3173/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.02.2002

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Moser, Freun-
dinnen und Freunde betreffend “Schlachthofkontrolle", Nr. 3263/J, wie folgt:

Fragen 1 und 4:


Die Schlachthöfe werden durch die Fleischuntersuchungstierärzte an jedem Arbeitstag
gemäß einem vom Landeshauptmann vorgegebenen Schema kontrolliert. Zusätzlich
werden diese Betriebe und die Tätigkeit der Fleischuntersuchungstierärzte durch Amt-
stierärzte gemäß den Vorgaben des Landeshauptmannes kontrolliert. Statistisches Mate-
rial über die Zahl der Kontrollen und der Beanstandungen und deren Gründe liegen
meinem Ressort nicht vor.

Fragen 2 und 3:

Die Fleischuntersuchungstierärzte sind in Österreich üblicherweise auch als frei prakti-
zierende Tierärzte tätig. Da der Landeshauptmann die Fleischuntersuchungstierärzte
bestellt, liegt es an diesem, bei der Bestellung auf allfällige Unvereinbarkeiten bzw.
Interessenskollisionen Bedacht zu nehmen.


Frage 5:

Die Fleischuntersuchungstierärzte werden durch den Landeshauptmann bestellt; ihre
Entlohnung erfolgt über landesgesetzlich geregelte Gebühren. Die Fleischuntersu-
chungstierärzte sind daher nicht von den Schlachthofbetreibern wirtschaftlich abhängig.

Fragen 6 bis 8;

Die Trennung bei der Schlachtung entspricht dem üblichen Betriebsgeschehen; sie ist
rechtlich nicht verpflichtend. Einschlägige statistische Angaben liegen meinem Ressort
nicht vor.

Frage 9:

Die Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschrift obliegt dem Fleischuntersuchungstier-
arzt und dem Amtstierarzt.

Frage 10:

Ich habe eine entsprechende Nachschulung und intensivere Kontrolle der Fleischunter-
suchungstierärzte durch die Amtstierärzte veranlasst.

Maßnahmen gegen gewerbsmäßigen Betrug insbesondere im Zusammenhang mit Aus-
fuhrerstattungen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts.

Frage 11:

Die Kontrolle der Rinderkennzeichnung erfolgt im Wirkungsbereich des Bundesminis-
teriums für Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirtschaft.

Frage 12:

Ich habe sofort die Landeshauptmänner aufgefordert, für die genaue Einhaltung der
Tierschutzbestimmungen Sorge zu tragen und entsprechende Schulungen zu veranlas-
sen.