3156/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.02.2002
BM für Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 3175/J betreffend
Österreichisches Institut für Familienforschung, welche die
Abgeordneten Gerhard
Reheis und Genossen am 4.
Dezember 2001 an mich richteten, möchte ich ein-
leitend bemerken, dass es im
Jahr 1994 - wie in der Anfrage angeführt - noch eine
andere Ressortaufteilung gab.
Zu den einzelnen Punkten
nehme ich wie folgt Stellung:
Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Seitens des Arbeitsmarktservice wurde eine
personenorientierte Förderung im
Rahmen der Richtlinie “Aktion 8.000" gewährt.
Für
die Anstellung einer Person wurde aus arbeitsmarktpolitischen Gründen
für den
Zeitraum Oktober 1994 bis
Oktober 1995 (mit Unterbrechung vom 14. Jänner 1995 -
30. Mai 1995) ein Beihilfenbeitrag in der Höhe von S 164.348,81
ausbezahlt. Die
Initiative zur Begründung und Fortführung des geförderten
Dienstverhältnisses ging
vom Arbeitsmarktservice aus.
Sämtliche Unterlagen zu diesem Förderungsfall
wurden auftragsgemäß dem vom
Nationalrat eingesetzten Untersuchungsausschuss zur “Untersuchung der
politi-
schen und rechtlichen
Verantwortung im Zusammenhang mit der im Zeitraum vom
1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1999 durch das
damalige Bundesministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales veranlassten Vergabe (Vergabepraxis) von
öffent-
lichen Geldern an Förderungswerber oder Auftragnehmer inklusive deren
Vernet-
zungen zu anderen öffentlichen Stellen als Auftragnehmer oder
Förderungs-
empfänger" mit Schreiben des Arbeitsmarktservice vom 20. März
2001, GZ: BGS/
AMF/0111/9924/2001, übermittelt. Diesen Unterlagen können
sämtliche Detailinfor-
mationen entnommen werden.
Das ÖIF hat mittels Förderungsansuchen vom 9.
Juni 1998 um eine Förderung aus
Mitteln der Wohnbauforschung
für das geplante Forschungsvorhaben “Wohnungs-
wechsel im lebensgeschichtlich-familialen Kontext" angesucht. Mit dieser
Unter-
suchung sollte insbesondere der Frage nachgegangen werden, in welcher Wechsel-
wirkung die verschiedenen
Motive und Kriterien für einen Wohnungswechsel zu
einander stehen und wie sie, abhängig von der jeweiligen Lebens- und
Familien-
phase, bei verschiedene Bevölkerungsgruppen in Österreich beschaffen
sind. Aus
den Ergebnissen sollten Grundlagen für einen familiengerechten Wohnbau ge-
wonnen
werden.
Da jedoch die Entscheidung über dieses Vorhaben aus
sachlichen und budgetären
Gründen zurückgestellt wurde, hat bis dato keine Förderung des
ÖIF seitens des
Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit stattgefunden.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die Neubestellung des Kuratoriums erfolgte am 30. November
1999. Es ist dies eine
ad personam-Wahl auf drei
Jahre.