3172/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.02.2002
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Invaliditäts-
pension
- Probelauf Invalidität und Rehabilitation, Nr. 3222/J, wie folgt:
Frage 1 :
Die von der Bundesregierung beim
Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen eingesetzte
ExpertInnenkommission “Alterssicherung" unter der Lei-
tung von em. Univ.-Prof. Dr. Theodor TOMANDL hat im Herbst 2001 unter anderem
eine Unterarbeitsgruppe gebildet, die sich mit Fragen einer allfälligen
Neugestaltung
der Berufsunfähigkeitspensionen auseinander setzt. Im Mittelpunkt der
Überlegun-
gen steht hiebei die mögliche Einführung von Teilpensionen, wie dies
in einigen an-
deren europäischen Ländern wie beispielsweise den Niederlanden,
Schweden oder
Deutschland geschehen ist.
Anders als nach geltendem Recht, nach dem eine In-
validitätspension
entweder in vollem Ausmaß oder gar nicht gebührt, je nachdem, ob
die Arbeitsfähigkeit des/der Versicherten auf weniger als die Hälfte
derjenigen ei-
nes/r körperlich und
geistig gesunden Versicherten gesunken ist oder nicht, würde
nach einem Teilpensionsmodell die Pension - je nach dem Grad der Minderung der
Erwerbsfähigkeit - beispielweise zu einem Drittel, zu zwei Dritteln oder
zur Gänze ge-
bühren. Hier sind
verschiedene Ausgestaltungen möglich. Insbesondere wird geprüft,
ob die Beurteilung der Invalidität (Berufs-, Erwerbsunfähigkeit) am
Einkommensver-
lust, an der noch bewältigbaren Arbeitszeit oder eventuell auch an einer
Kombination
beider Faktoren anknüpfen könnte.
Die Arbeitsgruppe
hat in ihren Beratungen einen Vorschlag erarbeitet, in dem grund-
sätzlich drei Modelle
zur Diskussion gestellt werden, nämlich ein Arbeitszeitmodell,
ein Einkommensmodell und ein gemischtes Modell. Ich betone, dass es sich hiebei
lediglich um ein Arbeitspapier auf ExpertInnenebene handelt, das noch nicht in
politi-
scher Diskussion steht.
Die Arbeitsgruppe besteht aus folgenden Personen:
em. Univ.-Prof. Dr. Theodor TOMANDL,
Vorsitzender der Arbeitsgruppe;
Dr. Karl KREITER,
Versicherungsmathematiker;
Mag. Alois GUGER, Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO);
Dr. Friedrich NOSZEK, Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern
Öster-
reichs;
Dr.
Alfred ZUPANCIC, Österreichischer Seniorenrat;
Dr. Winfried PINGGERA, Bundeskanzleramt;
Walter SULZBACHER,
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-
träger;
Mag. Bernhard
ACHITZ, Österreichischer Gewerkschaftsbund;
Mag. Monika WEIßENSTEINER, Bundesarbeitskammer,
Mag. Wolfgang PANHÖLZL, Arbeiterkammer Wien;
Dr. Helmut IVANSITS, Bundesarbeitskammer;
Dr. Heinrich BRAUNER, Industriellenvereinigung;
Mag. Hans HEROLD, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst;
Dr. Christina MEIERSCHITZ,
Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation;
Mag. Maria HOFMARCHER,
Institut f. Höhere Studien (IHS);
Dr. Monika RIEDEL, Institut f. Höhere Studien (IHS);
Dr. Harald JILKE, Sozialversicherungsanstalt der Bauern;
Professor Dr. F. KOHMAIER, Institut f. Sozialforschung;
Mag. Stefan VLASICH,
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft;
Mag. Harald STELZER, Wirtschaftskammer
Österreich;
Dr. Klaus VOGET, Österreichische Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation;
Dr. Bernd MARIN,
Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung;
Herbert FRÜHAUF,
Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten;
Dr. Johannes RUDDA, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-
träger;
Dr. Peter ALBERER, Bundesministerium
für öffentliche Leistung und Sport;
Dr. Wolfgang SCHWAIGER; Landeslandwirtschaftskammer für Tirol;
BeamtInnen des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass jedes
Mitglied der ExpertInnenkommission “Alters-
sicherung" dieser
grundsätzlich ad personam als Experte/in angehört und nicht die
Institution,
der er/sie angehört, vertritt.
Frage 2:
Die Mitarbeit in der ExpertInnenkommission
“Alterssicherung" erfolgt unentgeltlich.
Dies gilt selbstverständlich auch für den Vorsitzenden.
Fragen 3 und 4:
Es ist beabsichtigt, mit der Ausarbeitung
des Feldversuches neun Personen, die in
die Liste der berufskundigen Sachverständigen eingetragen und in
verschiedenen
Bundesländern tätig sind, zu betrauen. Jeder einzelne dieser
berufskundigen Sach-
verständigen soll bis zu 40 Berufsbilder zum probeweisen Aufbau einer
Datenbank
nach dem Vorbild des niederländischen Berufsinformationssystems und bis zu
280
berufskundige Begutachtungen unter Anwendung dieser Datenbank erstellen.
Die koordinierende Leitung obliegt Herrn
Christian Hampel, ebenfalls berufskundiger
Sachverständiger, der im Bundessozialamt Steiermark beschäftigt ist
und der diese
Tätigkeit im Rahmen seiner dienstlichen Verpflichtungen ohne
zusätzliche Vergütung
ausübt. Die für den Feldversuch benötigte Software wurde
ebenfalls von einem Be-
diensteten des Bundessozialamtes Steiermark ohne zusätzliche
Vergütung entwi-
ckelt. Die Auswertung der Ergebnisse erfolgt in Zusammenarbeit mit dem
Hauptver-
band der österreichischen Sozialversicherungsträger.
Die Kosten des Feldversuchs werden sich
insgesamt auf etwa 73.000,-- EURO be-
laufen.
Frage 5:
Die Resultate des Feldversuchs werden
voraussichtlich im Juni 2002 vorliegen. Sie
sollen präzise darstellen, welche Auswirkungen die einzelnen Modelle von
Teilinvali-
ditätspensionen hinsichtlich Anzahl und Art der Zuerkennungen, der dadurch
kurz-,
mittel- und langfristig entstehenden Kosten sowie ihrer administrativen
Durchführung
unter Zugrundelegung verschiedener Parameter haben würden.
Fragen 6 und 7:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass
es sich bei dem Feldversuch um ein Projekt der
ExpertInnenkommission “Alterssicherung" und nicht um ein Projekt des
Bundesmi-
nisteriums für soziale Sicherheit und Generationen handelt.
Die ExpertInnenkommission wird die
Ergebnisse des Feldversuchs beraten und der
Bundesregierung zum gegebenen Zeitpunkt darüber Bericht erstatten. Mit
diesem
Bericht kann eine Empfehlung zur legistischen Umsetzung verbunden werden. Es
ist
jedoch ebenso denkbar, dass die ExpertInnenkommission nach Vorliegen der Er-
gebnisse des Feldversuchs zu dem Schluss kommt, dass die erprobten Modelle aus
sachlichen Erwägungen nicht weiterverfolgt werden sollten.
Der Zeitpunkt der Berichterstattung
hängt vom Fortschritt der Beratungen innerhalb
der Expertlnnenkommission ab und liegt grundsätzlich in deren Disposition.
Zum ge-
genwärtigen Zeitpunkt kann daher noch nicht gesagt werden, ob und wann die
Er-
gebnisse des Feldversuchs zur politischen Diskussion gestellt werden.