3138/AB XXI.GP
Eingelangt am: 30.01.2002
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten
Lapp und Genossen vom 12. Dezember 2001, betreffend Internatio-
nales
Jahr der Behinderten, Nr. 3189/J, wie folgt:
Das Jahr 2003 wurde mit Beschluss der
Sozialministerinnen und -minister der EU-
Mitgliedstaaten am 3. Dezember 2001 zum Europäischen Jahr der Menschen
mit
Behinderungen erklärt (vgl. Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften Nr.
L 335/15 vom 19. Dezember 2001, Seiten 15-20).
Frage 1:
In meinem Ressort ist die - u.a. für die
Behindertenangelegenheiten zuständige -
Sektion IV
mit der Erstellung eines
gemeinsamen österreichischen Arbeitspro-
gramms für das Behindertenjahr 2003 betraut.
Frage 2:
Die Akzente, die ich während des Behindertenjahres in Österreich zu
setzen beab-
sichtige, habe ich bereits am 10. Juli 2001 im Ministerrat vorgebracht (BMSG,
GZ 46.010/19-1/01). Folgende fünf
Schwerpunkte sollen gesetzt werden:
•
Sensibilisierung der Bevölkerung für ein verändertes Bild von
Menschen mit Be-
hinderungen,
•
Erstellung eines Berichtes der Bundesregierung zur Lage von Menschen mit Be-
hinderungen,
•
Beschäftigungsoffensive für die Integration von Menschen mit
Behinderungen in
den ersten Arbeitsmarkt,
• Barrierefreies Bauen und barrierefreier Tourismus,
• 10 Jahre Reform der Pflegevorsorge.
Frage 3:
Um den Erfolg des Europäischen Jahres der Menschen mit
Behinderungen 2003 zu
gewährleisten und nachhaltige und greifbare Ergebnisse zu erzielen, ist
die aktive
Unterstützung
aller betroffenen Akteure erforderlich.
Daher wird der Bundesbe-
hindertenbeirat die in Österreich vorgesehenen Maßnahmen zum
Behindertenjahr
vorbereiten und begleiten. Die Mitglieder der Behindertenorganisationen sind
im
Bundesbehindertenbeirat einbezogen. Das Nominierungsrecht steht dem Dachver-
band der Behindertenorganisationen, der österreichischen
Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation (ÖAR), zu.
Frage 4:
Die
Europäische Kommission wird Österreich aus dem EU-Gesamtbudget
für das
Behindertenjahr (12 Mio. €/ca. 165 Mio. öS) voraussichtlich einen
Globalzuschuss in
der Höhe von 335.000 € (ca. 4,6 Mio. öS) auszahlen.
Dieser Betrag muss durch na-
tionale Mittel zumindest verdoppelt werden (Grundsatz der Kofinanzierung). Der Fi-
nanzrahmen für die österreichischen Maßnahmen und
Aktivitäten im Zusammen-
hang mit dem Behindertenjahr ist jedoch noch nicht festgelegt.