3130/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.01.2002
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3132/J-NR/2001 betreffend Platzmangel in
Lehrerzimmern,
die die Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am 23. November
2001 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad1.:
Die
im Rahmen der Überprüfung durch die Arbeitsinspektion im Jahr 1999
festgestellten
Beanstandungen beruhten noch auf allgemeinen
“Arbeitsplatzerfordernissen" und nicht auf
jenen, die dem Schulalltag entsprechen.
Im Zuge der Umsetzung des neuen Bundesbediensteten-Schutzgesetzes
wurden mit dem Zentral-
Arbeitsinspektorat (ZAI) im
Jahr 2000 Festlegungen getroffen, die dem Umstand Rechnung
tragen, dass
- Lehrer und Lehrerinnen über eine
Vielzahl von Arbeitsplätzen (alle Arten von
Unterrichtsräumen, Sammlungen etc.)
verfügen,
- der Gleichzeitigkeitsfaktor der
Nutzung des Konferenzzimmers für administrative Tätigkeit
eher gering ist (es kann davon ausgegangen
werden, dass in der Regel nicht mehr als 20% des
Lehrpersonals gleichzeitig im Konferenzzimmer einen
“Arbeitsplatz" benötigt),
- die Anwesenheit in der
Schule primär während der Unterrichtserteilung gegeben ist und die
Vor- und Nachbereitung häufig nicht in
der Schule erfolgt und
- für “Konferenzen",
bei denen alle Lehrer und Lehrerinnen anwesend sind, auch andere
Räumlichkeiten (Mehrzwecksäle,
Speisesäle etc.) zur Verfügung stehen.
Detaillierte Informationen zu den
diesbezüglichen Fragen der Landesschulräte wurden vom
Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Rahmen des Rundschreibens
Nr.
23/2000 vom 20. April 2000 bekannt gegeben. Vom ZAI wurden die einzelnen
Arbeitsinspektorate
über diese Regelung schriftlich informiert und angewiesen, bei künftigen
Überprüfungen
den festgelegten Maßstab anzuwenden.
In der Stellungnahme des Bundesministeriums für
Bildung, Wissenschaft und Kultur vom
17. Januar 2001 zum Bericht der Arbeitsinspektion für 1999 wurde auf die
zwischenzeitig
erfolgten Abklärungen hingewiesen, die
freilich bei der Überprüfung im Jahr 1999 noch keinen
Eingang finden konnten. Dies
erklärt die Feststellung, dass die Mängel vollständig oder zum
Großteil behoben wurden.
Ad 2.:
Als Richtwert für die
funktionelle Definition der notwendigen Flächen für Lehrerarbeits-
und
-aufenthaltsräume
wird bei Neubauten und General/Funktionssanierungen von 2 m2 pro
Bedienstetem
bezogen auf das Vollzeitäquivalent (siehe auch Antwort zu Frage 3)
ausgegangen.
Diese
Regel korrespondiert auch mit dem derzeit gültigen Mindestplatzbedarf in
Arbeitsräumen
laut
ADSV. Zusätzlich dazu sind in nahezu allen Sammlungen zumindest zwei
Arbeitsplätze
eingerichtet. Damit sind selbst bei einer kleinen AHS zusätzlich ca.
weitere 20 Arbeitsplätze
vorhanden.
Ad 3.:
Prinzipiell hat jede Lehrerin und
jeder Lehrer mit voller Lehrverpflichtung einen Anspruch auf
einen Arbeitsplatz im
Konferenzzimmer, was an den Bundesschulen auch realisiert ist mit
Ausnahme einzelner Schulen, für welche
demnächst Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen
anstehen. In den letzten Jahren
werden aber immer mehr Lehrer an einer Schule nicht voll-,
sondern nur teilbeschäftigt, sei es auf eigenen Wunsch, sei es aus
Gründen des Bedarfs an
Unterrichtenden für bestimmte
Unterrichtsgegenstände, Solche Lehrer unterrichten dann oft an
mehreren Schulen. Es würde also
eine Verschwendung von Steuermitteln bedeuten, wollte man
für sie an jeder dieser Schulen
jeweils die ganze Woche über einen Arbeitsplatz reservieren,
obwohl sie vielleicht nur wenige
Stunden pro Woche anwesend sind. Daher ist die Anzahl der
vorhandenen Arbeitsplätze auf Vollzeitäquivalente berechnet. Wie
bereits zu Frage 1 erwähnt,
stehen für Konferenzen ect. mit
gleichzeitiger Anwesenheitspflicht für alle Lehrer der Schule
neben dem Konferenzzimmer auch noch
Mehrzweckräume, Speisesäle usw. zur Verfügung.
Der Arbeitsplatz im Konferenzzimmer
besteht aus einem Tisch (meist ein Doppeltisch für zwei
Lehrer),
einem Sessel und einem versperrbaren Kasten zur Unterbringung persönlicher
Utensilien. Für Schularbeitshefte, Kataloge, Amtsschriften ect., auf
welche mehrere Lehrer und
die
Direktion jederzeit Zugriff haben müssen, stehen eigene Schränke zur
Verfügung. Zusätzlich
dazu
gibt es in den Sammlungen, welche der Lehrervorbereitung und der Unterbringung
der
Lehrmittel
dienen, je zwei bis sechs Schreibtische mit teilweise versperrbaren Korpi.
Darüber
hinaus
finden sich Schreibtische, die als Arbeitsplätze nutzbar sind, im
Beratungsraum und
häufig
auch in den Sprechzimmern.
Ad 4.:
Computerarbeitsplätze für Lehrer sind an jeder
Schule unbedingt erforderlich. Keinesfalls ist
dieser Bedarf aber im Ausmaß von einem Gerät pro Lehrer gegeben, da
etwa die Hälfte der
Arbeitszeit
dem Unterrichten gewidmet ist und die Lehrer auch während der Zeiten der
Vor- und
Nachbereitung
des Unterrichts nicht dauernd am Computer arbeiten, sondern z.B. auch
Demonstrations-
und Schülerversuche vorbereiten müssen.
Ad 5.:
Da alle Lehrer Zugang zu den im
Schulhaus befindlichen Computern haben und alle Schulen für
mehr
als zehnjährige Schüler über Computerarbeitsplätze
verfügen, stehen 100 % der
österreichischen Lehrer
ab der 5. Schulstufe und darüber hinaus auch noch vielen Volks-
schullehrern Computerarbeitsplätze zur
Verfügung. Der Kauf von Computern für Volksschulen
obliegt der Entscheidung des
Schulerhalters, also meist der einzelnen Gemeinde, so dass dem
Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur die Zahlen nicht bekannt sind.