3127/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.01.2002

BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3107/J betreffend
Kürzung der Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik, welche die Abgeordneten Heidrun
Silhavy und Genossen am 21. November 2001 an mich richteten, stelle ich fest:


Antwort zu den Punkten 1, 2 und 5 und 6 der Anfrage:

Eine konkrete Kürzung der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik - aktive Maßnahmen
und Aktivierung passiver Leistungen - war nie in meinem Interesse und ist deshalb
auch nicht erfolgt. Das Budget für aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik im Jahr
2001 in Höhe von 807 Millionen € wird durch entsprechende Budgetumschichtungen
auch im Jahr 2002 - trotz des notwendigen Beitrags der Gebarung Arbeitsmarktpolitik
zur Budgetkonsolidierung - in diesem Umfang zur Verfügung stehen. Dies wurde am
18.12.2001 vom Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice Österreich beschlossen.
Hinzu kommt der zusätzliche Mitteleinsatz für Altersteilzeit und bestehende respek-
tive einzurichtende Arbeitsstiftungen.

Die jeweiligen Strategien, Schwerpunktsetzungen und Förderungsinstrumente, die
zur Lösung der regionalen Arbeitsmarktprobleme und zur Erreichung der verein-
barten arbeitsmarktpolitischen Jahresziele des AMS zweckmäßig sind, werden von
den AMS - Landesorganisationen in ihren Arbeitsprogrammen festgelegt. Ein An-
passungsbedarf kann sich zum einen aus einer Änderung der regionalen Anteile am
Förderungsbudget und zum anderen als Ergebnis der laufenden Evaluierung auf
Grund einer mangelnden Effektivität bzw. Effizienz bisher durchgeführter


Maßnahmen ergeben. Die endgültigen Arbeitsprogramme 2002 der AMS - Landes-
organisationen werden Mitte Februar 2002 vorliegen.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Die im Jahr 1996 eingeführten Überweisungen der Gebarung Arbeitsmarktpolitik
gem. § 6 AMPFG an den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger dienen
als Abgeltung für die durch Leistungsbezug in der Arbeitslosenversicherung ent-
stehenden Ersatzzeiten sowie als finanzielles Äquivalent für die Aufwendungen für
die vorzeitige Alterspension wegen Arbeitslosigkeit.

Durch diese Überweisungen wird das Niveau der aktiven und aktivierenden Arbeits-
marktpolitik - wie auch im laufenden Jahr - nicht beeinträchtigt werden.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Die Budgetplanung des Arbeitsmarktservice erfolgt nach arbeitsmarktpolitischen
Zielen und nach Förderungsinstrumenten, nicht nach der Rechtsform der Träger
arbeitsmarktpolitischer Qualifizierungs-, Beschäftigungs- und Unterstützungs-
maßnahmen.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Ja, denn nicht zuletzt durch meine Bemühungen ist es gelungen, das Aktivitäts-
niveau der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht nur beizubehalten, sondern durch den
verstärkten Einsatz der Leistungen der Arbeitslosenversicherung für aktive Maß-
nahmen (Arbeitsstiftungen; berufliche Rehabilitation von Behinderten etc.) weiter zu
erhöhen.

Um einer Konjunkturabschwächung und daraus resultierend einem angespannteren
Arbeitsmarktgeschehen entgegenzusteuern, ist eine wirtschaftspolitische Gesamt-
strategie im Rahmen eines “policy-mix" erforderlich. Im Rahmen des Konjunktur-
gipfels der Bundesregierung wurde ein entsprechendes Maßnahmenpaket erarbeitet,


wodurch schon im Jahr 2002 zusätzliche Mittel von 11,8 Mrd. ATS für Zwecke der
Standortverbesserung und Konjunkturbelebung eingesetzt werden.
Die Stabilisierung des Budgets für aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik auf
dem hohen Niveau des Jahres 2000 kann nur ein Bestandteil einer solchen Strategie
sein. In diesem Zusammenhang soll festgehalten werden, dass das Niveau der ak-
tiven und aktivierenden Arbeitsmarktpolitik immerhin um ein 1/3 oder 2,7 Mrd. ATS
höher ist als noch im Jahr 1998 und das bei einer im Vergleich zur Prognose des
nächsten Jahres weitaus angespannteren Arbeitsmarktlage.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Es wird auf die in der Anlage A übermittelte Tabelle verwiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Werten 2001 um die Ausgaben per
30. November 2001 handelt. Zudem werden im Bereich der AMS - Qualifizie-rungs-
maßnahmen die “klassischen Kurse" mit einem fixen Beginn und Ende und einer
fixen Anzahl von Teilnehmern (= zugleich auch Anzahl der Schulungsplätze) zu-
nehmend von Jahresmaßnahmen mit einem flexiblen Ein- und Ausstieg der Teil-
nehmer und von modularen Ausbildungssystemen abgelöst. Aufgrund dieser Ent-
wicklung, die insbesondere in den AMS - Landesorganisationen Steiermark und
Oberösterreich ausgeprägt ist, ist die inhaltliche Aussagekraft dieses Durchschnitts-
wertes sehr eingeschränkt.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Es wird auf die in der Anlage B übermittelte Tabelle verwiesen.

Bei den ausgewiesenen Teilnehmerzahlen handelt es sich um Absolventen (Abgän-
ge aus Qualifizierungsmaßnahmen im Jahr 2000 bzw. 2001). Die Werte 2001 be-
ziehen sich auf den Stand per 30. November 2001.


Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Es wird auf die in der Anlage C übermittelte Tabelle verwiesen.
Bei den ausgewiesenen Teilnehmerzahlen handelt es sich um Absolventen (Abgän-
ge aus Qualifizierungsmaßnahmen im Jahr 2000 bzw. 2001). Die Werte 2001 be-
ziehen sich auf den Stand per 30. November 2001.

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

Es wird auf die noch nicht vorliegenden Arbeitsprogramme der AMS - Landesorgani-
sationen verwiesen. Obwohl sich die durchschnittliche Verweildauer in Qualifizie-
rungsmaßnahmen weiter erhöhen wird, ist das Arbeitsmarktservice bemüht, das
Niveau des laufenden Jahres 2001 beizubehalten.

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

Es wird auf die in der Anlage übermittelte Tabelle D verwiesen.

Bei den ausgewiesenen Teilnehmerzahlen handelt es sich um Absolventen (Abgän-
ge aus Qualifizierungsmaßnahmen im Jahr 2000 bzw. 2001). Es wird darauf hinge-
wiesen, dass es sich bei den Werten 2001 um den Stand per 30. November 2001
handelt. Die Berücksichtigung der Absolventenzahlen des Monats Dezember wird
den errechneten Durchschnittswert nach unten korrigieren. Zudem werden im Be-
reich der AMS - Qualifizierungsmaßnahmen die “klassischen Kurse" mit einem fixen
Beginn und Ende und einer fixen Anzahl von Teilnehmern (= zugleich auch Anzahl
der Schulungsplätze) zunehmend von Jahresmaßnahmen mit einem flexiblen Ein-
und Ausstieg der Teilnehmer und von modularen Ausbildungssystemen abgelöst. Auf
Grund dieser Entwicklung, die insbesondere in den AMS - Landesorganisationen
Steiermark und Oberösterreich ausgeprägt ist, ist die inhaltliche Aussagekraft dieses
Durchschnittswertes sehr eingeschränkt.


Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

Die Qualitätssicherung erfolgt durch die Umsetzung der vom Verwaltungsrat des
AMS Österreich festgelegten Richtlinie “Förderung von Bildungsmaßnahmen".
Anknüpfungspunkte sind dabei der Arbeitsmarkterfolg, der Lern- und Prüfungserfolg,
der Zufriedenheits- und Teilnahmeerfolg und der Praxiserfolg der Maßnahmen. Das
AMS ist hier mit einem Mix aus Qualitätsmanagement, Monitoring und Evaluierung
vorbildhaft.