3160/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.02.2002

Bundeskanzler

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Glawischnig, Freundinnen und Freunde
haben am 5. Dezember 2001 unter der Nr. 3178/J an mich eine schriftliche par-
lamentarische Anfrage betreffend Stellenwert zeitgenössische Architektur in
Österreich sowie Mindeststandards von Wettbewerbsverfahren bei öffentlichen
Bauwerken gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:


Zu den Fragen 1, 6 und 7:

Im Rahmen der Bautätigkeit, welche der Bund direkt oder über die BIG abwickelt,
werden durch die Regierung bzw. die zuständigen Bundesstellen verstärkte An-
strengungen gesetzt, damit qualitativ hochstehende baukulturelle Ergebnisse erzielt
werden und die auch schon realisiert wurden (als Beispiele seien u.a. genannt: Kul-
turforum New York, Österreichische Botschaft Berlin, Sozialwissenschaftliche Fakul-
tät Innsbruck und Graz)

Bezüglich der Bautätigkeit vom Bund unabhängiger anderer öffentlichen Stellen bzw.
von privaten Bauherren wird ein Netz von Architekturhäusern in allen Bundesländern
vom Bund mitfinanziert, welche durch ihre mannigfaltigen Aktivitäten (Ausstellungen,
Symposien, Workshops, Diskussionsforen, Wettbewerbsabwicklungen etc.) dazu bei-
tragen, einen lebendigen Diskurs zwischen den verschiedenen Bauherren, den Be-
hörden und den Architekten zu schaffen.

Zu Frage 2:

Die Festlegung von Mindeststandards für die Durchführung von Architekturwettbe-
werben stellt keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzlers dar.

Zu den Fragen 3 bis 5:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in die Vollzugskompetenz des Bundes-
kanzlers.