3142/AB XXI.GP
Eingelangt am: 31.01.2002
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3161/J-NR/01 betreffend
Vorruhestandsmodell, die
der Abgeordneten Dr. Cap und GenossInnen am
04.12.2001 an mich gerichtet haben, beehre
ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 6:
Wie viele Bedienstete Ihres Ressorts werden ab 1. Jänner 2002 das Vorruhestandsmodell von
Ihnen angeboten bekommen?
In welchen Organisationseinheiten werden wieviele solcher “Karenzierungen" angeboten werden
(Aufgliederungen nach Sektion, Gruppe, Abteilung und nachgeordneten Dienststellen)?
Wie verteilt sich dieses Angebot an “Karenzierungen" aufgegliedert nach der Einstufung der
Beamten?
Wie ist das Verhältnis Frauen - Männer?
Welche Kosten werden aus dem Vorruhestandsmodell für ihr Ressort entstehen (Zahlungen
gemäß dem Vorruhestandsmodell bis zum gesetzmäßigen Pensionstermin der betroffenen
Bediensteten)?
Finden Sie es fair, dass eine Entscheidung zur Annahme dieses Angebotes innerhalb von 14
Tagen getroffen werden muss, obwohl damit für den Betroffenen wesentliche Fragen über seine
weitere Lebensplanung verbunden sind.
Antwort:
Da sich die in meinem Bundesministerium
durchzuführenden Umstrukturierungsmaßnahmen erst
in der Erarbeitung der Soll-Konzeption befinden und sich bis zur erfolgten
Reorganisation laufend
personelle Veränderungen ergeben, kann erst nach Abschluss dieses
Projektes festgelegt werden,
wie und in welcher Form das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz im
Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie umgesetzt wird. Eine Beantwortung der an
mich gerichteten
Fragen kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.