3195/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.02.2002

Bundesministerium

für Verkehr


Innovation und Technologie

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3200/J-NR/2001, betreffend betriebs- und
volkswirtschaftliche Bewertung der getroffenen Maßnahmen bei der österreichischen Post AG die
die Abgeordneten Heinzl und GenossInnen am 12. Dezember 2001 an mich gerichtet haben, beehre
ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1, 2, 3 und 4:

In Österreich sollen mehr als 500 Postämter geschlossen werden. Können Sie bereits eine genaue
Zahl angeben und welcher betriebswirtschaftliche Einsparungseffekt tritt dadurch ein?
Wie hoch ist der Einsparungseffekt, der den internen Zinssatz dieser Maßnahme ausweist?
Welcher volkswirtschaftliche Effekt tritt durch die Arbeitslosigkeit der entlassenen Mitarbeiter ein?
Derzeit werden in großem Umfang Mitarbeiter der österreichischen Post AG und der Telekom Austria
in den Vorruhestand   geschickt. Um wie viele Mitarbeiter handelt es sich? Wie hoch waren die
durchschnittlichen Kosten je in den Vorruhestand geschickten Mitarbeiter? Wie hoch sind die Kosten
und Ersparnisse (Lohnfortzahlungen ohne Arbeitsleistung, Erhöhung der Überstundenleistung der
verbliebenen Mitarbeiter etc.) seit Beginn dieser Maßnahmen?

Antwort:

Mit dem Postrukturgesetz wurde die Post aus der Bundesverwaltung ausgegliedert. Seit 1. Mai 1996
wird die Post daher in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt, zunächst als PTA und seit
1999 als österreichische Post AG.

Die Anfrage betrifft daher nicht mehr einen Gegenstand der Vollziehung gemäß Art. 52 B-VG und
kann daher von mir nicht beantwortet werden.

Die gegenständliche Anfrage bezieht sich ausschließlich auf unternehmensinterne Maßnahmen der
österreichischen Post AG, welche der aktienrechtlich-verantwortliche Vorstand zu verantworten hat.


Die Eigentumsrechte an der österreichischen Post AG werden von der ÖIAG verwaltet, sodass auch
in dieser Hinischt keine Zuständigkeit des BMVIT gegeben ist.