3130/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.01.2002

Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3132/J-NR/2001 betreffend Platzmangel in
Lehrerzimmern, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am 23. November
2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:


Ad1.:

Die im Rahmen der Überprüfung durch die Arbeitsinspektion im Jahr 1999 festgestellten
Beanstandungen beruhten noch auf allgemeinen “Arbeitsplatzerfordernissen" und nicht auf
jenen, die dem Schulalltag entsprechen.

Im Zuge der Umsetzung des neuen Bundesbediensteten-Schutzgesetzes wurden mit dem Zentral-
Arbeitsinspektorat (ZAI) im Jahr 2000 Festlegungen getroffen, die dem Umstand Rechnung
tragen, dass

- Lehrer und Lehrerinnen über eine Vielzahl von Arbeitsplätzen (alle Arten von
Unterrichtsräumen, Sammlungen etc.) verfügen,

-  der Gleichzeitigkeitsfaktor der Nutzung des Konferenzzimmers für administrative Tätigkeit
eher gering ist (es kann davon ausgegangen werden, dass in der Regel nicht mehr als 20% des
Lehrpersonals gleichzeitig im Konferenzzimmer einen “Arbeitsplatz" benötigt),

-   die Anwesenheit in der Schule primär während der Unterrichtserteilung gegeben ist und die
Vor- und Nachbereitung häufig nicht in der Schule erfolgt und

-  für “Konferenzen", bei denen alle Lehrer und Lehrerinnen anwesend sind, auch andere
Räumlichkeiten (Mehrzwecksäle, Speisesäle etc.) zur Verfügung stehen.


Detaillierte Informationen zu den diesbezüglichen Fragen der Landesschulräte wurden vom
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Rahmen des Rundschreibens
Nr. 23/2000 vom 20. April 2000 bekannt gegeben. Vom ZAI wurden die einzelnen
Arbeitsinspektorate über diese Regelung schriftlich informiert und angewiesen, bei künftigen
Überprüfungen den festgelegten Maßstab anzuwenden.

In der Stellungnahme des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom
17. Januar 2001 zum Bericht der Arbeitsinspektion für 1999 wurde auf die zwischenzeitig
erfolgten Abklärungen hingewiesen, die freilich bei der Überprüfung im Jahr 1999 noch keinen
Eingang finden konnten. Dies erklärt die Feststellung, dass die Mängel vollständig oder zum
Großteil behoben wurden.

Ad 2.:

Als Richtwert für die funktionelle Definition der notwendigen Flächen für Lehrerarbeits- und
-aufenthaltsräume wird bei Neubauten und General/Funktionssanierungen von 2 m2 pro
Bedienstetem bezogen auf das Vollzeitäquivalent (siehe auch Antwort zu Frage 3) ausgegangen.
Diese Regel korrespondiert auch mit dem derzeit gültigen Mindestplatzbedarf in Arbeitsräumen
laut ADSV. Zusätzlich dazu sind in nahezu allen Sammlungen zumindest zwei Arbeitsplätze
eingerichtet. Damit sind selbst bei einer kleinen AHS zusätzlich ca. weitere 20 Arbeitsplätze
vorhanden.

Ad 3.:

Prinzipiell hat jede Lehrerin und jeder Lehrer mit voller Lehrverpflichtung einen Anspruch auf
einen Arbeitsplatz im Konferenzzimmer, was an den Bundesschulen auch realisiert ist mit
Ausnahme einzelner Schulen, für welche demnächst Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen
anstehen. In den letzten Jahren werden aber immer mehr Lehrer an einer Schule nicht voll-,
sondern nur teilbeschäftigt, sei es auf eigenen Wunsch, sei es aus Gründen des Bedarfs an
Unterrichtenden für bestimmte Unterrichtsgegenstände, Solche Lehrer unterrichten dann oft an
mehreren Schulen. Es würde also eine Verschwendung von Steuermitteln bedeuten, wollte man
für sie an jeder dieser Schulen jeweils die ganze Woche über einen Arbeitsplatz reservieren,
obwohl sie vielleicht nur wenige Stunden pro Woche anwesend sind. Daher ist die Anzahl der
vorhandenen Arbeitsplätze auf Vollzeitäquivalente berechnet. Wie bereits zu Frage 1 erwähnt,
stehen für Konferenzen ect. mit gleichzeitiger Anwesenheitspflicht für alle Lehrer der Schule
neben dem Konferenzzimmer auch noch Mehrzweckräume, Speisesäle usw. zur Verfügung.


Der Arbeitsplatz im Konferenzzimmer besteht aus einem Tisch (meist ein Doppeltisch für zwei
Lehrer), einem Sessel und einem versperrbaren Kasten zur Unterbringung persönlicher
Utensilien. Für Schularbeitshefte, Kataloge, Amtsschriften ect., auf welche mehrere Lehrer und
die Direktion jederzeit Zugriff haben müssen, stehen eigene Schränke zur Verfügung. Zusätzlich
dazu gibt es in den Sammlungen, welche der Lehrervorbereitung und der Unterbringung der
Lehrmittel dienen, je zwei bis sechs Schreibtische mit teilweise versperrbaren Korpi. Darüber
hinaus finden sich Schreibtische, die als Arbeitsplätze nutzbar sind, im Beratungsraum und
häufig auch in den Sprechzimmern.

Ad 4.:

Computerarbeitsplätze für Lehrer sind an jeder Schule unbedingt erforderlich. Keinesfalls ist
dieser Bedarf aber im Ausmaß von einem Gerät pro Lehrer gegeben, da etwa die Hälfte der
Arbeitszeit dem Unterrichten gewidmet ist und die Lehrer auch während der Zeiten der Vor- und
Nachbereitung des Unterrichts nicht dauernd am Computer arbeiten, sondern z.B. auch
Demonstrations- und Schülerversuche vorbereiten müssen.

Ad 5.:

Da alle Lehrer Zugang zu den im Schulhaus befindlichen Computern haben und alle Schulen für
mehr als zehnjährige Schüler über Computerarbeitsplätze verfügen, stehen 100 % der
österreichischen Lehrer ab der 5. Schulstufe und darüber hinaus auch noch vielen Volks-
schullehrern Computerarbeitsplätze zur Verfügung. Der Kauf von Computern für Volksschulen
obliegt der Entscheidung des Schulerhalters, also meist der einzelnen Gemeinde, so dass dem
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Zahlen nicht bekannt sind.