3192/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.02.2002
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3192/J-NR/2001 betreffend Rückkehr der kleinen
Nutzer in das MQ, die die Abgeordneten Mag. Muttonen, Genossinnen und Genossen
am
12.
Dezember 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.+3.:
Zu Public Netbase (PN) hat der Beirat des quartier21 nach
nochmaliger Befassung durch die
Geschäftsführung
der E&B Ges. (in Erfüllung einer am 30.7.01 getroffenen schriftlichen
Vereinbarung)
seine ursprüngliche Empfehlung (d. h. PN sollte die bisher benützten
Räumlichkeiten
im MQ angeboten bekommen) abgeändert und der Geschäftsführung
zwei
Varianten
empfohlen. Demnach sollten PN - zusätzlich zu den bisher benützten
Flächen - entweder
eine Erdgeschossfläche im Bereich der “Electric Avenue" im
Ausmass von 134m2 oder eine Fläche
von ca.
280m2 im Dachgeschoss des Ovaltraktes angeboten werden. PN hat diese
Empfehlung in
einer
schriftlichen Aussendung hinsichtlich der Erdgeschossfläche als
“unakzeptabel" und
hinsichtlich
der Dachgeschossfläche als “nicht ausreichend" bezeichnet und
in weiterer Folge durch
ungenehmigte
Aufstellung eines Zeltes im Wasserbecken des MQ-Haupthofes ein
Besitzstörungsverfahren
ausgelöst und in der Zwischenzeit verloren. Die Geschäftsführung
der
E&B
Ges. hat sich daher entschlossen, bis zur Erstattung aller von PN verursachten
Kosten und
Schäden
auch keine weiteren Verhandlungen mit PN über einen Weitewerbleib im MQ zu
führen.
Ad 2.:
Die Räume werden voraussichtlich im Sommer 2002 bezugsfertig sein, der genaue Termin wird
ehestmöglich bekannt gegeben.
Ad 4.:
Die Geschäftsführung war bei der
Pressekonferenz nicht eingeladen und nicht anwesend.
Sämtliche
Fragen die mehrere oder alle Nutzer des MQ betreffen, werden seit Ende August
1999 in
einer
von der neuen Geschäftsführung drei Wochen nach ihrem Arbeitsbeginn
initiierten
Arbeitsgruppe
“Koordination-Information-Nutzer-Gesellschaft" diskutiert und
behandelt. In dieser
Arbeitsgruppe,
die den Status eines Organs der E&B Gesellschaft, hat sind nicht nur die
dem Bund
bzw.
der Gemeinde Wien zuzurechnenden Großnutzer sondern auch die als
“Drittnutzer"
bezeichneten autonomen
Initiativen sowie Vertreter von Bund und Gemeinde Wien vertreten.
Sämtliche Themen und Fragen werden
nachvollziehbar und transparent, d. h. mittels
Geschäftsordnung, Tagesordnung
und Schriftprotokollen bearbeitet.
Ad 5.:
Das Ausmass der für kulturelle Nutzung zur Verfugung stehenden Flächen im Dachgeschoss des
Ovaltraktes steht noch nicht exakt fest. Es hängt einerseits von den noch im Gang befindlichen
Verhandlungen mit diversen vom Beirat des quartier 21 empfohlenen künftigen Nutzern sowie
andererseits von der Beschlussfassung über das Budget der E&B Ges. für das Geschäftsjahr
2002/03 welche sich auch auf das Ausmass der allenfalls notwendigen - teilweisen - kommerziellen
Nutzung dieser Flächen auswirken wird.
Das Verhältnis Nutzfläche zu Gesamtbodenfläche hängt natürlich auch von der Art der
beabsichtigten Nutzung sowie der Kreativität und Flexibilität der jeweiligen Interessenten ab.
Ad 6.:
Die Kunstsektion im BKA wurde - wie
die zuständigen Vertreter der Gemeinde Wien - über deren
Anfrage
darüber informiert, dass die E&B Ges. sich vorbehalten muss,
allfällige aus dem Verhalten
von
Public Netbase - d. h. verzögerte Übergabe von Räumlichkeiten
bzw. ungenehmigte Benutzung
von Außenflächen im MQ - entstehenden Kosten in vollem Umfang
geltend zu machen.
Ad 7.:
Die als Teil der Arealseröffnung des MQ im Juni 2001 vom Künstler Robert Spour geschaffene
Installation “quart", die auf reges Interesse bei den Besuchern stößt, wurde von der Firma Siemens
finanziert.
Allfällige
Schäden bzw. erforderliche
Reparaturen werden ebenfalls aus Sponsorenmitteln
finanziert.