3173/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.02.2002
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die
an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Moser, Freun-
dinnen
und Freunde betreffend “Schlachthofkontrolle", Nr. 3263/J, wie
folgt:
Fragen 1 und 4:
Die
Schlachthöfe werden durch die Fleischuntersuchungstierärzte an jedem
Arbeitstag
gemäß
einem vom Landeshauptmann vorgegebenen Schema kontrolliert. Zusätzlich
werden
diese Betriebe und die Tätigkeit der Fleischuntersuchungstierärzte
durch Amt-
stierärzte
gemäß den Vorgaben des Landeshauptmannes kontrolliert. Statistisches
Mate-
rial
über die Zahl der Kontrollen und der Beanstandungen und deren Gründe
liegen
meinem
Ressort nicht vor.
Fragen 2 und 3:
Die
Fleischuntersuchungstierärzte sind in Österreich üblicherweise
auch als frei prakti-
zierende
Tierärzte tätig. Da der Landeshauptmann die
Fleischuntersuchungstierärzte
bestellt,
liegt es an diesem, bei der Bestellung auf allfällige Unvereinbarkeiten
bzw.
Interessenskollisionen
Bedacht zu nehmen.
Frage 5:
Die Fleischuntersuchungstierärzte
werden durch den Landeshauptmann bestellt; ihre
Entlohnung erfolgt über landesgesetzlich geregelte Gebühren. Die
Fleischuntersu-
chungstierärzte
sind daher nicht von den Schlachthofbetreibern wirtschaftlich abhängig.
Fragen 6 bis 8;
Die Trennung bei der
Schlachtung entspricht dem üblichen Betriebsgeschehen; sie ist
rechtlich
nicht verpflichtend. Einschlägige statistische Angaben liegen meinem
Ressort
nicht
vor.
Frage 9:
Die Kontrolle der
Einhaltung dieser Vorschrift obliegt dem Fleischuntersuchungstier-
arzt und dem Amtstierarzt.
Frage 10:
Ich habe eine
entsprechende Nachschulung und intensivere Kontrolle der Fleischunter-
suchungstierärzte durch die Amtstierärzte veranlasst.
Maßnahmen gegen
gewerbsmäßigen Betrug insbesondere im Zusammenhang mit Aus-
fuhrerstattungen
fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts.
Frage 11:
Die Kontrolle der
Rinderkennzeichnung erfolgt im Wirkungsbereich des Bundesminis-
teriums
für Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirtschaft.
Frage 12:
Ich habe sofort die Landeshauptmänner
aufgefordert, für die genaue Einhaltung der
Tierschutzbestimmungen Sorge zu tragen und
entsprechende Schulungen zu veranlas-
sen.