3127/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.01.2002
BUNDESMINISTERIUM
für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 3107/J betreffend
Kürzung der Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik, welche die
Abgeordneten Heidrun
Silhavy und Genossen am 21. November 2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1, 2 und 5 und 6 der Anfrage:
Eine konkrete Kürzung der Mittel für aktive
Arbeitsmarktpolitik - aktive Maßnahmen
und Aktivierung passiver Leistungen - war nie in meinem Interesse und ist
deshalb
auch nicht erfolgt. Das Budget für aktive und aktivierende
Arbeitsmarktpolitik im Jahr
2001 in Höhe von 807 Millionen € wird durch entsprechende
Budgetumschichtungen
auch im Jahr 2002 - trotz des notwendigen Beitrags der Gebarung
Arbeitsmarktpolitik
zur Budgetkonsolidierung - in diesem Umfang zur Verfügung stehen. Dies
wurde am
18.12.2001 vom Verwaltungsrat
des Arbeitsmarktservice Österreich beschlossen.
Hinzu kommt der zusätzliche Mitteleinsatz für Altersteilzeit und
bestehende respek-
tive
einzurichtende Arbeitsstiftungen.
Die jeweiligen Strategien, Schwerpunktsetzungen und
Förderungsinstrumente, die
zur Lösung der
regionalen Arbeitsmarktprobleme und zur Erreichung der verein-
barten arbeitsmarktpolitischen Jahresziele des AMS zweckmäßig sind,
werden von
den AMS - Landesorganisationen in ihren Arbeitsprogrammen festgelegt. Ein An-
passungsbedarf kann sich zum einen aus einer Änderung der regionalen
Anteile am
Förderungsbudget und zum anderen als Ergebnis der laufenden Evaluierung
auf
Grund einer mangelnden Effektivität bzw. Effizienz bisher
durchgeführter
Maßnahmen ergeben. Die endgültigen
Arbeitsprogramme 2002 der AMS - Landes-
organisationen werden Mitte Februar 2002 vorliegen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die im Jahr 1996 eingeführten Überweisungen der
Gebarung Arbeitsmarktpolitik
gem. § 6 AMPFG an den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger
dienen
als Abgeltung für die durch Leistungsbezug in der Arbeitslosenversicherung
ent-
stehenden Ersatzzeiten sowie als finanzielles Äquivalent für die
Aufwendungen für
die vorzeitige Alterspension wegen Arbeitslosigkeit.
Durch diese Überweisungen wird das Niveau der aktiven
und aktivierenden Arbeits-
marktpolitik - wie auch im laufenden Jahr - nicht beeinträchtigt werden.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Budgetplanung des Arbeitsmarktservice erfolgt nach
arbeitsmarktpolitischen
Zielen und nach Förderungsinstrumenten, nicht nach der Rechtsform der
Träger
arbeitsmarktpolitischer Qualifizierungs-, Beschäftigungs- und Unterstützungs-
maßnahmen.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Ja, denn nicht zuletzt durch meine Bemühungen ist es
gelungen, das Aktivitäts-
niveau der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht nur beizubehalten, sondern durch
den
verstärkten Einsatz der Leistungen der Arbeitslosenversicherung für
aktive Maß-
nahmen (Arbeitsstiftungen; berufliche Rehabilitation von Behinderten etc.)
weiter zu
erhöhen.
Um
einer Konjunkturabschwächung und daraus resultierend einem angespannteren
Arbeitsmarktgeschehen entgegenzusteuern, ist eine wirtschaftspolitische Gesamt-
strategie im Rahmen eines “policy-mix" erforderlich. Im Rahmen des
Konjunktur-
gipfels der Bundesregierung wurde ein entsprechendes Maßnahmenpaket
erarbeitet,
wodurch schon im Jahr 2002 zusätzliche Mittel von 11,8
Mrd. ATS für Zwecke der
Standortverbesserung und Konjunkturbelebung eingesetzt werden.
Die Stabilisierung des Budgets für aktive und aktivierende
Arbeitsmarktpolitik auf
dem hohen Niveau des Jahres
2000 kann nur ein Bestandteil einer solchen Strategie
sein. In diesem Zusammenhang soll festgehalten werden, dass das Niveau der ak-
tiven und aktivierenden Arbeitsmarktpolitik immerhin um ein 1/3 oder 2,7 Mrd.
ATS
höher ist als noch im
Jahr 1998 und das bei einer im Vergleich zur Prognose des
nächsten Jahres weitaus
angespannteren Arbeitsmarktlage.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Es wird auf die in der Anlage A übermittelte Tabelle verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Werten
2001 um die Ausgaben per
30. November 2001 handelt. Zudem werden im Bereich der AMS - Qualifizie-rungs-
maßnahmen die “klassischen Kurse" mit einem fixen Beginn und
Ende und einer
fixen Anzahl von Teilnehmern (= zugleich auch Anzahl der Schulungsplätze)
zu-
nehmend von Jahresmaßnahmen mit einem flexiblen Ein- und Ausstieg der
Teil-
nehmer und von modularen Ausbildungssystemen abgelöst. Aufgrund dieser
Ent-
wicklung, die insbesondere in den AMS - Landesorganisationen Steiermark und
Oberösterreich
ausgeprägt ist, ist die inhaltliche Aussagekraft dieses Durchschnitts-
wertes sehr eingeschränkt.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Es wird auf die in der Anlage B übermittelte Tabelle verwiesen.
Bei
den ausgewiesenen Teilnehmerzahlen handelt es sich um Absolventen (Abgän-
ge aus Qualifizierungsmaßnahmen im Jahr 2000 bzw. 2001). Die Werte 2001
be-
ziehen sich auf den Stand per
30. November 2001.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Es wird auf die in der Anlage
C übermittelte Tabelle verwiesen.
Bei den ausgewiesenen Teilnehmerzahlen handelt es sich um Absolventen
(Abgän-
ge aus Qualifizierungsmaßnahmen im Jahr 2000 bzw. 2001). Die Werte 2001
be-
ziehen sich auf den Stand per
30. November 2001.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Es wird auf die noch nicht vorliegenden Arbeitsprogramme
der AMS - Landesorgani-
sationen verwiesen. Obwohl sich die durchschnittliche Verweildauer in
Qualifizie-
rungsmaßnahmen weiter erhöhen wird, ist das Arbeitsmarktservice
bemüht, das
Niveau des laufenden Jahres
2001 beizubehalten.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Es wird auf die in der Anlage übermittelte Tabelle D verwiesen.
Bei
den ausgewiesenen Teilnehmerzahlen handelt es sich um Absolventen (Abgän-
ge aus Qualifizierungsmaßnahmen im Jahr 2000 bzw. 2001). Es wird darauf
hinge-
wiesen, dass es sich bei den
Werten 2001 um den Stand per 30. November 2001
handelt. Die
Berücksichtigung der Absolventenzahlen des Monats Dezember wird
den errechneten Durchschnittswert nach unten korrigieren. Zudem werden im Be-
reich der AMS - Qualifizierungsmaßnahmen die “klassischen
Kurse" mit einem fixen
Beginn und Ende und einer fixen Anzahl von Teilnehmern (= zugleich auch Anzahl
der Schulungsplätze) zunehmend von Jahresmaßnahmen mit einem
flexiblen Ein-
und Ausstieg der Teilnehmer
und von modularen Ausbildungssystemen abgelöst. Auf
Grund dieser Entwicklung, die insbesondere in den AMS - Landesorganisationen
Steiermark und Oberösterreich ausgeprägt ist, ist die inhaltliche
Aussagekraft dieses
Durchschnittswertes
sehr eingeschränkt.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Die Qualitätssicherung erfolgt durch die Umsetzung der
vom Verwaltungsrat des
AMS Österreich festgelegten Richtlinie “Förderung von
Bildungsmaßnahmen".
Anknüpfungspunkte sind dabei der Arbeitsmarkterfolg, der Lern- und
Prüfungserfolg,
der Zufriedenheits- und Teilnahmeerfolg und der Praxiserfolg der
Maßnahmen. Das
AMS ist hier mit einem Mix aus Qualitätsmanagement, Monitoring und
Evaluierung
vorbildhaft.
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