3189/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.02.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3243/J-NR/2001 betreffend B 115 - Umfahrung
Vordernberg, die die Abgeordneten Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen am 13.
Dezember 2001 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Ihren Fragen
Sehen Sie als zuständige Bundesministerin die Notwendigkeit der raschen Tätigung von
Verkehrsinvestitionen zur Belebung der tristen wirtschaftlichen Lage vor allem in der Bauwirtschaft?
Welche Verkehrsinfrastrukturprojekte in der Obersteiermark sind Ihrer Meinung nach dazu geeignet,
sie zur Bekämpfung der Bauarbeitslosigkeit rascher als ursprünglich geplant zu beginnen?
Wie sehen Sie in diesem Zusammenhang das Projekt B 115 - Umfahrung Vordernberg?
In welcher Phase des Bewilligungsverfahrens befindet sich das Umfahrungsprojekt?
Wie beurteilen Sie die Beeinträchtigung der Sicherheit der Bevölkerung vor Ort und der
Straßenverkehrsteilnehmer durch das verkehrsbauliche Nadelöhr - Ortsdurchfahrt Vordernberg?
Besteht bei weiterer Verzögerung und durch die Zunahme des täglichen
Straßenverkehrsaufkommens nicht die Gefahr, dass gehäuft Unfälle passieren und wie wäre dies mit
dem Recht auf Sicherheit der Bevölkerung zu vereinbaren?
Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit es zu einer schnellen Umsetzung des Projekts kommt
und Verzögerungen ausgeschlossen werden können?
Bis wann kann mit dem Baubeginn gerechnet werden bzw. um welche Zeitspanne kann er gegenüber
ursprünglichen Plänen vorgezogen werden?
Ist dieses Projekt B 115 auch im geplanten Gesamtwegeverkehrsplan vorgesehen und wenn ja,
welche Priorität wird der Umfahrung Vordernberg darin eingeräumt?
Welche anderen obersteirischen Verkehrsprojekte sind im Gesamtwegeverkehrsplan vorgesehen und
mit welcher Prioritätenreihung?
darf ich Ihnen mitteilen, dass voraussichtlich ab 1. 4.2002
die Erhaltung und Verwaltung der bisherigen
Bundesstraßen B in den Aufgabenbereich der Länder übergehen
wird. Ab diesem Zeitpunkt werden
Planung, Bau und Instandhaltung dieser
Straßen in die alleinige Kompetenz des jeweiligen
Bundeslandes fallen, so auch alle weiteren Maßnahmen,
die zur Realisierung der Umfahrung von
Vordernberg führen sollen.
Seiner bisherigen Verantwortung ist der Bund mit der
Genehmigung des diesbezüglichen
Straßenprojektes nachgekommen.