3195/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.02.2002
Bundesministerium
für Verkehr
Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3200/J-NR/2001, betreffend betriebs- und
volkswirtschaftliche Bewertung der getroffenen Maßnahmen bei der
österreichischen Post AG die
die Abgeordneten Heinzl und GenossInnen am 12. Dezember 2001 an mich gerichtet
haben, beehre
ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1, 2, 3 und 4:
In Österreich sollen mehr als 500
Postämter geschlossen werden. Können Sie bereits eine genaue
Zahl angeben und welcher betriebswirtschaftliche Einsparungseffekt tritt
dadurch ein?
Wie hoch ist der Einsparungseffekt, der den internen Zinssatz dieser
Maßnahme ausweist?
Welcher volkswirtschaftliche Effekt tritt durch die Arbeitslosigkeit der
entlassenen Mitarbeiter ein?
Derzeit werden in großem Umfang Mitarbeiter der österreichischen
Post AG und der Telekom Austria
in den Vorruhestand geschickt. Um wie viele Mitarbeiter handelt es
sich? Wie hoch waren die
durchschnittlichen Kosten je in den Vorruhestand geschickten Mitarbeiter? Wie
hoch sind die Kosten
und Ersparnisse (Lohnfortzahlungen ohne Arbeitsleistung, Erhöhung der
Überstundenleistung der
verbliebenen Mitarbeiter etc.) seit Beginn dieser Maßnahmen?
Antwort:
Mit dem Postrukturgesetz wurde die Post aus der
Bundesverwaltung ausgegliedert. Seit 1. Mai 1996
wird die Post daher in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt,
zunächst als PTA und seit
1999 als österreichische Post AG.
Die Anfrage betrifft daher nicht mehr einen Gegenstand der
Vollziehung gemäß Art. 52 B-VG und
kann daher von mir nicht beantwortet werden.
Die gegenständliche Anfrage bezieht sich
ausschließlich auf unternehmensinterne Maßnahmen der
österreichischen Post AG, welche der aktienrechtlich-verantwortliche
Vorstand zu verantworten hat.
Die Eigentumsrechte an der
österreichischen Post AG werden von der ÖIAG verwaltet, sodass auch
in dieser Hinischt keine Zuständigkeit des BMVIT gegeben ist.