3190/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.02.2002

BM für Verkehr, Innovation, und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3244/J-NR/2001 betreffend nachhaltige
Verzögerungen beim Projekt “Untertunnelung der Mühlkreisautobahn A7 im Bereich
Bindermichl" durch fehlende Genehmigungen des BMVIT, die die Abgeordneten Mag. Prammer
und GenossInnen am 13. Dezember 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:

Fragen 1, 2, 3, 5, 6 und 7:


Wieviele Besprechungen zum Projekt "Untertunnelung der A 7 bei Linz-Bindermichl" haben bisher
mit VertreterInnen Ihres Ministeriums bzw. der ASFINAG stattgefunden, wann haben sie
stattgefunden und welche Ergebnisse haben diese Besprechungen geliefert?

Da es sich hierbei um ein Bundesprojekt handelt, für das sogar zusätzlich Mittel aus dem
Infrastrukturfond des Landes Oberösterreich bereitgestellt werden: Warum konnte bisher weder Ihr
Ministerium noch die ASFINAG die dringend notwendige Finanzierungszusage des Bundes
abgeben?

Wie sieht das aktuelle Terminkonzept zur Realisierung dieses Projekts im Detail aus und welche
weiteren Projektschritte sind bis zum tatsächlichen Baubeginn erforderlich?

Warum konnte Ihr Ministerium bisher keine Genehmigung seitens des Bundes für das Projekt
"Untertunnelung der A 7 bei Linz-Bindermichl" vornehmen? Sind darüber hinaus noch weitere
Genehmigungen - z.B. von Landesbehörden - ausständig oder kann nach der Genehmigung
durch Ihr Ministerium unverzüglich mit dem konkreten Planungsverfahren und den notwendigen
Behördenverfahren begonnen werden?

Wann ist nun mit einer Genehmigung und einer definitiven Finanzierungszusage seitens Ihres
Ministeriums bzw. der ASFINAG zu rechnen?

Wird Ihr Ministerium und die ASFINAG auf Grund der bisherigen Verzögerungen bei diesem
Projekt nun, nach einer allfälligen Genehmigung des Vorprojektes, alle weiteren Schritte rasch und
effizient vornehmen, oder ist mit weiteren bürokratischen Verzögerungen zu rechnen?


Antwort:

Zum Projekt "Untertunnelung der A 7 bei Linz-Bindermichl" haben zahlreiche Besprechungen
meines Ministeriums sowie der ASFINAG mit Vertretern des Landes Oberösterreich, der
projektierenden Planungsbüros und mit Vertretern der Stadt Linz (Baudirektor, Stadtrat und der
koordinierenden "Planungsgruppe A 7 - Bindermichl") stattgefunden.

Ziel dieser Gespräche war

•    eine im Sinne der Verkehrsteilnehmer erforderliche punktuelle technische Optimierung des
dem BMVIT vorgelegten straßenbaulichen Vorprojektes zugunsten einer deutlichen Steigerung
der Verkehrssicherheit im extrem gefährdeten Bereich des Tunnels Bindermichl,

•    die Gewährleistung einer parallel dazu weiterlaufenden Straßen- und tunnelbaulichen Planung
insbesondere zur raschen Erstellung eines Ein reich Projektes als Grundlage für die gesetzlich
erforderliche Verordnung des Straßenverlaufes gemäß § 4 Bundesstraßengesetz
einschließlich der Abklärung des notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens und

•    eine konkrete Klärung der Kostenteilung zwischen ASFINAG, Land Oberösterreich und Stadt
Linz.

Dieses Ziel wurde erreicht:

•    Die detaillierte Vorbeurteilung des Vorprojektes durch das BMVIT erfolgte am 8.3.2001, die
abschließende Genehmigung des straßenbaulichen Vorprojektes samt Ergänzung ist am 12.
Dezember 2001 erfolgt.

•    Die Planungen zur Erstellung des Einreichprojektes konnten infolge der außergewöhnlichen
unbürokratischen Initiative von ASFINAG und BMVIT bis zur Klärung der punktuellen
Problembereiche weitergeführt werden. Die rasche Vorlage des Einreichprojektes konnte damit
gesichert werden.

•    Die Kostenteilung zwischen ASFINAG, Land Oberösterreich und Stadt Linz wurde von der
ASFINAG zwischenzeitlich konkret ausverhandelt.

Die Finanzierungszusage der ASFINAG ist bereits erfolgt. Im Bauprogramm der ASFINAG ist der
finanzielle Aufwand für den Baubeginn im Jahre 2003 (mit Bauende 2006) vorgesehen.

Folgendes Terminkonzept ist vorgesehen:

1.   Genehmigung des noch vorzulegenden straßenbaulichen Einreichprojektes spätestens im April
2002. Auf Grund des weit fortgeschrittenen Planungsstandes erscheint eine frühere
Genehmigung möglich und wird angestrebt.

2.  Verordnung des Straßenverlaufes gemäß § 4 (1) BStG 1971 im Oktober 2002. Dieser Termin
ist nur dann einzuhalten, wenn im Verfahren keine Einsprüche erfolgen.

3.   Abschluss detaillierter Behördenverfahren bis März 2003.

4.   Erstellung des ausschreibungsreifen Bauprojekts, Ausschreibung und Vergabe der
Bauleistungen (Baubeginn) bis September 2003.

5.   Verkehrsfreigabe im Jahre 2006.


Frage 4:

Welche Konsequenzen ergeben sich für das Projekt, wenn das BMVIT nicht bis Ende 2001 die
Genehmigung des Vorprojektes vornimmt? Ist es richtig, dass dann selbst ein Baubeginn im April
2004 nicht mehr realisierbar ist?

Antwort:

Das Bauprojekt wurde samt Ergänzungen am 12. Dezember 2001 genehmigt.