3179/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.02.2002
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser
und Kollegen vom 12. Dezember 2001, Nr. 3197/J, betreffend Mautfreiheit
für Osttiroler,
beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu 1.:
Wie in der Anfrage richtig festgestellt
wird, ist die Frage einer verdeckten
Gewinnausschüttung derzeit beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Ich
ersuche daher um
Verständnis, dass ich mit Rücksicht auf das schwebende Verfahren von
einer inhaltlichen
Beantwortung absehe.
Zu 2. und 3.:
Im Falle eines Unterliegens der
Felbertauernstraße AG ist nach Lösungen zu suchen, um
auch die künftige mautfreie Benützung mit Personenkraftwagen mit
Osttiroler Kennzeichen
möglichst weiterhin zu sichern. Ich gehe in diesem Fall aber davon aus,
dass zunächst die
Organe der Gesellschaft, in deren unmittelbare Zuständigkeit diese Frage
fällt,
diesbezügliche
Überlegungen anzustellen haben werden.
Zu 4.:
Die geschilderte Aufwandsituation für Osttiroler Benutzer der Felbertauernstraße ist
seinerzeit von den Organen
der Gesellschaft durch besondere Tarifbestimmungen
berücksichtigt worden. Auf Basis der damit erzielten Mauteinnahmen hat
schließlich das
Land Tirol einen Kostenersatz anstelle der Osttiroler Benutzer an die
Gesellschaft geleistet.
Zu 5. und 6.:
Die sich aus dem Steuerrecht ergebenden
rechtlichen Möglichkeiten werden für den Fall
eines für das Unternehmen negativen Ausganges des Verfahrens vor dem
Verwaltungsgerichtshof nach entsprechender begründeter Antragstellung von
meinem
Ressort zu prüfen sein.