3149/AB XXI.GP
Eingelangt am: 01.02.2002
BM für Inneres
Die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl,
Renate Csörgits und Genossinnen haben am 13. Dezember
2001
unter der Nr. 3213/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
“Gefahrdung
des Sicherheitsbedürfnisses der Neubauer Bürgerinnen" gerichtet.
Die einzelnen Anfragen beantworte ich nach mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Der Beantwortung der einzelnen Fragen möchte ich
voranstellen, dass es keinesfalls meine
Intention ist, die Bürgerinnen zu
verunsichern. Vielmehr ist es mein Bestreben, durch effiziente und
rasche Umsetzung von Strukturierungsmaßnahmen im Bereich der
Bundespolizei, deren Output
sich einerseits in der Erhöhung der Polizeipräsenz und andererseits
in der Reduktion und
Vereinfachung der Administration
niederschlägt, eine Steigerung der objektiven Sicherheit für die
Bevölkerung herbeizuführen.
Zu den Fragen 1 und 2:
Ich habe am 5. November 2001 Gespräche mit den
Bezirksvorstehern der Wiener Gemeindebezirke
geführt.
Meine Einladung zum Gespräch war von der Überzeugung getragen, den
Repräsentanten der
Bezirke
Gelegenheit zu bieten, sachlich motivierte Anregungen und Überlegungen,
die im Hinblick
auf die
intendierte Restrukturierung der BPD Wien für essentiell erachtet werden,
in Anwesenheit
des
verantwortlichen Ressortleiters, der zuständigen Führungskräfte
des BMI und der betroffenen
Behörde
sowie jener Bediensteten, welche das Reorganisationskonzept maßgeblich
gestalteten, zu
artikulieren.
Im Verlauf dieser meines Erachtens sehr konstruktiven
Gesprächsrunde wurden nicht nur Auskünfte
betreffend
die Personalstände im Bereich der BPD Wien durch die Bediensteten der
zuständigen
Fachabteilung erteilt, sondern auch Fragen im
Zusammenhang mit der Notwendigkeit und
inhaltlichen
Gestaltung der in Rede stehenden Reform unmittelbar beantwortet.
Zu den Fragen 3 und 9:
Das Projekt “Wachzimmerstrukturkonzept" befindet
sich derzeit in der Konzeptivphase, wobei
jedoch anzumerken ist, dass die Bundespolizeidirektion Wien nicht von der
Zielrichtung dieses
Projektes umfasst ist. Im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien wird die
Wachzimmerstruktur
nicht verändert und sind somit auch im Bezirk Neubau keine
Veränderungen im Wachzimmer-
bereich geplant.
Zu Frage 4:
Nach einem von Arbeitsgruppen der
Bundespolizeidirektion Wien ausgearbeiteten Reformpapier
sollen
die Bezirkspolizeikommissariate Neubau, Josefstadt und Alsergrund zum Polizei-
kommissariat Josefstadt unter
Ausgliederung der dem Kriminaldienst zugewiesenen Agenden
zusammengelegt werden. Das Reformkonzept befindet sich zur Zeit in Verhandlung
mit den
Personal Vertretungsorganen.
Zu Frage 5:
Die Bundespolizeidirektion Wien wird
beauftragt werden, in den ersten Monaten des Jahres 2002
ein
Umsetzungskonzept der gesamten Polizeireform unter Erstellung eines Zeitplanes
auszuarbeiten,
so dass nach Abschluss der Verhandlungen mit den Personalvertretungsorganen
eine
zügige
Umsetzung des Reformprojektes in Angriff genommen werden kann.
Zu Frage 6:
Der derzeitige Personalstand für den Bereich Neubau beträgt - basierend auf dem Stellenplan 2000:
|
|
E1
|
E2a
|
E2b
|
Gesamt
|
||||
|
Sicherheitswache
|
2
|
31
|
113
|
146
|
||||
|
Kriminaldienst
|
1
|
22
|
---
|
23
|
||||
|
|
A1
|
A2
|
A3
|
A4
|
A7
|
Gesamt
|
||
|
Sicherheitsverwaltung
|
4
|
3 |
7
|
8
|
2
|
24
|
||
Für das Jahr 2002 erfolgten noch keine Zuweisungen
bzw. Aufteilungen der Planstellen an die
nachgeordneten Behörden. Über die
Personalsituation im Zusammenhang mit dem Stellenplan für
das Kalenderjahr 2003 kann erst nach
Vorliegen des BFG 2003 eine Aussage getroffen werden.
Zu den Fragen 7 und 8:
Seitens der Bundespolizeidirektion Wien werden keine
Statistiken über die Anzahl der “Amts-
kontakte" geführt. Sohin kann weder hinsichtlich der Art der Kontakte
noch nach zeitlichen
Gesichtspunkten eine Auskunft gegeben
werden.
Zu den Fragen 9:
Nein
Zu Frage 10:
In den 90iger-Jahren wurden im
Bereich des Bezirkspolizeikommissariates Neubau das
Wachzimmer
Urban-Loritz-Platz generalsaniert, sowie das Wachzimmer Stiftgasse neu
adaptiert.
Dafür liefen nach
Angaben der IMB (Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes) für das
Wachzimmer Urban-Loritz-Platz €
471.283,- (ATS 6,485.000,-) und für das Wachzimmer
Stiftgasse € 671.497,- (ATS
9,240.000,-) auf.
Das Wachzimmer Kandlgasse wurde im Zuge
der Generalsanierung des Bezirkspolizei-
kommissariates
Neubau mitberücksichtigt (siehe Frage 11).
Zu Frage 11;
Die General Sanierung des
Bezirkspolizeikommissariates Neubau (inkl. Wachzimmer Kandlgasse)
erstreckte
sich vom Jahr 1993 bis Jänner 2001. Als Gesamtkosten wurde von der IMB ein
Betrag
von
€ 2,793.325,- (ATS 38,437.000,-) bekannt gegeben.
Zu Frage 12:
Schon
bisher fallt der Bereich der Mariahilfer Straße in die Zuständigkeit
zweier Bezirks-
polizeikommissariate. Durch die
Zuständigkeit zweier Polizeikommissariate (4., 5., 6. Bezirk sowie
7., 8., 9. Bezirk) ist
gewährleistet, dass auch hinkünftig der sensible Bereich der
Mariahilfer Straße
von 2 Sicherheitswacheabteilungen,
die gemeinsam über eine wesentlich höhere personelle
Dotierung verfügen, betreut
werden wird.
Für
die Beibehaltung der Teilung der Zuständigkeit war auch maßgebend,
dass die Bezirks-
gerichtsgrenze entlang der Mariahilfer
Straße verläuft, wobei für den Bereich des 6. Bezirkes das
BG Innere Stadt und für den 7.
Bezirk das BG Josefstadt zuständig ist. Die Bundespolizeidirektion
Wien war sohin bemüht, ihre
“örtlichen Organisationsüberlegungen" auch an die
Organisations-
strukturen der zuständigen
Strafgerichte anzupassen.
Wie schon bisher werden auch weiterhin
selbstverständlich gemeinsame, koordinierte Aktionen zur
Hebung der Sicherheit durchgeführt werden. Für den Bereich der
Schwerkriminalität ist
anzumerken,
dass der Bereich der gesamten Mariahilfer Straße in die
Zuständigkeit eines
Kriminalkomrnissariates
(Kriminalkommissariat Mitte) fallen wird, so dass die Schwerpunkt-
setzung hinsichtlich des Kriminaldienstes
von einer zuständigen Stelle gesteuert wird.