3162/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.02.2002
Die Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Genossinnen und Genossen haben an mich eine
schriftliche
Anfrage (3236/J) betreffend “Verwaltungsstrafverfahren und
Strafrahmen"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Ist Ihnen diese VfGH-Entscheidung bekannt?
Zu Frage 1:
Die von Ihnen in Ihrer Anfrage zitierte VfGH-Entscheidung ist mir bekannt.
Frage 2:
Welche Maßnahmen haben Sie aufgrund dieser Entscheidung bislang seit März 2000
ergriffen?
Frage 3:
In welchem Ihrem Ressort zugeordneten
Rechtsmaterien, die durch Ihr Ministerium bzw. im
Rahmen
der mittelbaren Bundesverwaltung zu vollziehen sind, sind
“Mindest(geld)strafen"
vorgesehen
(ersuche um Auflistung der Rechtsmaterien und jeweiligen Angabe der
Mindest(geld)strafen)?
Welche davon aufgrund Europäischer Vorgaben?
Frage 4:
Wenn ja, halten Sie diese “Mindest(geld)strafen " für angemessen?
Zu den Fragen 2 bis 4:
In den Rechtsmaterien, die meinem Ressort zugeordnet sind, sind keine
“Mindest(geld)strafen" vorgesehen.
Frage 5:
Welche Höchststrafen sind in den Ihrem
Bundesministerium zugeordneten Rechtsmaterien
(die durch Ihr Ministerium bzw. im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung zu
vollziehen
sind)
vorgesehen (ersuche um Auflistung der Rechtsmaterien und der jeweiligen Angaben
der
Höchst(geld)strafen)
?
Zu Frage 5:
Höchststrafen sind in den meinem Ressort zugeordneten
Rechtsmaterien lediglich im
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333, enthalten. Dieses sieht in
seinem § 92 Abs.
1 in der Z 2 die Disziplinarstrafe der Geldbuße bis zur Höhe eines
halben Monatsbezuges
unter Ausschluss der Kinderzulage und in der Z 3 die Disziplinarstrafe der Geldstrafe
bis zur
Höhe von fünf Monatsbezügen unter Ausschluss der Kinderzulage
vor.
Frage 6:
Halten Sie die Strafandrohungen (Strafrahmen)für angemessen?
Frage 7:
Wenn nein, werden Sie diesbezügliche Änderungen vorschlagen?
Frage 8:
Wenn ja, in welchen Rechtsmaterien?
Zu den Frage 6-8:
Diese im Disziplinarrecht der Beamten enthaltenen Höchststrafen halte ich für gerechtfertigt.
Fräse 9:
In welchen Europäischen Rechtsakten,
die Ihrem Ressort zuzuordnen sind, wurden
“Mindest(geld)strafen"
festgelegt? In welchen Rechtsmaterien ist mit derartigen in der
nächsten Zeit zu rechnen?
Zu Frage 9:
Soweit
ersichtlich, enthalten europäische Rechtsakte keine verbindlichen Vorgaben
für
Mindestgeldstrafen in Verwaltungsstrafsachen, die in den Wirkungsbereich des
Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport fallen.
Es ist auch - soweit ersichtlich - mit solchen in nächster Zeit nicht zu rechnen.