313/AB XXI.GP

 

B e a n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und

GenossInnen betreffend mangelnde Produktneutralität bei

öffentlichen Ausschreibungen im Softwarebereich

(Nr. 278/J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

 

Das Konzept sowie verschiedene OpenSource - Produkte und  - Betriebssysteme sind

im Ressortbereich bekannt und werden primär im Netzwerk/Server - Bereich auf Basis

der von der IT - Koordination des Bundeskanzleramtes herausgegebenen einschlägi -

gen Richtlinien - insbesondere betreffend Standards - auch eingesetzt.

 

Nachdem sich die Leistungsfähigkeit und Verbreitung sowie die Unterstützung von

OpenSource in den letzten Jahren geändert hat, beschäftigt sich eine interministeriel -

le Expertengruppe (BIT Arbeitsgruppe Linux; vgl. §16 Abs. 2 und 4 der Verordnung

des Bundeskanzlers über die Einsetzung und die Geschäftsordnung der Koordinati -

onskommission für Informationstechnik, BGBl. Nr.559/1992) mit den Facetten und

den möglichen Anwendungsbereichen von OpenSource - Produkten in der Bundes -

verwaltung. Der Vorsitz dieser Arbeitsgruppe wird dabei durch mein Ressort wahrge -

nommen. Der weitergehende Einsatz von OpenSource - Produkten wird schwer -

punktmäßig von den Empfehlungen dieser Arbeitsgruppe im Wege der IT - Koordi -

nation des Bundeskanzleramtes bzw. von der Erfüllung der jeweiligen Anforderungen

abhängen. Dem Grundsatz der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

muss in jedem Fall entsprochen werden.

 

Zu Frage 2:

 

Die Ausschreibungen im Ressortbereich erfolgen generell auf Basis einschlägiger

Rechtsvorschriften, den Richtlinien der IT - Koordination des Bundeskanzleramtes,

dem Vergabehandbuch und insbesondere auf Basis der Empfehlungen für den Ein -

satz von IT - Standards/Normen in der Bundesverwaltung und sind somit weitgehend

offene, produkt -  und herstellerneutrale Ausschreibungen. Das European Procure -

ment Handbook for Open Systems EPHOS bietet dazu Hilfestellung.

 

In Bereichen, wo Standards unzureichend vorhanden sind oder wo bereits Investitio -

nen getätigt wurden, muss im Sinne der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und

Sparsamkeit sowie der Integrier -  und Betreubarkeit auf bestehende Systemumge -

bungen und Rahmenbedingungen Rücksicht genommen werden.

 

Bei allen Produktentscheidungen sind nicht nur die Kosten des Produktes sondern

auch Folgekosten wie Anpassungskosten, der Betreuungsaufwand, der Schulungs -

aufwand sowie der Support durch Dritte ebenfalls entsprechend zu berücksichtigen.

 

Zu Frage 3:

 

In nächster Zeit sind keine Ausschreibungen geplant bzw. es sind derzeit auch keine

im laufen.

 

Zu Frage 4:

 

Prinzipiell gibt es keine Bevorzugung bestimmter Softwareproduktgruppen. Die Aus -

wahl erfolgt auf Grund eines objektivierten Verfahrens unter Einhaltung einschlägiger

Vorschriften und Empfehlungen. Es kommen jene Produkte zum Einsatz, die den

Anforderungen am besten entsprechen. Bei den Überlegungen hinsichtlich des Ein -

satzes von OpenSource - Produkten sind die bestehenden EDV - Landschaften und die

getätigten Investitionen ebenso zu berücksichtigen, wie der Aufwand eines Umstie -

ges (Anpassungen, Betreuung, Umschulung, Support durch Dritte).

 

Zu Frage 5:

 

Prinzipiell war und ist mein Ressort bereit OpenSource - Produkte unter den genann -

ten Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen einzusetzen. So werden bereits

OpenSource - Produkte im Netzwerk-/Server - Bereich (FreeBSD, Linux, Samba,

Apache etc.) erfolgreich und zufrieden stellend eingesetzt.

 

Der Einsatz von OpenSource - Produkten in weiteren, oft unternehmenskritischen Be -

reichen wird u.a. von den Empfehlungen der IT - Koordination des Bundeskanzleram -

tes abhängen. Auf die Tätigkeit der BIT Arbeitsgruppe Linux darf dabei verwiesen

werden.