3157/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.02.2002

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3221/J der Abgeordneten Ridi M. Steibl, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:

Frage 1:

Laut Auskunft der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse gibt es mit Stand
Jänner 2002 1.466 beitragspflichtige Mitversicherte bzw. Angehörige im Bundesland
Steiermark.

Frage 2:

Laut Steiermärkische Gebietskrankenkasse sind 1.303 Frauen beitragspflichtige Mit-
versicherte.

Frage 3:

Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse gibt an, dass 663 Frauen unter 55 Jahren
beitragspflichtige Mitversicherte sind.

Frage 4:

Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse beantwortete die Frage wie folgt:
Von den 1.303 weiblichen Mitversicherten scheinen 375 Frauen ab dem Kalender-
jahr 1997 zu irgendeiner Zeit zur Pflichtversicherung angemeldet auf.
Die Ermittlung von Versicherungszeiten, die länger als 5 Jahre zurückliegen, ist nur
im Zuge einer Pensionsbearbeitung der jeweiligen Versicherten möglich und würde
einen sehr hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.