3174/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.02.2002
BM für öffentliche Leistung und Sport
Die Abgeordneten Mag. Christine Lapp,
Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine
schriftliche Anfrage (3209/J)
betreffend “Internationales Jahr der Behinderten" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wer konkret in Ihrem Ressort ist mit der Planung des Programms für das Jahr der
Behinderten betraut?
Frage 2:
Wie wird dieses Programm aussehen und welche Akzente wollen und werden Sie setzen?
Frage 3:
Werden Behindertenorganisationen in die Planungs- und Vorbereitungsarbeiten
eingebunden? Wenn ja, welche? Wenn nein ,warum nicht?
Frage 4:
Wie groß ist der Finanzrahmen Ihres Ressorts für dieses Jahr der Behinderten?
Frage 5:
Wie wird die Zusammenarbeit mit welchen anderen Ressorts koordiniert werden?
Zu den Fragen 1 bis 5:
Federführendes Ressort für
das “Internationale Jahr der Behinderten" ist das
Bundesministerium
für soziale Sicherheit und Generationen. Selbstverständlich wird
hinsichtlich
der verschiedenen Aktivitäten und Veranstaltungen eine Koordination
zwischen
den
einzelnen Ministerien stattfinden.
Ich werde anlässlich des
“Internationalen Jahres der Behinderten" eine eigene Arbeitsgruppe
in
meinem Ministerium einrichten, die in Zusammenarbeit mit dem Behindertensportverband
die
Vorbereitung der Aktivitäten für den Sportbereich übernimmt.
Im Rahmen der Integration behinderter
Mitmenschen in die Arbeitswelt wurde seinerzeit in
der
jetzt zu meinem Ressort gehörenden Sektion Zentrale Personalkoordination ein
Planstellenpool
eingerichtet, der ausschließlich für die Beschäftigung
begünstigter Behinderter
zur
Verfügung steht. Im Zuge der Errichtung dieses Pools waren seinerzeit 30
Planstellen
hiefür vorgesehen welche
in der Folge Schritt für Schritt bis auf zuletzt 650 Planstellen
(4. BFG-Novelle 2001) aufgestockt worden
ist.
Im Rahmen dieses Pools wird
getrachtet, die Integration so weit zu gestalten, dass eine
Übernahme
auf eine reguläre Planstelle möglich ist. Diese so frei gewordenen
Behindertenplanstellen aus
dem Pool werden für die Integration weiterer begünstigter
Behinderter herangezogen.
Die Zuweisung von
diesen Pool-Planstellen erfolgt nach folgenden Kriterien:
Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten, Beachtung der sozialen
Komponente,
wie etwa Sorgepflichten oder
Möglichkeit der Mobilität, Zumutbarkeit der in Aussicht
genommenen Aufgabenstellungen, Wohnort in
einer wirtschaftlichen Problemregion.
Ein besonderes Anliegen meines Hauses ist es, diesen
Menschen so weit wie möglich rasche
und
unbürokratische Hilfestellung zu bieten.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch anmerken,
dass derzeit an einem Bericht zur Lage
behinderter
Menschen in Österreich gearbeitet wird. Dieser Bericht soll Ende 2002 dem
Nationalrat
vorgelegt und zu Beginn des Europäischen Jahres der behinderten Menschen
2003
veröffentlicht
werden.