3126/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.01.2002

BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN


Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Gabriele Binder und GenossInnen
betreffend “UN-Weltkindergipfel", Nr. 3157/J, wie folgt:

Vorbemerkung:

Einleitend teile ich mit, dass die Formalkoordination zur Vorbereitung der Vertretung
Österreichs bei der Sondergeneralversammlung zum Weltkindergipfel 2001 durch
das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Völkerrechtsbüro,
wahrgenommen wurde, während mein Ressort maßgeblich zur Erstellung des
Nationalberichtes für die Sondergeneralversammlung zum Weltkindergipfel
beigetragen hat.

Frage 1:

Die im österreichischen Bundesjugendring vertretenen Kinder- und
Jugendorganisationen verfügen durch die Förderung aus Mitteln des Bundes-
Jugendförderungsgesetzes über finanzielle Mittel, die u.a. auch zur Wahrnehmung
solcher Konferenzen wie dem “UN-Weltkindergipfel" durch Mitglieder von Kinder- und
Jugendorganisationen bestimmt sind.

Der österreichische Bundesjugendring war von Anbeginn über die Vorbereitungen
zum “UN-Weltkindergipfel" einerseits durch das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten und andererseits durch das österreichische Komitee für UNICEF
informiert.


Frage 2:

Die Regierungsdelegation setzte sich aus folgenden Personen zusammen.

Dr. Wolfgang Schüssel, Bundeskanzler, Delegationsleiter

Mag. Herbert Haupt, Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

Botschafter Dr. Gerhard Pfanzelter, Ständiger Vertreter Österreichs bei den Vereinten
Nationen in New York

Ges. Dr. Georg Mautner-Markhof, Abteilungsleiter für Menschenrechte, BMaA

BR Dr. Richard Kühnel, österreichische Vertretung bei den Vereinten Nationen in
New York

BS Dr. Alice Zaunschirm, österreichische Vertretung bei den Vereinten Nationen in
New York

SL Dr. Henriette Naber, Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

AL Mag. Edeltraud Glettler, Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen

Mag. Verena Wimmer-Kodat, Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen

MR Dr. Harald Aigner, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Mag. Elisabeth Campestrini, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

Dr. Gudrun Berger, österreichisches Nationalkomitee UNICEF

Dr. Claudia Stangl-Taller, Ständige Konferenz der Kinder- und Jugendanwältlnnen

Mag. Helmuth Sax, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte

Josef Wieser, Gewinner des Bundesredewettbewerbs 2001

Tamara Gaggl, Gewinnerin des Bundesredewettbewerbs 2001

Nischa Maliekal, Gewinnerin des Bundesredewettbewerbs 2001


Frage 3:

Die Einbindung von Kindern in die Vorbereitungsarbeiten zum “UN-Weltkindergipfel"
erfolgte in der Weise, dass auf Einladung des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten die Jugendliche Anna Gruber am 2. Vorbereitungstreffen zum
Weltkindergipfel teilgenommen hat. Gegen eine Teilnahme von Jugendlichen am
kommenden Weltkindergipfel spricht nichts, sie ist sogar wünschenswert.

Frage 4:

Die Vorschläge, Kinder und Jugendliche in die Vorbereitung zum voraussichtlich im
Mai 2002 stattfindenden Weltkindergipfel einzubinden, werden ernsthaft geprüft.

Frage 5:

Über die Teilnahme der JugendvertreterInnen aller im Parlament vertretenen Parteien
wird befunden, sobald von diesen ein diesbezüglicher Wunsch an die
Bundesregierung herangetragen wird.

Frage 6:

Es gibt eine schriftliche Unterlage zum “UN-Weltkindergipfel", den NATIONAL
REPORT AUSTRIA zur UNITED NATIONS GENERAL ASSEMBLY SPECIAL
SESSION (UNGASS) on Children 2001. Die Formalkoordination der
Regierungsstellen sowie der NGOs zur Erarbeitung des Nationalberichts für die
Sondergeneralversammlung zum Weltkindergipfel 2001 wurde vom
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Völkerrechtsbüro, in
Zusammenarbeit mit dem österreichischen Komitee für UNICEF vorgenommen.
Insbesondere nachdem beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten von
den eingeladenen Ressorts nur in geringem Ausmaß inhaltliche Beiträge zum
Nationalbericht einlangten, stellte die Abteilung VI/1 des Bundesministeriums für
soziale Sicherheit und Generationen die entsprechenden Textbeiträge für den
Regierungsteil des Berichts zur Verfügung. Die Koordinierung der Beiträge der
NGO's erfolgte durch das österreichische Komitee für UNICEF.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Berichts wurden vom Veranstalter des
Weltkindergipfels, dem United Nations Children's Fund, vorgegeben.

Frage 7:

Ja.


Frage 8:

Ausgehend von den “Concluding Observations" des Kinderrechteausschusses in Genf
anläßlich der Behandlung des 1. österreichischen Staatenberichtes gemäß Artikel 44
des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes (1999) wurde auf Initiative der
Abteilung VI/1 des früheren Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie Oetzt
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen) im Jahr 1999 das "Steering
Committee on the Implementation of the Rights of the Child" eingerichtet. Dieses
informelle Gremium besteht aus Vertretern der in Kinderrechteangelegenheiten
tangierten Ressorts, Vertretern der Länder, den Kinder- und Jugendanwaltschaften der
Länder sowie Vertretern von nicht-gouvernementalen Organisationen und
Kinderrechteexpertlnnen. Dieses Gremium wurde im Sinne der Concluding
Observations des Kinderrechteausschusses eingerichtet, um die effektive Koordination
von Aktivitäten in Bezug auf die Umsetzung der Konvention auf allen Ebenen der
Gesetzgebung und Verwaltung zu gewährleisten.