3179/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.02.2002

BM für Finanzen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser
und Kollegen vom 12. Dezember 2001, Nr. 3197/J, betreffend Mautfreiheit für Osttiroler,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:


Wie in der Anfrage richtig festgestellt wird, ist die Frage einer verdeckten
Gewinnausschüttung derzeit beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Ich ersuche daher um
Verständnis, dass ich mit Rücksicht auf das schwebende Verfahren von einer inhaltlichen
Beantwortung absehe.

Zu 2. und 3.:

Im Falle eines Unterliegens der Felbertauernstraße AG ist nach Lösungen zu suchen, um
auch die künftige mautfreie Benützung mit Personenkraftwagen mit Osttiroler Kennzeichen
möglichst weiterhin zu sichern. Ich gehe in diesem Fall aber davon aus, dass zunächst die
Organe der Gesellschaft, in deren unmittelbare Zuständigkeit diese Frage fällt,
diesbezügliche Überlegungen anzustellen haben werden.

Zu 4.:

Die geschilderte Aufwandsituation für Osttiroler Benutzer der Felbertauernstraße ist


seinerzeit von den Organen der Gesellschaft durch besondere Tarifbestimmungen
berücksichtigt worden. Auf Basis der damit erzielten Mauteinnahmen hat schließlich das
Land Tirol einen Kostenersatz anstelle der Osttiroler Benutzer an die Gesellschaft geleistet.

Zu 5. und 6.:

Die sich aus dem Steuerrecht ergebenden rechtlichen Möglichkeiten werden für den Fall
eines für das Unternehmen negativen Ausganges des Verfahrens vor dem
Verwaltungsgerichtshof nach entsprechender begründeter Antragstellung von meinem
Ressort zu prüfen sein.