3170/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.02.2002
BM für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Christine Lapp und KollegInnen haben am 12.
Dezember 2001 unter der Nr. 3202/J-NR/2001 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Internationales Jahr der Behinderten gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu
den Fragen 1 und 5:
Für die innerstaatliche
Vorbereitung und Abwicklung betreffend das “Europäische Jahr
der Behinderten 2003" ist in Österreich das Bundesministerium
für soziale Sicherheit und
Generationen zuständig. Soweit vom “Europäischen Jahr der
Behinderten 2003" auch
Fragen der EU-Koordination betroffen sind, ist im Bundesministerium für
auswärtige
Angelegenheiten die Abteilung III. 5
zuständig, in Angelegenheiten des Europarechts
erforderlichenfalls auch die Gruppe I. A.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Da der durch das
Bundesministeriengesetz 1986 normierte Wirkungsbereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten nicht die
innerstaatliche
Durchführung von Veranstaltungen bzw. Aktionen im Sinne der Anfrage
umfasst, stehen
diesem Ressort auch keine diesbezüglichen Budgetmittel zur Verfügung.