3156/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.02.2002

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3175/J betreffend
Österreichisches Institut für Familienforschung, welche die Abgeordneten Gerhard
Reheis und Genossen am 4. Dezember 2001 an mich richteten, möchte ich ein-
leitend bemerken, dass es im Jahr 1994 - wie in der Anfrage angeführt - noch eine
andere Ressortaufteilung gab.
Zu den einzelnen Punkten nehme ich wie folgt Stellung:

Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:

Seitens des Arbeitsmarktservice wurde eine personenorientierte Förderung im
Rahmen der Richtlinie “Aktion 8.000" gewährt.

Für die Anstellung einer Person wurde aus arbeitsmarktpolitischen Gründen für den
Zeitraum Oktober 1994 bis Oktober 1995 (mit Unterbrechung vom 14. Jänner 1995 -
30. Mai 1995) ein Beihilfenbeitrag in der Höhe von S 164.348,81 ausbezahlt. Die
Initiative zur Begründung und Fortführung des geförderten Dienstverhältnisses ging
vom Arbeitsmarktservice aus.

Sämtliche Unterlagen zu diesem Förderungsfall wurden auftragsgemäß dem vom
Nationalrat eingesetzten Untersuchungsausschuss zur “Untersuchung der politi-
schen und rechtlichen Verantwortung im Zusammenhang mit der im Zeitraum vom


1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1999 durch das damalige Bundesministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales veranlassten Vergabe (Vergabepraxis) von öffent-
lichen Geldern an Förderungswerber oder Auftragnehmer inklusive deren Vernet-
zungen zu anderen öffentlichen Stellen als Auftragnehmer oder Förderungs-
empfänger" mit Schreiben des Arbeitsmarktservice vom 20. März 2001, GZ: BGS/
AMF/0111/9924/2001, übermittelt. Diesen Unterlagen können sämtliche Detailinfor-
mationen entnommen werden.                                                              

Das ÖIF hat mittels Förderungsansuchen vom 9. Juni 1998 um eine Förderung aus
Mitteln der Wohnbauforschung für das geplante Forschungsvorhaben “Wohnungs-
wechsel im lebensgeschichtlich-familialen Kontext" angesucht. Mit dieser Unter-
suchung sollte insbesondere der Frage nachgegangen werden, in welcher Wechsel-
wirkung die verschiedenen Motive und Kriterien für einen Wohnungswechsel zu
einander stehen und wie sie, abhängig von der jeweiligen Lebens- und Familien-
phase, bei verschiedene Bevölkerungsgruppen in Österreich beschaffen sind. Aus
den Ergebnissen sollten Grundlagen für einen familiengerechten Wohnbau ge-
wonnen werden.

Da jedoch die Entscheidung über dieses Vorhaben aus sachlichen und budgetären
Gründen zurückgestellt wurde, hat bis dato keine Förderung des ÖIF seitens des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit stattgefunden.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Die Neubestellung des Kuratoriums erfolgte am 30. November 1999. Es ist dies eine
ad personam-Wahl auf drei Jahre.