3181/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.02.2002
BM für Finanzen
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rudolf Edlinger und
Kollegen vom 14. Dezember 2001, Nr. 3245/J, betreffend
Flexibilisierungsklausel, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Im Zuge der Vorbereitungsarbeiten für
den Budgetausschuss am 5. Dezember 2001 hat sich
gezeigt, dass in dieser Angelegenheit noch intensive Verhandlungen notwendig
sind, welche
Organisationseinheiten tatsächlich zusätzlich an
Flexibilisierungsprojekten teilnehmen sollen.
Da diese Verhandlungen bis zum 5. Dezember 2001 nicht abgeschlossen werden
konnten,
wurde der gegenständliche Gesetzesentwurf nicht auf die Tagesordnung des
Budgetausschusses gesetzt.
Zu 3.:
Der Gesetzentwurf zur Aufhebung der
Befristung der Flexibilisierungsklausel wurde bereits
im Oktober 2001 dem Ministerrat vorgelegt, um rechtzeitig die gesetzlichen
Grundlagen für
eine ausreichende Vorlauf- bzw. Vorbereitungszeit zu schaffen, damit die
bereits be-
stehenden Projekte verlängert werden können. Weiters war mit dieser
Vorgangsweise be-
zweckt, anderen interessierten Organisationseinheiten zeitgerecht zu
signalisieren, dass das
gegenständliche, bisher lediglich befristete haushaltsrechtliche
Instrument zukünftig über
den 31. Dezember 2003 hinaus
unbefristet angewendet werden kann.
Zu 4. bis 9.:
Im Hinblick auf die nach wie vor bestehende Befristung ist
anzunehmen, dass sich weitere
Organisationseinheiten, die ansonsten
grundsätzlich an der Teilnahme an Flexibilisierungs-
projekten interessiert wären, zunächst abwartend verhalten. Im
Hinblick darauf ist es ein
großes Anliegen meines Ressorts, dass die Befristung der
Flexibilisierungsklausel möglichst
früh aufgehoben wird. Trotz der insgesamt abwartenden Haltung der Ressorts
und Dienst-
stellen wenden jedoch seit 1. Jänner 2002
drei weitere Organisationseinheiten die Flexi-
bilisierungsklausel an.
Seit dem Jahr 2000 haben folgende vier Organisationseinheiten am Pilotprojekt
"Flexi-
bilisierungsklausel"
teilgenommen:
• Justizanstalt St. Pölten
• Justizanstalt Wien Erdberg
• Bundesamt für Wasserwirtschaft
• Bundesamt für Bergbauernfragen
Hinzugekommen sind ab dem Jahr 2002 folgende Organisationseinheiten:
• Justizanstalt Sonnberg
• Justizanstalt Leoben
• Finanzprokuratur
Allgemein kann festgehalten werden, dass die
Erfahrungen bezüglich der Anwendung der
Flexibilisierungsklausel in sämtlichen Fällen als positiv zu
beurteilen sind. Die teilnehmenden
Organisationseinheiten haben sowohl den vereinbarten Saldo als auch die festgelegten
Leistungen erbracht bzw. übererfüllt, was nicht zuletzt auf die
besondere Motivation und
Identifikation der Dienststellenleiter und ihrer Mitarbeiter mit dem
Reformprozess zurückzu-
führen ist.
Das grundsätzliche Ziel der Anwendung der Flexibilisierungsklausel,
nämlich betriebswirt-
schaftliches Denken sowie Ressourcen- und Ergebnisverantwortung bei
Organisationsein-
heiten des Bundes zu stärken, konnte erreicht werden.
Die budgetären Auswirkungen im Jahr 2000 stellen sich
wie folgt dar (Beträge jeweils in
Millionen Schilling):
|
Organisationseinheit
|
BVA-Saldo
|
Erfolg-Saldo
|
Abweichung abs.
|
in %
|
|
Justizanstalt St. Pölten
|
53,0
|
49,8
|
3,2
|
6,1
|
|
Justizanstalt Wien Erdberg
|
27,3
|
26,2
|
1,0
|
3,7
|
|
Bundesamt für Wasser-
|
61,4
|
57,7
|
3,7
|
6,2
|
|
wirtschaft
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
Bundesamt für Bergbauern-
|
9,8
|
8,7
|
1,1
|
10,9
|
|