319/AB XXI.GP
zur Zahl 324/J - NR/2000
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
haben an den Bundesminister für Justiz eine schriftliche Anfrage betreffend "Neona -
zikonto in Braunau" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Die aus Anlass der vorliegenden schriftlichen Anfrage auf Ersuchen der Staatsan -
waltschaft Ried im Innkreis durchgeführten Erhebungen der Sicherheitsdirektion für
das Bundesland Oberösterreich erbrachten folgendes Ergebnis:
Ende Juni 1999 eröffneten zwei männliche Staatsangehörige der Bundesrepublik
Deutschland ein Girokonto bei der Raiffeisenbank Braunau a. l., auf dem jedoch in
der Folge nur minimale Bewegungen stattfanden. Die genannte Bank hat dieses
Konto am 1. Februar 2000 gekündigt, nachdem man im Zuge einer Anfrage des
Österreichischen Rundfunks erfahren hatte, dass es der rechtsextremen Partei NPD
zuzurechnen war.
Die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis gelangte zum Ergebnis, dass in der bloßen
Tatsache der Eröffnung eines Kontos ein strafrechtlich relevanter Tatbestand nicht
zu erblicken sei. Da auch sonstige Hinweise für einen Verstoß gegen das Verbots -
gesetz nicht vorlagen, hat die Oberstaatsanwaltschaft Linz zu Recht das auf
Zurücklegung der Anzeige gemäß § 90 Abs. 1 StPO gerichtete Vorhaben der
Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis mit Erlass vom 8. März 2000 zur Kenntnis ge -
nommen.