3172/AB XXI.GP

Eingelangt am: 07.02.2002

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Invaliditäts-
pension - Probelauf Invalidität und Rehabilitation, Nr. 3222/J, wie folgt:

Frage 1 :


Die von der Bundesregierung beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen eingesetzte ExpertInnenkommission “Alterssicherung" unter der Lei-
tung von em. Univ.-Prof. Dr. Theodor TOMANDL hat im Herbst 2001 unter anderem
eine Unterarbeitsgruppe gebildet, die sich mit Fragen einer allfälligen Neugestaltung
der Berufsunfähigkeitspensionen auseinander setzt. Im Mittelpunkt der Überlegun-
gen steht hiebei die mögliche Einführung von Teilpensionen, wie dies in einigen an-
deren europäischen Ländern wie beispielsweise den Niederlanden, Schweden oder
Deutschland geschehen ist. Anders als nach geltendem Recht, nach dem eine In-
validitätspension entweder in vollem Ausmaß oder gar nicht gebührt, je nachdem, ob
die Arbeitsfähigkeit des/der Versicherten auf weniger als die Hälfte derjenigen ei-
nes/r körperlich und geistig gesunden Versicherten gesunken ist oder nicht, würde
nach einem Teilpensionsmodell die Pension - je nach dem Grad der Minderung der
Erwerbsfähigkeit - beispielweise zu einem Drittel, zu zwei Dritteln oder zur Gänze ge-
bühren. Hier sind verschiedene Ausgestaltungen möglich. Insbesondere wird geprüft,
ob die Beurteilung der Invalidität (Berufs-, Erwerbsunfähigkeit) am Einkommensver-
lust, an der noch bewältigbaren Arbeitszeit oder eventuell auch an einer Kombination
beider Faktoren anknüpfen könnte.

Die Arbeitsgruppe hat in ihren Beratungen einen Vorschlag erarbeitet, in dem grund-
sätzlich drei Modelle zur Diskussion gestellt werden, nämlich ein Arbeitszeitmodell,
ein Einkommensmodell und ein gemischtes Modell. Ich betone, dass es sich hiebei
lediglich um ein Arbeitspapier auf ExpertInnenebene handelt, das noch nicht in politi-
scher Diskussion steht.


Die Arbeitsgruppe besteht aus folgenden Personen:

em. Univ.-Prof. Dr. Theodor TOMANDL, Vorsitzender der Arbeitsgruppe;
Dr. Karl KREITER, Versicherungsmathematiker;
Mag. Alois GUGER, Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO);
Dr. Friedrich NOSZEK, Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Öster-
reichs;

Dr. Alfred ZUPANCIC, Österreichischer Seniorenrat;
Dr. Winfried PINGGERA, Bundeskanzleramt;

Walter SULZBACHER, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-
träger;

Mag. Bernhard ACHITZ, Österreichischer Gewerkschaftsbund;
Mag. Monika WEIßENSTEINER, Bundesarbeitskammer,
Mag. Wolfgang PANHÖLZL, Arbeiterkammer Wien;
Dr. Helmut IVANSITS, Bundesarbeitskammer;
Dr. Heinrich BRAUNER, Industriellenvereinigung;
Mag. Hans HEROLD, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst;

Dr. Christina MEIERSCHITZ, Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation;
Mag. Maria HOFMARCHER, Institut f. Höhere Studien (IHS);
Dr. Monika RIEDEL, Institut f. Höhere Studien (IHS);
Dr. Harald JILKE, Sozialversicherungsanstalt der Bauern;
Professor Dr. F. KOHMAIER, Institut f. Sozialforschung;
Mag. Stefan VLASICH, Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft;
Mag. Harald STELZER, Wirtschaftskammer Österreich;
Dr. Klaus VOGET, Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
;
Dr. Bernd MARIN, Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung;
Herbert FRÜHAUF, Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten;
Dr. Johannes RUDDA, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-
träger;

Dr. Peter ALBERER, Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport;
Dr. Wolfgang SCHWAIGER; Landeslandwirtschaftskammer für Tirol;
BeamtInnen des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass jedes Mitglied der ExpertInnenkommission “Alters-
sicherung" dieser grundsätzlich ad personam als Experte/in angehört und nicht die
Institution, der er/sie angehört, vertritt.

Frage 2:

Die Mitarbeit in der ExpertInnenkommission “Alterssicherung" erfolgt unentgeltlich.
Dies gilt selbstverständlich auch für den Vorsitzenden.

Fragen 3 und 4:

Es ist beabsichtigt, mit der Ausarbeitung des Feldversuches neun Personen, die in
die Liste der berufskundigen Sachverständigen eingetragen und in verschiedenen
Bundesländern tätig sind, zu betrauen. Jeder einzelne dieser berufskundigen Sach-
verständigen soll bis zu 40 Berufsbilder zum probeweisen Aufbau einer Datenbank
nach dem Vorbild des niederländischen Berufsinformationssystems und bis zu 280
berufskundige Begutachtungen unter Anwendung dieser Datenbank erstellen.


Die koordinierende Leitung obliegt Herrn Christian Hampel, ebenfalls berufskundiger
Sachverständiger, der im Bundessozialamt Steiermark beschäftigt ist und der diese
Tätigkeit im Rahmen seiner dienstlichen Verpflichtungen ohne zusätzliche Vergütung
ausübt. Die für den Feldversuch benötigte Software wurde ebenfalls von einem Be-
diensteten des Bundessozialamtes Steiermark ohne zusätzliche Vergütung entwi-
ckelt. Die Auswertung der Ergebnisse erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Hauptver-
band der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Die Kosten des Feldversuchs werden sich insgesamt auf etwa 73.000,-- EURO be-
laufen.

Frage 5:

Die Resultate des Feldversuchs werden voraussichtlich im Juni 2002 vorliegen. Sie
sollen präzise darstellen, welche Auswirkungen die einzelnen Modelle von Teilinvali-
ditätspensionen hinsichtlich Anzahl und Art der Zuerkennungen, der dadurch kurz-,
mittel- und langfristig entstehenden Kosten sowie ihrer administrativen Durchführung
unter Zugrundelegung verschiedener Parameter haben würden.

Fragen 6 und 7:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei dem Feldversuch um ein Projekt der
ExpertInnenkommission “Alterssicherung" und nicht um ein Projekt des Bundesmi-
nisteriums für soziale Sicherheit und Generationen handelt.

Die ExpertInnenkommission wird die Ergebnisse des Feldversuchs beraten und der
Bundesregierung zum gegebenen Zeitpunkt darüber Bericht erstatten. Mit diesem
Bericht kann eine Empfehlung zur legistischen Umsetzung verbunden werden. Es ist
jedoch ebenso denkbar, dass die ExpertInnenkommission nach Vorliegen der Er-
gebnisse des Feldversuchs zu dem Schluss kommt, dass die erprobten Modelle aus
sachlichen Erwägungen nicht weiterverfolgt werden sollten.

Der Zeitpunkt der Berichterstattung hängt vom Fortschritt der Beratungen innerhalb
der Expertlnnenkommission ab und liegt grundsätzlich in deren Disposition. Zum ge-
genwärtigen Zeitpunkt kann daher noch nicht gesagt werden, ob und wann die Er-
gebnisse des Feldversuchs zur politischen Diskussion gestellt werden.