3154/AB XXI.GP

Eingelangt am: 04.02.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3184/J-NR/2001 betreffend Westring Linz (4.
Donaubrücke), die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 7. Dezember 2001 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Vorweg erlaube ich mir anzumerken, dass aus den Formulierungen der Fragestellung zu
entnehmen ist, dass die aufgezeigten Sachverhalte sich auf eine ältere Studie beziehen, die durch
mittlerweile ausgearbeitete Analysen und Prognosen nicht mehr volle Aktualität besitzt. Ein neues
Umlegungs- und Prognosemodell stellt die Prognosemethodik auf eine neue Basis, sodass davon
ausgegangen wird, dass die Verlagerungsberechnungen dem “State of the Art" entsprechen.


Frage 1:

Werden Sie darauf dringen, dass realistische Wachstumsraten angenommen werden? Wenn nein,
warum nicht?

Antwort:

Die mit der Ausarbeitung von Verkehrsverlagerungen befasste Dienststelle Verkehrskoordinierung
des Amtes der Oö. Landesregierung war bei der Erstellung von Verlagerungsberechnungen
bemüht, realistische Wachstumsraten zugrunde zu legen. Mittlerweile wurde ein neues
Prognosemodell (VISUM der Fa. PTV in Karlsruhe) implementiert, das neue Datengrundlagen
zugrunde legt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Wachstumsraten generell mit gewissen
Unsicherheiten behaftet sind, die im Laufe der weiteren Entwicklung sukzessive an die
tatsächlichen Zunahmen adaptiert werden.

Frage 2:                                                                                                                                         r
In welcher Weise werden Sie darauf hinwirken, dass die Kapazitätsgrenzen einzelner Straßenzüge
ausreichend berücksichtigt werden?

Antwort:

Generell gehen Verlagerungsberechnungen von belastungsabhängigen Umlegungsansätzen aus,
die die Verkehrsströme in mehreren Schritten auf die Netze übertragen, wobei die durch die


Auslastung gegebene Aufnahmefähigkeit der Straßenabschnitte bzw. die entsprechende
Betriebsgeschwindigkeit berücksichtigt wird.

Frage 3:

Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass die Planungsgrundlagen, die Siedlungsstrukturentwicklung
und die Zunahme der Fahrtweiten nicht berücksichtigen?

Antwort:

Die angesprochene Frage der Berücksichtigung der Siedlungsentwicklung im Modell behandelt ein
diffiziles Problem der Regional- und Siedlungsentwicklung; derzeit sind keine Modellansätze
bekannt, die die Siedlungsentwicklung als Inputvariable für die Verkehrsentwicklung hinreichend
berücksichtigen. Erfahrungsgemäß gilt, dass bei längerfristiger Betrachtung Straßenausbauten
dynamisierend auf die Siedlungsentwicklung wirken und dadurch weiteren Verkehr erzeugen.
Allgemein ist bekannt, dass die Frage des induzierten Verkehrs in der Fachwelt äußerst umstritten
ist und sich derzeit einer befriedigenden modellmäßigen Erfassung entzieht.

Frage 4:

In welcher Form werden Sie darauf dringen, dass die Entwicklung der Umlandgemeinden über
einen längeren Zeitraum hin berücksichtigt wird?

Antwort:

Das in den Verlagerungsberechnungen der Verkehrskoordinierung berücksichtigte
Prognosemodell geht davon aus, dass die Siedlungsentwicklung in den Umlandgemeinden
hinreichend durch die Bevölkerungsabschätzung berücksichtigt ist; auch zu dieser Frage ist zu
erwähnen, dass sich die räumliche Bevölkerungsverteilung aufgrund einer Unzahl verschiedener
schwer prognostizierbarer Einflussgrößen gestaltet. Erfahrungsgemäß ist die
Siedlungsentwicklung in den Umlandgemeinden von einer Reihe von Initiativen der Gemeinden
abhängig (beispielsweise Betriebsansiedlung, Einkaufsmärkte), die wesentlichen Einfluss auf die
weitere Verkehrsentwicklung haben.

Frage 5:

Welche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in den zu entlastenden Straßen sind unabdingbar,
damit die Umfahrungsprojekte ihre Wirkung entfalten können?

Antwort:

Die angesprochene Rückverlagerung auf die entlasteten Straßenabschnitte ist grundsätzlich
richtig, auch wird der Aussage zugestimmt, dass durch Entlastungen Verkehrsströme aus dem
niedrigrangigeren Straßennetz “nachsickern". Sollen auch auf dem niedrigrangigen Straßennetz
keine zusätzlichen Belastungen stattfinden, sind ergänzende restriktive Maßnahmen baulicher und
verkehrsorganisatorischer Art unabdingbar; die Durchführung und Umsetzung dieser Maßnahmen
liegt im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Gemeinden bzw. der Stadt Linz.                                .»

*•

Frage 6:

Wie hoch werden die Rückverlagerungen aus dem öffentlichen Verkehr und Verkehrsarten in
Richtung MIV sein, nachdem die Erreichbarkeit von Linz durch die Umfahrungsprojekte den MIV
fördern?


Antwort:

Die angesprochene Wechselwirkung zwischen motorisiertem Individualverkehr und öffentlichem
Verkehr wird in der Weise beantwortet, dass durch das Umsetzen des Nahverkehrsprogrammes
Großraum Linz innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre im Öffentlichen Verkehr ein
Qualitätssprung erfolgen soll, der zumindest eine konstante Entwicklung der Anteile des
Öffentlichen Verkehrs anstrebt.

Frage 7:

Aus welchen Gründen verzichten Sie auf eine Abschätzung des ansteigenden Verbrauchs an
fossiler Energie durch diese Projekte, die dadurch die Leistungsbilanz verschlechtern?

Antwort:

Das Projekt Westring Linz umfasst zahlreiche Aspekte, die in der Gesamtkonzeption Raum und
Verkehr für den Bereich Linz von Relevanz sind. In diesem Zusammenhang wird darauf
hingewiesen, dass derzeit eine Analyse der Wechselwirkungen zwischen dem Ausbau des
Straßennetzes und der Akzeptanz des Öffentlichen Verkehrs ausgearbeitet wird. Dabei wird auch
auf die künftige Entwicklung der Raum- und Siedlungsstruktur (soweit dies derzeit möglich
erscheint) Bedacht genommen. Erst eine entsprechende Gesamtkonzeption, die sämtliche
relevante Verkehrsarten berücksichtigt und miteinander abstimmt wird dazu führen, dass sämtliche
Chancen und Möglichkeiten, die das ggst. Vorhaben bietet, genutzt werden. Eine Abschätzung
hinsichtlich des Verbrauchs fossiler Energie ist prinzipiell erst unter Kenntnis aller relevanter
Rahmenbedingungen möglich, jedoch angesichts fehlender geeigneter Modelle betreffend die
Wechselwirkungen zwischen Raumentwicklung und Verkehr mit entsprechenden Unsicherheiten
behaftet.