3154/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.02.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3184/J-NR/2001 betreffend Westring Linz (4.
Donaubrücke), die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am
7. Dezember 2001 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Vorweg
erlaube ich mir anzumerken, dass aus den Formulierungen der Fragestellung zu
entnehmen ist, dass die aufgezeigten Sachverhalte sich auf eine ältere
Studie beziehen, die durch
mittlerweile ausgearbeitete Analysen und Prognosen nicht mehr volle
Aktualität besitzt. Ein neues
Umlegungs- und Prognosemodell stellt die Prognosemethodik auf eine neue Basis,
sodass davon
ausgegangen wird, dass die Verlagerungsberechnungen dem “State of the
Art" entsprechen.
Frage 1:
Werden Sie
darauf dringen, dass realistische Wachstumsraten angenommen werden? Wenn nein,
warum nicht?
Antwort:
Die mit der Ausarbeitung von Verkehrsverlagerungen befasste
Dienststelle Verkehrskoordinierung
des Amtes der Oö. Landesregierung war bei der Erstellung von Verlagerungsberechnungen
bemüht, realistische Wachstumsraten zugrunde zu legen. Mittlerweile wurde
ein neues
Prognosemodell (VISUM der Fa. PTV in Karlsruhe) implementiert, das neue
Datengrundlagen
zugrunde legt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Wachstumsraten generell
mit gewissen
Unsicherheiten behaftet sind, die im Laufe der weiteren Entwicklung sukzessive
an die
tatsächlichen Zunahmen adaptiert werden.
Frage 2: r
In welcher Weise werden Sie darauf hinwirken,
dass die Kapazitätsgrenzen einzelner Straßenzüge
ausreichend berücksichtigt werden?
Antwort:
Generell
gehen Verlagerungsberechnungen von belastungsabhängigen
Umlegungsansätzen aus,
die die Verkehrsströme in mehreren Schritten auf die Netze
übertragen, wobei die durch die
Auslastung gegebene Aufnahmefähigkeit der
Straßenabschnitte bzw. die entsprechende
Betriebsgeschwindigkeit berücksichtigt
wird.
Frage 3:
Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass die
Planungsgrundlagen, die Siedlungsstrukturentwicklung
und die Zunahme der Fahrtweiten nicht
berücksichtigen?
Antwort:
Die angesprochene Frage der Berücksichtigung der
Siedlungsentwicklung im Modell behandelt ein
diffiziles Problem der Regional- und Siedlungsentwicklung; derzeit sind keine
Modellansätze
bekannt, die die Siedlungsentwicklung als Inputvariable für die
Verkehrsentwicklung hinreichend
berücksichtigen. Erfahrungsgemäß gilt, dass bei
längerfristiger Betrachtung Straßenausbauten
dynamisierend auf die Siedlungsentwicklung wirken und dadurch weiteren Verkehr
erzeugen.
Allgemein ist bekannt, dass die Frage des induzierten Verkehrs in der Fachwelt
äußerst umstritten
ist und sich derzeit einer befriedigenden modellmäßigen Erfassung
entzieht.
Frage 4:
In welcher Form werden Sie darauf dringen, dass die
Entwicklung der Umlandgemeinden über
einen längeren Zeitraum hin berücksichtigt wird?
Antwort:
Das in den Verlagerungsberechnungen der
Verkehrskoordinierung berücksichtigte
Prognosemodell geht davon aus, dass die Siedlungsentwicklung in den
Umlandgemeinden
hinreichend durch die Bevölkerungsabschätzung berücksichtigt
ist; auch zu dieser Frage ist zu
erwähnen, dass sich die räumliche Bevölkerungsverteilung
aufgrund einer Unzahl verschiedener
schwer prognostizierbarer Einflussgrößen gestaltet.
Erfahrungsgemäß ist die
Siedlungsentwicklung in den Umlandgemeinden von einer Reihe von Initiativen der
Gemeinden
abhängig (beispielsweise Betriebsansiedlung, Einkaufsmärkte), die
wesentlichen Einfluss auf die
weitere Verkehrsentwicklung haben.
Frage 5:
Welche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in den zu
entlastenden Straßen sind unabdingbar,
damit die Umfahrungsprojekte ihre Wirkung entfalten können?
Antwort:
Die angesprochene Rückverlagerung auf die entlasteten
Straßenabschnitte ist grundsätzlich
richtig, auch wird der Aussage zugestimmt, dass durch Entlastungen
Verkehrsströme aus dem
niedrigrangigeren Straßennetz “nachsickern". Sollen auch auf
dem niedrigrangigen Straßennetz
keine zusätzlichen Belastungen stattfinden, sind ergänzende
restriktive Maßnahmen baulicher und
verkehrsorganisatorischer Art unabdingbar; die Durchführung und Umsetzung
dieser Maßnahmen
liegt im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Gemeinden bzw. der Stadt
Linz. .»
*•
Frage 6:
Wie hoch werden die Rückverlagerungen aus dem
öffentlichen Verkehr und Verkehrsarten in
Richtung MIV sein, nachdem die Erreichbarkeit von Linz durch die
Umfahrungsprojekte den MIV
fördern?
Antwort:
Die angesprochene Wechselwirkung zwischen motorisiertem
Individualverkehr und öffentlichem
Verkehr wird in der Weise beantwortet, dass durch das Umsetzen des
Nahverkehrsprogrammes
Großraum Linz innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre im
Öffentlichen Verkehr ein
Qualitätssprung erfolgen soll, der zumindest eine konstante Entwicklung
der Anteile des
Öffentlichen Verkehrs anstrebt.
Frage 7:
Aus welchen Gründen verzichten Sie auf eine
Abschätzung des ansteigenden Verbrauchs an
fossiler Energie durch diese Projekte, die dadurch die Leistungsbilanz
verschlechtern?
Antwort:
Das Projekt Westring Linz umfasst zahlreiche Aspekte, die
in der Gesamtkonzeption Raum und
Verkehr für den Bereich Linz von Relevanz sind. In diesem Zusammenhang
wird darauf
hingewiesen, dass derzeit eine Analyse der Wechselwirkungen zwischen dem Ausbau
des
Straßennetzes und der Akzeptanz des Öffentlichen Verkehrs
ausgearbeitet wird. Dabei wird auch
auf die künftige Entwicklung der Raum- und Siedlungsstruktur (soweit dies
derzeit möglich
erscheint) Bedacht genommen. Erst eine entsprechende Gesamtkonzeption, die
sämtliche
relevante Verkehrsarten berücksichtigt und miteinander abstimmt wird dazu
führen, dass sämtliche
Chancen und Möglichkeiten, die das ggst. Vorhaben bietet, genutzt werden.
Eine Abschätzung
hinsichtlich des Verbrauchs fossiler Energie ist prinzipiell erst unter
Kenntnis aller relevanter
Rahmenbedingungen möglich, jedoch angesichts fehlender geeigneter Modelle
betreffend die
Wechselwirkungen zwischen Raumentwicklung und Verkehr mit entsprechenden
Unsicherheiten
behaftet.