319/AB XXI.GP

 

zur Zahl 324/J - NR/2000

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

haben an den Bundesminister für Justiz eine schriftliche Anfrage betreffend "Neona -

zikonto in Braunau" gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

 

Die aus Anlass der vorliegenden schriftlichen Anfrage auf Ersuchen der Staatsan -

waltschaft Ried im Innkreis durchgeführten Erhebungen der Sicherheitsdirektion für

das Bundesland Oberösterreich erbrachten folgendes Ergebnis:

 

Ende Juni 1999 eröffneten zwei männliche Staatsangehörige der Bundesrepublik

Deutschland ein Girokonto bei der Raiffeisenbank Braunau a. l., auf dem jedoch in

der Folge nur minimale Bewegungen stattfanden. Die genannte Bank hat dieses

Konto am 1. Februar 2000 gekündigt, nachdem man im Zuge einer Anfrage des

Österreichischen Rundfunks erfahren hatte, dass es der rechtsextremen Partei NPD

zuzurechnen war.

Die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis gelangte zum Ergebnis, dass in der bloßen

Tatsache der Eröffnung eines Kontos ein strafrechtlich relevanter Tatbestand nicht

zu erblicken sei. Da auch sonstige Hinweise für einen Verstoß gegen das Verbots -

gesetz nicht vorlagen, hat die Oberstaatsanwaltschaft Linz zu Recht das auf

Zurücklegung der Anzeige gemäß § 90 Abs. 1 StPO gerichtete Vorhaben der

Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis mit Erlass vom 8. März 2000 zur Kenntnis ge -

nommen.