3158/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.02.2002
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kogler, Freundinnen
und Freunde haben
am 05. Dezember 2001 unter der Nr. 3179/J an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend “Panzerexport nach Botswana" gerichtet.
Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 2:
Es wurden 54 Panzer exportiert. 50 Panzer
SK 105, 2 Bergepanzer SB-20 und 2
Führungsschützenpanzer.
Zu Fragen 3, 4, 5 und 6:
In den Jahren 1997 und 1998 wurde auf
Antrag eines privaten Unternehmens der
Export von insgesamt 54
Panzern gemäß § 3 Kriegsmaterialgesetz bewilligt.
In diesem Fall ist
ein Vortrag an den
Ministerrat gemäß §
5 Abs.2
Kriegsmaterialgesetz nicht vorgesehen.
In der
Parlamentarischen Anfrage folgt auf Frage 6 die Frage 8.
Zu Frage 8:
Der Beantwortung dieser Frage steht die
mir obliegende Verpflichtung zur
Amtsverschwiegenheit
gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG entgegen.
Ich darf darauf hinweisen,
dass der Inhalt der Ansuchen um Bewilligung von
Exporten von Kriegsmaterial sowie die Behandlung der einzelnen Anträge
Teil eines
aufgrund des Parteiantrages eingeleiteten Verwaltungsverfahrens ist, dessen
Geheimhaltung im Interesse der antragstellenden Partei geboten ist.
Zu Frage 9:
Das Bundesministerium
für Auswärtige Angelegenheiten hat in den dem
Bundesministerium für Inneres vorliegenden Stellungnahmen den
Exportanträgen
zugestimmt.
Zu Frage 10:
Ja.
In der Parlamentarische Anfrage wurde zweimal eine Frage 11 gestellt.
Zu Frage 11:
Hiezu verweise ich auf die Beantwortung
durch den Herrn Bundeskanzler zu der an
ihn gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3182/J.
Zu Frage 11, 12 und 13:
Wie bereits ausgeführt, hat das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
in den dem Bundesministerium für Inneres vorliegenden Stellungnahmen den
Exportanträgen zugestimmt. Ein Bericht über die Entwicklung der
Krisen in Botswana
an das Bundesministerium für Inneres erfolgte nicht.
Zu Frage 14:
Mir liegen zwei Ausfuhrmeldung vor, und
zwar vom Jänner 1999 und vom Mai 2000.
Auf meine Anfrage im Zusammenhang mit Kriegsmaterialausfuhren nach Botswana
gab das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten mit Note vom
13.11.2000 eine
ausführliche Stellungnahme zur politischen Lage in Botswana ab, in
der ausdrücklich festgehalten wurde, dass aus außenpolitischer Sicht
keine
Tatbestände bestünden, welche gegen eine Exportbewilligung von
Kriegsmaterial
sprächen.
Zu Frage 15:
Provisionszahlungen im Zusammenhang mit
Rüstungsgeschäften mit Botswana sind
mir nicht bekannt.
Ich weise darauf hin, dass sich
Österreich den im OECD-KODEX “Convention on
Combating Bribery of Foreign Public Officials in International Business
Transactions"
festgehaltenen Prinzipien voll verpflichtet fühlt.