3174/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.02.2002

BM für öffentliche Leistung und Sport

 

Die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine
schriftliche Anfrage (3209/J) betreffend “Internationales Jahr der Behinderten" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:


Frage 1:

Wer konkret in Ihrem Ressort ist mit der Planung des Programms für das Jahr der

Behinderten betraut?

Frage 2:

Wie wird dieses Programm aussehen und welche Akzente wollen und werden Sie setzen?

Frage 3:

Werden    Behindertenorganisationen     in     die    Planungs-     und     Vorbereitungsarbeiten

eingebunden? Wenn ja, welche? Wenn nein ,warum nicht?

Frage 4:

Wie groß ist der Finanzrahmen Ihres Ressorts für dieses Jahr der Behinderten?

Frage 5:

Wie wird die Zusammenarbeit mit welchen anderen Ressorts koordiniert werden?


Zu den Fragen 1 bis 5:

Federführendes Ressort für das “Internationale Jahr der Behinderten" ist das
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen. Selbstverständlich wird
hinsichtlich der verschiedenen Aktivitäten und Veranstaltungen eine Koordination zwischen
den einzelnen Ministerien stattfinden.

Ich werde anlässlich des “Internationalen Jahres der Behinderten" eine eigene Arbeitsgruppe
in meinem Ministerium einrichten, die in Zusammenarbeit mit dem Behindertensportverband
die Vorbereitung der Aktivitäten für den Sportbereich übernimmt.

Im Rahmen der Integration behinderter Mitmenschen in die Arbeitswelt wurde seinerzeit in
der jetzt zu meinem Ressort gehörenden Sektion Zentrale Personalkoordination ein
Planstellenpool eingerichtet, der ausschließlich für die Beschäftigung begünstigter Behinderter
zur Verfügung steht. Im Zuge der Errichtung dieses Pools waren seinerzeit 30 Planstellen
hiefür vorgesehen welche in der Folge Schritt für Schritt bis auf zuletzt 650 Planstellen
(4. BFG-Novelle 2001) aufgestockt worden ist.

Im Rahmen dieses Pools wird getrachtet, die Integration so weit zu gestalten, dass eine
Übernahme auf eine reguläre Planstelle möglich ist. Diese so frei gewordenen
Behindertenplanstellen aus dem Pool werden für die Integration weiterer begünstigter
Behinderter herangezogen.

Die Zuweisung von diesen Pool-Planstellen erfolgt nach folgenden Kriterien:
Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten, Beachtung der sozialen Komponente,
wie etwa Sorgepflichten oder Möglichkeit der Mobilität, Zumutbarkeit der in Aussicht
genommenen Aufgabenstellungen, Wohnort in einer wirtschaftlichen Problemregion.

Ein besonderes Anliegen meines Hauses ist es, diesen Menschen so weit wie möglich rasche
und unbürokratische Hilfestellung zu bieten.


In diesem Zusammenhang möchte ich auch anmerken, dass derzeit an einem Bericht zur Lage
behinderter Menschen in Österreich gearbeitet wird. Dieser Bericht soll Ende 2002 dem
Nationalrat vorgelegt und zu Beginn des Europäischen Jahres der behinderten Menschen 2003
veröffentlicht werden.