3181/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.02.2002

BM für Finanzen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rudolf Edlinger und
Kollegen vom 14. Dezember 2001, Nr. 3245/J, betreffend Flexibilisierungsklausel, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und 2.:


Im Zuge der Vorbereitungsarbeiten für den Budgetausschuss am 5. Dezember 2001 hat sich
gezeigt, dass in dieser Angelegenheit noch intensive Verhandlungen notwendig sind, welche
Organisationseinheiten tatsächlich zusätzlich an Flexibilisierungsprojekten teilnehmen sollen.
Da diese Verhandlungen bis zum 5. Dezember 2001 nicht abgeschlossen werden konnten,
wurde der gegenständliche Gesetzesentwurf nicht auf die Tagesordnung des
Budgetausschusses gesetzt.

Zu 3.:

Der Gesetzentwurf zur Aufhebung der Befristung der Flexibilisierungsklausel wurde bereits
im Oktober 2001 dem Ministerrat vorgelegt, um rechtzeitig die gesetzlichen Grundlagen für
eine ausreichende Vorlauf- bzw. Vorbereitungszeit zu schaffen, damit die bereits be-
stehenden Projekte verlängert werden können. Weiters war mit dieser Vorgangsweise be-
zweckt, anderen interessierten Organisationseinheiten zeitgerecht zu signalisieren, dass das
gegenständliche, bisher lediglich befristete haushaltsrechtliche Instrument zukünftig über
den 31. Dezember 2003 hinaus unbefristet angewendet werden kann.


Zu 4. bis 9.:

Im Hinblick auf die nach wie vor bestehende Befristung ist anzunehmen, dass sich weitere
Organisationseinheiten, die ansonsten grundsätzlich an der Teilnahme an Flexibilisierungs-
projekten interessiert wären, zunächst abwartend verhalten. Im Hinblick darauf ist es ein
großes Anliegen meines Ressorts, dass die Befristung der Flexibilisierungsklausel möglichst
früh aufgehoben wird. Trotz der insgesamt abwartenden Haltung der Ressorts und Dienst-
stellen wenden jedoch seit 1. Jänner 2002 drei weitere Organisationseinheiten die Flexi-
bilisierungsklausel an.

Seit dem Jahr 2000 haben folgende vier Organisationseinheiten am Pilotprojekt "Flexi-
bilisierungsklausel" teilgenommen:

•   Justizanstalt St. Pölten

•   Justizanstalt Wien Erdberg

•   Bundesamt für Wasserwirtschaft

•   Bundesamt für Bergbauernfragen

Hinzugekommen sind ab dem Jahr 2002 folgende Organisationseinheiten:

•   Justizanstalt Sonnberg

•   Justizanstalt Leoben

•   Finanzprokuratur

Allgemein kann festgehalten werden, dass die Erfahrungen bezüglich der Anwendung der
Flexibilisierungsklausel in sämtlichen Fällen als positiv zu beurteilen sind. Die teilnehmenden
Organisationseinheiten haben sowohl den vereinbarten Saldo als auch die festgelegten
Leistungen erbracht bzw. übererfüllt, was nicht zuletzt auf die besondere Motivation und
Identifikation der Dienststellenleiter und ihrer Mitarbeiter mit dem Reformprozess zurückzu-
führen ist.

Das grundsätzliche Ziel der Anwendung der Flexibilisierungsklausel, nämlich betriebswirt-
schaftliches Denken sowie Ressourcen- und Ergebnisverantwortung bei Organisationsein-
heiten des Bundes zu stärken, konnte erreicht werden.

Die budgetären Auswirkungen im Jahr 2000 stellen sich wie folgt dar (Beträge jeweils in
Millionen Schilling):

Organisationseinheit

 

BVA-Saldo

 

Erfolg-Saldo

 

Abweichung abs.

 

in %

 

Justizanstalt St. Pölten

 

53,0

 

49,8

 

3,2

 

6,1

 

Justizanstalt Wien Erdberg

 

27,3

 

26,2

 

1,0

 

3,7

 

Bundesamt für Wasser-

 

61,4

 

57,7

 

3,7

 

6,2

 

wirtschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

Bundesamt für Bergbauern-
fragen

 

9,8

 

8,7

 

1,1

 

10,9