3192/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.02.2002

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3192/J-NR/2001 betreffend Rückkehr der kleinen
Nutzer in das MQ, die die Abgeordneten Mag. Muttonen, Genossinnen und Genossen am
12. Dezember 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.+3.:


Zu Public Netbase (PN) hat der Beirat des quartier21 nach nochmaliger Befassung durch die
Geschäftsführung der E&B Ges. (in Erfüllung einer am 30.7.01 getroffenen schriftlichen
Vereinbarung) seine ursprüngliche Empfehlung (d. h. PN sollte die bisher benützten
Räumlichkeiten im MQ angeboten bekommen) abgeändert und der Geschäftsführung zwei
Varianten empfohlen. Demnach sollten PN - zusätzlich zu den bisher benützten Flächen - entweder
eine Erdgeschossfläche im Bereich der “Electric Avenue" im Ausmass von 134m2 oder eine Fläche
von ca. 280m2 im Dachgeschoss des Ovaltraktes angeboten werden. PN hat diese Empfehlung in
einer schriftlichen Aussendung hinsichtlich der Erdgeschossfläche als “unakzeptabel" und
hinsichtlich der Dachgeschossfläche als “nicht ausreichend" bezeichnet und in weiterer Folge durch
ungenehmigte Aufstellung eines Zeltes im Wasserbecken des MQ-Haupthofes ein
Besitzstörungsverfahren ausgelöst und in der Zwischenzeit verloren. Die Geschäftsführung der
E&B Ges. hat sich daher entschlossen, bis zur Erstattung aller von PN verursachten Kosten und
Schäden auch keine weiteren Verhandlungen mit PN über einen Weitewerbleib im MQ zu führen.

Ad 2.:

Die Räume werden voraussichtlich im Sommer 2002 bezugsfertig sein, der genaue Termin wird

ehestmöglich bekannt gegeben.


Ad 4.:

Die Geschäftsführung war bei der Pressekonferenz nicht eingeladen und nicht anwesend.
Sämtliche Fragen die mehrere oder alle Nutzer des MQ betreffen, werden seit Ende August 1999 in
einer von der neuen Geschäftsführung drei Wochen nach ihrem Arbeitsbeginn initiierten
Arbeitsgruppe “Koordination-Information-Nutzer-Gesellschaft" diskutiert und behandelt. In dieser
Arbeitsgruppe, die den Status eines Organs der E&B Gesellschaft, hat sind nicht nur die dem Bund
bzw. der Gemeinde Wien zuzurechnenden Großnutzer sondern auch die als “Drittnutzer"
bezeichneten autonomen Initiativen sowie Vertreter von Bund und Gemeinde Wien vertreten.
Sämtliche Themen und Fragen werden nachvollziehbar und transparent, d. h. mittels
Geschäftsordnung, Tagesordnung und Schriftprotokollen bearbeitet.

Ad 5.:

Das Ausmass der für kulturelle Nutzung zur Verfugung stehenden Flächen im Dachgeschoss des

Ovaltraktes steht noch nicht exakt fest. Es hängt einerseits von den noch im Gang befindlichen

Verhandlungen mit diversen vom Beirat des quartier 21 empfohlenen künftigen Nutzern sowie

andererseits von der Beschlussfassung über das Budget der E&B Ges.  für das Geschäftsjahr

2002/03 welche sich auch auf das Ausmass der allenfalls notwendigen - teilweisen - kommerziellen

Nutzung dieser Flächen auswirken wird.

Das  Verhältnis  Nutzfläche  zu  Gesamtbodenfläche  hängt  natürlich   auch  von  der   Art   der

beabsichtigten Nutzung sowie der Kreativität und Flexibilität der jeweiligen Interessenten ab.

Ad 6.:

Die Kunstsektion im BKA wurde - wie die zuständigen Vertreter der Gemeinde Wien - über deren
Anfrage darüber informiert, dass die E&B Ges. sich vorbehalten muss, allfällige aus dem Verhalten
von Public Netbase - d. h. verzögerte Übergabe von Räumlichkeiten bzw. ungenehmigte Benutzung
von Außenflächen im MQ - entstehenden Kosten in vollem Umfang geltend zu machen.

Ad 7.:

Die als Teil der Arealseröffnung des MQ im Juni 2001 vom Künstler Robert Spour geschaffene

Installation “quart", die auf reges Interesse bei den Besuchern stößt, wurde von der Firma Siemens

finanziert.


Allfällige   Schäden   bzw.   erforderliche   Reparaturen   werden   ebenfalls   aus   Sponsorenmitteln
finanziert.