3149/AB XXI.GP

Eingelangt am: 01.02.2002

BM für Inneres

 

 

Die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Renate Csörgits und Genossinnen haben am 13. Dezember
2001 unter der Nr. 3213/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
“Gefahrdung des Sicherheitsbedürfnisses der Neubauer Bürgerinnen" gerichtet.

Die einzelnen Anfragen beantworte ich nach mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Der Beantwortung der einzelnen Fragen möchte ich voranstellen, dass es keinesfalls meine
Intention ist, die Bürgerinnen zu verunsichern. Vielmehr ist es mein Bestreben, durch effiziente und
rasche Umsetzung von Strukturierungsmaßnahmen im Bereich der Bundespolizei, deren Output
sich einerseits in der Erhöhung der Polizeipräsenz und andererseits in der Reduktion und
Vereinfachung der Administration niederschlägt, eine Steigerung der objektiven Sicherheit für die
Bevölkerung herbeizuführen.

Zu den Fragen 1 und 2:

Ich habe am 5. November 2001 Gespräche mit den Bezirksvorstehern der Wiener Gemeindebezirke
geführt. Meine Einladung zum Gespräch war von der Überzeugung getragen, den Repräsentanten der
Bezirke Gelegenheit zu bieten, sachlich motivierte Anregungen und Überlegungen, die im Hinblick
auf die intendierte Restrukturierung der BPD Wien für essentiell erachtet werden, in Anwesenheit
des verantwortlichen Ressortleiters, der zuständigen Führungskräfte des BMI und der betroffenen
Behörde sowie jener Bediensteten, welche das Reorganisationskonzept maßgeblich gestalteten, zu
artikulieren.

Im Verlauf dieser meines Erachtens sehr konstruktiven Gesprächsrunde wurden nicht nur Auskünfte
betreffend die Personalstände im Bereich der BPD Wien durch die Bediensteten der zuständigen


Fachabteilung erteilt, sondern auch Fragen im Zusammenhang mit der Notwendigkeit und
inhaltlichen Gestaltung der in Rede stehenden Reform unmittelbar beantwortet.

Zu den Fragen 3 und 9:

Das Projekt “Wachzimmerstrukturkonzept" befindet sich derzeit in der Konzeptivphase, wobei
jedoch anzumerken ist, dass die Bundespolizeidirektion Wien nicht von der Zielrichtung dieses
Projektes umfasst ist. Im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien wird die Wachzimmerstruktur
nicht verändert und sind somit auch im Bezirk Neubau keine Veränderungen im Wachzimmer-
bereich geplant.

Zu Frage 4:

Nach einem von Arbeitsgruppen der Bundespolizeidirektion Wien ausgearbeiteten Reformpapier
sollen die Bezirkspolizeikommissariate Neubau, Josefstadt und Alsergrund zum Polizei-
kommissariat Josefstadt unter Ausgliederung der dem Kriminaldienst zugewiesenen Agenden
zusammengelegt werden. Das Reformkonzept befindet sich zur Zeit in Verhandlung mit den
Personal Vertretungsorganen.

Zu Frage 5:

Die Bundespolizeidirektion Wien wird beauftragt werden, in den ersten Monaten des Jahres 2002
ein Umsetzungskonzept der gesamten Polizeireform unter Erstellung eines Zeitplanes
auszuarbeiten, so dass nach Abschluss der Verhandlungen mit den Personalvertretungsorganen eine
zügige Umsetzung des Reformprojektes in Angriff genommen werden kann.

Zu Frage 6:

Der derzeitige Personalstand für den Bereich Neubau beträgt - basierend auf dem Stellenplan 2000:

 

 

E1

 

E2a

 

E2b

 

Gesamt

 

Sicherheitswache

 

2

 

31

 

113

 

146

 

Kriminaldienst

 

1

 

22

 

---

 

23

 

 

 

A1

 

A2

 

A3

 

A4

 

A7

 

Gesamt

 

Sicherheitsverwaltung

 

4

 

3

7

 

8

 

2

 

24

 

Für das Jahr 2002 erfolgten noch keine Zuweisungen bzw. Aufteilungen der Planstellen an die
nachgeordneten Behörden. Über die Personalsituation im Zusammenhang mit dem Stellenplan für
das Kalenderjahr 2003 kann erst nach Vorliegen des BFG 2003 eine Aussage getroffen werden.


Zu den Fragen 7 und 8:

Seitens der Bundespolizeidirektion Wien werden keine Statistiken über die Anzahl der “Amts-
kontakte" geführt. Sohin kann weder hinsichtlich der Art der Kontakte noch nach zeitlichen
Gesichtspunkten eine Auskunft gegeben werden.

Zu den Fragen 9:

Nein

Zu Frage 10:

In den 90iger-Jahren wurden im Bereich des Bezirkspolizeikommissariates Neubau das
Wachzimmer Urban-Loritz-Platz generalsaniert, sowie das Wachzimmer Stiftgasse neu adaptiert.
Dafür liefen nach Angaben der IMB (Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes) für das
Wachzimmer Urban-Loritz-Platz € 471.283,- (ATS 6,485.000,-) und für das Wachzimmer
Stiftgasse € 671.497,- (ATS 9,240.000,-) auf.

Das Wachzimmer Kandlgasse wurde im Zuge der Generalsanierung des Bezirkspolizei-
kommissariates Neubau mitberücksichtigt (siehe Frage 11).

Zu Frage 11;

Die General Sanierung des Bezirkspolizeikommissariates Neubau (inkl. Wachzimmer Kandlgasse)
erstreckte sich vom Jahr 1993 bis Jänner 2001. Als Gesamtkosten wurde von der IMB ein Betrag
von € 2,793.325,- (ATS 38,437.000,-) bekannt gegeben.

Zu Frage 12:

Schon bisher fallt der Bereich der Mariahilfer Straße in die Zuständigkeit zweier Bezirks-
polizeikommissariate. Durch die Zuständigkeit zweier Polizeikommissariate (4., 5., 6. Bezirk sowie
7., 8., 9. Bezirk) ist gewährleistet, dass auch hinkünftig der sensible Bereich der Mariahilfer Straße
von 2 Sicherheitswacheabteilungen, die gemeinsam über eine wesentlich höhere personelle
Dotierung verfügen, betreut werden wird.

Für die Beibehaltung der Teilung der Zuständigkeit war auch maßgebend, dass die Bezirks-
gerichtsgrenze entlang der Mariahilfer Straße verläuft, wobei für den Bereich des 6. Bezirkes das
BG Innere Stadt und für den 7. Bezirk das BG Josefstadt zuständig ist. Die Bundespolizeidirektion
Wien war sohin bemüht, ihre “örtlichen Organisationsüberlegungen" auch an die Organisations-
strukturen der zuständigen Strafgerichte anzupassen.


Wie schon bisher werden auch weiterhin selbstverständlich gemeinsame, koordinierte Aktionen zur
Hebung der Sicherheit durchgeführt werden. Für den Bereich der Schwerkriminalität ist
anzumerken, dass der Bereich der gesamten Mariahilfer Straße in die Zuständigkeit eines
Kriminalkomrnissariates (Kriminalkommissariat Mitte) fallen wird, so dass die Schwerpunkt-
setzung hinsichtlich des Kriminaldienstes von einer zuständigen Stelle gesteuert wird.