3157/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.02.2002
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3221/J der Abgeordneten Ridi M. Steibl, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:
Frage 1:
Laut Auskunft der
Steiermärkischen Gebietskrankenkasse gibt es mit Stand
Jänner 2002 1.466 beitragspflichtige Mitversicherte bzw. Angehörige
im Bundesland
Steiermark.
Frage 2:
Laut Steiermärkische
Gebietskrankenkasse sind 1.303 Frauen beitragspflichtige Mit-
versicherte.
Frage 3:
Die Steiermärkische
Gebietskrankenkasse gibt an, dass 663 Frauen unter 55 Jahren
beitragspflichtige Mitversicherte sind.
Frage 4:
Die Steiermärkische
Gebietskrankenkasse beantwortete die Frage wie folgt:
Von den 1.303 weiblichen Mitversicherten scheinen 375 Frauen ab dem Kalender-
jahr 1997 zu irgendeiner Zeit zur Pflichtversicherung angemeldet auf.
Die Ermittlung von Versicherungszeiten, die länger als 5 Jahre
zurückliegen, ist nur
im Zuge einer Pensionsbearbeitung der jeweiligen Versicherten möglich und
würde
einen sehr hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.