3163/AB XXI.GP

Eingelangt am: 06.02.2002

Bundeskanzler

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kogler, Freundinnen und Freunde haben
am 7. Dezember 2001 unter der Nr. 3182/J an mich eine schriftliche parlamenta-
rische Anfrage betreffend Panzer-Export an die Republik Botswana gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:


Die gegenständliche Anfrage enthält in der Mehrzahl solche Fragen, die nicht von
mir, sondern vom vorrangig betroffenen Bundesminister für Inneres bzw. vom Bun-
desminister für auswärtige Angelegenheiten zu beantworten wären.

Lediglich die Frage 11 enthält einen Bezug auf das bis zum 13. Juni 2001 in §3
Abs. 1 KMG normierte Anhörungsrecht des Bundeskanzlers. Diese Frage ist auf-
grund der Aktenlage dahingehend zu beantworten, daß - sofern die Anfrage auf den
beantragten Export von 20 Stk. Steyr-Jagdpanzer SK 105, 2 Stk. Steyr-Bergepanzer
SB 20 und 2 Stk. Steyr-Führungsschützenpanzer 4K7FA-ACPV Bezug nimmt - die-
ser Antrag mit 29. Mai 1998 datiert, und am 4. Juni 1998 beim Bundeskanzleramt zur
Erstattung einer Stellungnahme iSd § 3 KMG eingelangt ist. Nach Einholung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die
Beurteilung der Lage in Botswana, erging eine positive Stellungnahme des Bundes-
kanzlers zum gegenständlichen Exportantrag an das Bundesministerium für Inneres
am 15. Juli 1998.