3160/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.02.2002
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Glawischnig, Freundinnen und Freunde
haben am 5. Dezember 2001 unter der Nr. 3178/J an mich eine schriftliche par-
lamentarische Anfrage
betreffend Stellenwert zeitgenössische Architektur in
Österreich sowie Mindeststandards von Wettbewerbsverfahren bei
öffentlichen
Bauwerken
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 6 und 7:
Im Rahmen der Bautätigkeit, welche der Bund direkt
oder über die BIG abwickelt,
werden durch die Regierung bzw. die zuständigen Bundesstellen
verstärkte An-
strengungen gesetzt, damit qualitativ hochstehende baukulturelle Ergebnisse
erzielt
werden und die auch schon realisiert wurden (als Beispiele seien u.a. genannt:
Kul-
turforum New York, Österreichische Botschaft Berlin,
Sozialwissenschaftliche Fakul-
tät Innsbruck und Graz)
Bezüglich
der Bautätigkeit vom Bund unabhängiger anderer öffentlichen
Stellen bzw.
von privaten Bauherren wird ein Netz von Architekturhäusern in allen
Bundesländern
vom Bund mitfinanziert, welche durch ihre mannigfaltigen Aktivitäten
(Ausstellungen,
Symposien, Workshops, Diskussionsforen,
Wettbewerbsabwicklungen etc.) dazu bei-
tragen, einen lebendigen Diskurs zwischen den verschiedenen Bauherren,
den Be-
hörden und den Architekten zu schaffen.
Zu Frage 2:
Die
Festlegung von Mindeststandards für die Durchführung von
Architekturwettbe-
werben stellt keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzlers dar.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in die
Vollzugskompetenz des Bundes-
kanzlers.