3152/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.02.2002
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3163/J-NR/2001 betreffend Europäischer
Sozialfonds - ESF, die die
Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Genossinnen und Genossen am
4. Dezember 2001 an mich richteten, wird wie
folgt beantwortet:
Ad 1.:
Bis zum Stichtag 18.1.2002 beanspruchte das BMBWK 3,168.502,58 Euro (43,599.546,- ATS) an
ESF-Mitteln. Im Quartal 4/2001 wurde der gesamte bisherige ESF-Mittelverbrauch mehr als
verdoppelt.
Die geringe Inanspruchnahme von ESF-Mitteln im Jahr 2000 und bis Herbst 2001 liegt in dem
Umstand begründet, dass das BMBWK erstmals als endbegünstigte Stelle im Rahmen des ESF
auftritt und für konkrete Projektumsetzungen verständlicherweise eine entsprechende
organisatorische Vorlaufzeit nötig war.
Ad 2.:
In der Beilage wird eine Aufstellung der bisher mit
ESF-Mitteln kofinanzierten Projekte übermittelt
(jeweils unter Angabe der
verwendeten nationalen Mittel wie der beanspruchten ESF-Mittel).
Daraus ist ersichtlich, dass im
Wissenschaftsbereich vertragliche Vorschüsse an die Projektträger
ausbezahlt werden, die aus nationalen Mitteln finanziert und erst nach
Vorlage der tatsächlichen
belegbaren Ausgaben zur anteilsmäßigen Rückerstattung durch
ESF-Mittel angemeldet werden
können. Der nationale Anteil ist daher
bei manchen Projekten am Beginn der Programmlaufzeit viel
höher als der ESF-Anteil.
Ad 3.:
Mit dem vollen Anlaufen der ESF-Projektumsetzung ab
Herbst 2001 bzw. Frühjahr 2002, werden
die
Rückstände 2000/2001 bis zum Ende der Programmperiode 2006 sukzessive
abgebaut. Die dem
BMBWK zur Verfügung
gestellten ESF-Gesamtmittel werden auf die Restzeit aufgeteilt.
Ergänzende Projekte, insbesondere
solche, die benachteiligten Personengruppen in benachteiligten
Regionen (Ziel-2-Gebiete) zugute
kommen sollen, sind in Vorbereitung. Dies entspricht auch dem
ausdrücklichen Wunsch der
Europäischen Kommission.
Ad 4.:
Bisher
erfolgte die widmungsgemäße Vergabe der ESF-Mittel auf Antrag der
involvierten
Fachabteilungen durch Genehmigung der Frau Bundesministerin und unter
Einbeziehung der
Budgetabteilungen und der Abteilung für
Innere Revision.
Ad 5+6.:
Nein
das ist nicht richtig. Ich bin aber damit einverstanden, dass das
Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit als zuständige
nationale Verwaltungsbehörde für ESF-Ziel-3 die von meinem
Ressort in den Jahren 2000 und 2001 nicht angeforderten ESF-Mittel
(gemäß Quartalsmeldungen)
dem Arbeitsmarktservice zwischenzeitlich für aktive arbeitmarktpolitische
Maßnahmen zur
Verfügung stellt. An der Gesamtsumme der für den Zeitraum 2000
- 2006 meinem Ressort zur
Verfügung stehenden ESF-Mittel in der
Höhe von 68,675.828,29 Euro (945 Mio. ATS) ändert sich
durch dieses “Ausleihen" jedoch nichts. Das AMS wird dann in
den Folgejahren entsprechend
weniger ESF-Mittel lukrieren können.
Übersicht zu Frage 2
Welche konkreten Projekte wurden in welcher Höhe mit diesen Mitteln gefordert (Stichtag
18. 1. 2002)?
Projekttitel
|
Auszahlungen
(Phase 5) bis
|
davon ESF-Mittel in ATS
|
Professionelle
Angebote der
|
33.377.102,--
|
15. 353.467,-
|
Neues
Fachschulmodell mit IT -
|
2.843.763,--
|
1.308.131,-
|
Fremdsprachenoffensive
|
1.453.681,--
|
668.693,--
|
Sprachzertifikatskurse
|
677.205,-
|
311.514,--
|
FIT - Frauen in die Technik
|
1. 000.000,--
|
230.000,--
|
Nachholen des
|
40. 118.557,-
|
18.660.175,-
|
Angebote im IT Bereich in der
|
2. 080.000,--
|
303.961,-
|
Bildungsinformation und
|
5. 080.843,-
|
2. 784.388,--
|
IT-regionales Bildungszentrum
|
2.318.850,--
|
376.671,-
|
Frauen und Wissenschaft
|
8. 095.000,--
|
799.112,-
|
Studienabschlussstipendien
|
2.481.007,-
|
1. 141.236,-
|
Vermittlung/Verbesserung
der
|
4. 013.471,-
|
1.362.197,-
|
Summe in ATS
|
103.539.480,-
|
43.599.546,-
|
Summe in Euro
|
€ 7.524.507,46
|
€ 3.168.502,58
|