zum Weltkindergipfel 2001 wurde vom
Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten, Völkerrechtsbüro, in
Zusammenarbeit mit dem
österreichischen Komitee für UNICEF vorgenommen.
Insbesondere nachdem beim Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten von
den eingeladenen Ressorts nur in geringem Ausmaß inhaltliche
Beiträge zum
Nationalbericht einlangten, stellte die Abteilung VI/1 des Bundesministeriums
für
soziale Sicherheit und Generationen die entsprechenden Textbeiträge
für den
Regierungsteil des Berichts zur Verfügung. Die Koordinierung der
Beiträge der
NGO's erfolgte durch das österreichische Komitee für UNICEF.
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Berichts
wurden vom Veranstalter des
Weltkindergipfels, dem United
Nations Children's Fund, vorgegeben.
Frage 7:
Ja.
Frage 8:
Ausgehend von den “Concluding Observations" des
Kinderrechteausschusses in Genf
anläßlich der Behandlung des 1. österreichischen
Staatenberichtes gemäß Artikel 44
des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes (1999) wurde auf
Initiative der
Abteilung VI/1 des
früheren Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie Oetzt
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen) im Jahr 1999
das "Steering
Committee
on the Implementation of the Rights of the Child" eingerichtet. Dieses
informelle Gremium besteht
aus Vertretern der in Kinderrechteangelegenheiten
tangierten Ressorts, Vertretern der Länder, den Kinder- und
Jugendanwaltschaften der
Länder sowie Vertretern von nicht-gouvernementalen Organisationen und
Kinderrechteexpertlnnen. Dieses Gremium wurde im Sinne der Concluding
Observations des Kinderrechteausschusses eingerichtet, um die effektive
Koordination
von Aktivitäten in Bezug auf die Umsetzung der Konvention auf allen Ebenen
der
Gesetzgebung und Verwaltung zu gewährleisten.