3170/AB XXI.GP

Eingelangt am: 07.02.2002

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Christine Lapp und KollegInnen haben am 12.
Dezember 2001 unter der Nr. 3202/J-NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Internationales Jahr der Behinderten gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 5:


Für die innerstaatliche Vorbereitung und Abwicklung betreffend das “Europäische Jahr
der Behinderten 2003"
ist in Österreich das Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen zuständig. Soweit vom “Europäischen Jahr der Behinderten 2003" auch
Fragen der EU-Koordination betroffen sind, ist im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten die Abteilung
III. 5 zuständig, in Angelegenheiten des Europarechts
erforderlichenfalls auch die Gruppe I. A.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Da der durch das Bundesministeriengesetz 1986 normierte Wirkungsbereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten nicht die innerstaatliche
Durchführung von Veranstaltungen bzw. Aktionen im Sinne der Anfrage umfasst, stehen
diesem Ressort auch keine diesbezüglichen Budgetmittel zur Verfügung.