3138/AB XXI.GP

Eingelangt am: 30.01.2002

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT  UND GENERATIONEN

 

 

 


Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten Lapp und Genossen vom 12. Dezember 2001, betreffend Internatio-
nales Jahr der Behinderten, Nr. 3189/J, wie folgt:

Das Jahr 2003 wurde mit Beschluss der Sozialministerinnen und -minister der EU-
Mitgliedstaaten am 3. Dezember 2001 zum Europäischen Jahr der Menschen mit
Behinderungen
erklärt (vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr.
L 335/15 vom 19. Dezember 2001, Seiten 15-20).

Frage 1:

In meinem Ressort ist die - u.a. für die Behindertenangelegenheiten zuständige -
Sektion
IV mit der Erstellung eines gemeinsamen österreichischen Arbeitspro-
gramms für das Behindertenjahr 2003 betraut.

Frage 2:

Die Akzente, die ich während des Behindertenjahres in Österreich zu setzen beab-
sichtige, habe ich bereits am 10. Juli 2001 im Ministerrat vorgebracht (BMSG,
GZ 46.010/19-1/01). Folgende fünf Schwerpunkte sollen gesetzt werden:

•   Sensibilisierung der Bevölkerung für ein verändertes Bild von Menschen mit Be-
hinderungen,

•   Erstellung eines Berichtes der Bundesregierung zur Lage von Menschen mit Be-
hinderungen,

•   Beschäftigungsoffensive für die Integration von Menschen mit Behinderungen in
den ersten Arbeitsmarkt,


•    Barrierefreies Bauen und barrierefreier Tourismus,

•    10 Jahre Reform der Pflegevorsorge.

Frage 3:

Um den Erfolg des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003 zu
gewährleisten und nachhaltige und greifbare Ergebnisse zu erzielen, ist die aktive
Unterstützung aller betroffenen Akteure erforderlich. Daher wird der Bundesbe-
hindertenbeirat
die in Österreich vorgesehenen Maßnahmen zum Behindertenjahr
vorbereiten und begleiten. Die Mitglieder der Behindertenorganisationen sind im
Bundesbehindertenbeirat einbezogen. Das Nominierungsrecht steht dem Dachver-
band der Behindertenorganisationen, der österreichischen Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation (ÖAR), zu.

Frage 4:

Die Europäische Kommission wird Österreich aus dem EU-Gesamtbudget für das
Behindertenjahr (12 Mio. €/ca. 165 Mio. öS) voraussichtlich einen Globalzuschuss in
der Höhe von 335.000 € (ca. 4,6 Mio. öS) auszahlen. Dieser Betrag muss durch na-
tionale Mittel zumindest verdoppelt werden (Grundsatz der Kofinanzierung). Der Fi-
nanzrahmen
für die österreichischen Maßnahmen und Aktivitäten im Zusammen-
hang mit dem Behindertenjahr ist jedoch noch nicht festgelegt.