3190/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.02.2002
BM für Verkehr, Innovation, und Technologie
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3244/J-NR/2001 betreffend nachhaltige
Verzögerungen beim Projekt “Untertunnelung der
Mühlkreisautobahn A7 im Bereich
Bindermichl" durch fehlende Genehmigungen
des BMVIT, die die Abgeordneten Mag. Prammer
und GenossInnen am 13. Dezember 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt
zu beantworten:
Fragen 1, 2, 3, 5, 6 und 7:
Wieviele
Besprechungen zum Projekt "Untertunnelung der A 7 bei
Linz-Bindermichl" haben bisher
mit VertreterInnen Ihres Ministeriums bzw. der ASFINAG stattgefunden, wann
haben sie
stattgefunden und welche Ergebnisse haben diese Besprechungen geliefert?
Da
es sich hierbei um ein Bundesprojekt handelt, für das sogar
zusätzlich Mittel aus dem
Infrastrukturfond des Landes Oberösterreich bereitgestellt werden: Warum
konnte bisher weder Ihr
Ministerium noch die ASFINAG die dringend notwendige Finanzierungszusage des
Bundes
abgeben?
Wie sieht das
aktuelle Terminkonzept zur Realisierung dieses Projekts im Detail aus und
welche
weiteren Projektschritte sind bis zum tatsächlichen Baubeginn
erforderlich?
Warum
konnte Ihr Ministerium bisher keine Genehmigung seitens des Bundes für das
Projekt
"Untertunnelung der A 7 bei Linz-Bindermichl" vornehmen? Sind
darüber hinaus noch weitere
Genehmigungen - z.B. von Landesbehörden - ausständig oder kann nach
der Genehmigung
durch Ihr Ministerium unverzüglich mit dem konkreten Planungsverfahren und
den notwendigen
Behördenverfahren begonnen werden?
Wann
ist nun mit einer Genehmigung und einer definitiven Finanzierungszusage seitens
Ihres
Ministeriums bzw. der ASFINAG zu rechnen?
Wird Ihr
Ministerium und die ASFINAG auf Grund der bisherigen Verzögerungen bei
diesem
Projekt nun, nach einer allfälligen Genehmigung des Vorprojektes, alle
weiteren Schritte rasch und
effizient vornehmen, oder ist mit weiteren bürokratischen
Verzögerungen zu rechnen?
Antwort:
Zum
Projekt "Untertunnelung der A 7 bei Linz-Bindermichl" haben zahlreiche
Besprechungen
meines Ministeriums sowie der ASFINAG mit Vertretern des Landes
Oberösterreich, der
projektierenden Planungsbüros und mit Vertretern der Stadt Linz
(Baudirektor, Stadtrat und der
koordinierenden "Planungsgruppe A 7 - Bindermichl") stattgefunden.
Ziel dieser Gespräche war
• eine im Sinne
der Verkehrsteilnehmer erforderliche punktuelle technische Optimierung des
dem BMVIT vorgelegten straßenbaulichen Vorprojektes zugunsten einer
deutlichen Steigerung
der Verkehrssicherheit im extrem gefährdeten Bereich des Tunnels
Bindermichl,
• die
Gewährleistung einer parallel dazu weiterlaufenden Straßen- und
tunnelbaulichen Planung
insbesondere zur raschen Erstellung eines Ein reich Projektes als Grundlage
für die gesetzlich
erforderliche Verordnung des Straßenverlaufes gemäß § 4
Bundesstraßengesetz
einschließlich der Abklärung des notwendigen
Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens und
• eine konkrete
Klärung der Kostenteilung zwischen ASFINAG, Land Oberösterreich und
Stadt
Linz.
Dieses Ziel wurde erreicht:
• Die detaillierte
Vorbeurteilung des Vorprojektes durch das BMVIT erfolgte am 8.3.2001, die
abschließende Genehmigung des straßenbaulichen Vorprojektes samt
Ergänzung ist am 12.
Dezember 2001 erfolgt.
• Die Planungen
zur Erstellung des Einreichprojektes konnten infolge der
außergewöhnlichen
unbürokratischen
Initiative von ASFINAG und BMVIT bis zur Klärung der punktuellen
Problembereiche weitergeführt werden. Die rasche Vorlage des
Einreichprojektes konnte damit
gesichert
werden.
• Die
Kostenteilung zwischen ASFINAG, Land Oberösterreich und Stadt Linz wurde
von der
ASFINAG zwischenzeitlich konkret ausverhandelt.
Die
Finanzierungszusage der ASFINAG ist bereits erfolgt. Im Bauprogramm der ASFINAG
ist der
finanzielle Aufwand für den Baubeginn im Jahre 2003 (mit Bauende 2006)
vorgesehen.
Folgendes Terminkonzept ist vorgesehen:
1. Genehmigung des noch
vorzulegenden straßenbaulichen Einreichprojektes spätestens im April
2002. Auf Grund des weit fortgeschrittenen Planungsstandes erscheint eine
frühere
Genehmigung möglich und wird angestrebt.
2. Verordnung des
Straßenverlaufes gemäß § 4 (1) BStG 1971 im Oktober 2002.
Dieser Termin
ist nur dann einzuhalten, wenn im Verfahren keine Einsprüche erfolgen.
3. Abschluss detaillierter Behördenverfahren bis März 2003.
4. Erstellung des
ausschreibungsreifen Bauprojekts, Ausschreibung und Vergabe der
Bauleistungen (Baubeginn) bis September 2003.
5. Verkehrsfreigabe im Jahre 2006.
Frage 4:
Welche
Konsequenzen ergeben sich für das Projekt, wenn das BMVIT nicht bis Ende
2001 die
Genehmigung des Vorprojektes vornimmt? Ist es richtig, dass dann selbst ein
Baubeginn im April
2004 nicht mehr realisierbar ist?
Antwort:
Das Bauprojekt wurde samt Ergänzungen am 12. Dezember 2001 genehmigt.