3152/AB XXI.GP

Eingelangt am: 04.02.2002

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3163/J-NR/2001 betreffend Europäischer
Sozialfonds - ESF, die die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Genossinnen und Genossen am
4. Dezember 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Bis zum Stichtag 18.1.2002 beanspruchte das BMBWK 3,168.502,58 Euro (43,599.546,- ATS) an

ESF-Mitteln.  Im Quartal 4/2001  wurde der gesamte bisherige ESF-Mittelverbrauch mehr als

verdoppelt.

Die geringe Inanspruchnahme von ESF-Mitteln im Jahr 2000 und bis Herbst 2001 liegt in dem

Umstand begründet, dass das BMBWK erstmals als endbegünstigte Stelle im Rahmen des ESF

auftritt    und    für    konkrete    Projektumsetzungen    verständlicherweise    eine    entsprechende

organisatorische Vorlaufzeit nötig war.

Ad 2.:

In der Beilage wird eine Aufstellung der bisher mit ESF-Mitteln kofinanzierten Projekte übermittelt
(jeweils unter Angabe der verwendeten nationalen Mittel wie der beanspruchten ESF-Mittel).
Daraus ist ersichtlich, dass im Wissenschaftsbereich vertragliche Vorschüsse an die Projektträger
ausbezahlt werden, die aus nationalen Mitteln finanziert und erst nach Vorlage der tatsächlichen
belegbaren Ausgaben zur anteilsmäßigen Rückerstattung durch ESF-Mittel angemeldet werden
können. Der nationale Anteil ist daher bei manchen Projekten am Beginn der Programmlaufzeit viel
höher als der ESF-Anteil.


Ad 3.:

Mit dem vollen Anlaufen der ESF-Projektumsetzung ab Herbst 2001 bzw. Frühjahr 2002, werden
die Rückstände 2000/2001 bis zum Ende der Programmperiode 2006 sukzessive abgebaut. Die dem
BMBWK zur Verfügung gestellten ESF-Gesamtmittel werden auf die Restzeit aufgeteilt.
Ergänzende Projekte, insbesondere solche, die benachteiligten Personengruppen in benachteiligten
Regionen (Ziel-2-Gebiete) zugute kommen sollen, sind in Vorbereitung. Dies entspricht auch dem
ausdrücklichen Wunsch der Europäischen Kommission.

Ad 4.:

Bisher erfolgte die widmungsgemäße Vergabe der ESF-Mittel auf Antrag der involvierten
Fachabteilungen durch Genehmigung der Frau Bundesministerin und unter Einbeziehung der
Budgetabteilungen und der Abteilung für Innere Revision.

Ad 5+6.:

Nein das ist nicht richtig. Ich bin aber damit einverstanden, dass das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit als zuständige nationale Verwaltungsbehörde für ESF-Ziel-3 die von meinem
Ressort in den Jahren 2000 und 2001 nicht angeforderten ESF-Mittel (gemäß Quartalsmeldungen)
dem Arbeitsmarktservice zwischenzeitlich für aktive arbeitmarktpolitische Maßnahmen zur
Verfügung stellt. An der Gesamtsumme der für den Zeitraum 2000 - 2006 meinem Ressort zur
Verfügung stehenden ESF-Mittel in der Höhe von 68,675.828,29 Euro (945 Mio. ATS) ändert sich
durch dieses “Ausleihen" jedoch nichts. Das AMS wird dann in den Folgejahren entsprechend
weniger ESF-Mittel lukrieren können.

 


Übersicht zu Frage 2

Welche konkreten Projekte wurden in welcher Höhe mit diesen Mitteln gefordert (Stichtag

18. 1. 2002)?

Projekttitel

 

Auszahlungen (Phase 5) bis
Anfang 2002 in ATS

 

davon ESF-Mittel in ATS

 

Professionelle Angebote der
Informations- und
Kommunikationstechnologien
für neues Arbeitspotential

 

33.377.102,--

 

15. 353.467,-

 

Neues Fachschulmodell mit IT -
Qualifikation und
Betriebspraktikum

 

2.843.763,--

 

1.308.131,-

 

Fremdsprachenoffensive
(kaufmännische Schulen)

 

1.453.681,--

 

668.693,--

 

Sprachzertifikatskurse

 

677.205,-

 

311.514,--

 

FIT - Frauen in die Technik

 

1. 000.000,--

 

230.000,--

 

Nachholen des
Pflichtschulabschlusses und
Berufsreifeprüfung in der
Erwachsenenbildung

 

40. 118.557,-

 

18.660.175,-

 

Angebote im IT Bereich in der
Erwachsenenbildung

 

2. 080.000,--

 

303.961,-

 

Bildungsinformation und
Bildungsberatung Online

 

5. 080.843,-

 

2. 784.388,--

 

IT-regionales Bildungszentrum

 

2.318.850,--

 

376.671,-

 

Frauen und Wissenschaft

 

8. 095.000,--

 

799.112,-

 

Studienabschlussstipendien

 

2.481.007,-

 

1. 141.236,-

 

Vermittlung/Verbesserung der
Vermittlung im tertiären
Bereich

 

4. 013.471,-

 

1.362.197,-

 

Summe in ATS
(ohne techn. Hilfe)

 

103.539.480,-

 

43.599.546,-

 

Summe in Euro
(ohne techn. Hilfe)

 

€ 7.524.507,46

 

€ 3.168.502,58