3198/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.02.2002

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Genossinnen und Genossen haben am
13. Dezember 2001 unter der Nr. 3234/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Verwaltungsstrafverfahren und Strafrahmen" gerichtet. Diese Anfrage beant-
worte ich wie folgt:


Zu 1:

Ja.

Zu 2 und 3:

Die meinem Ressort zugeordneten Rechtsmaterien des Verwaltungsstrafrechts sehen keine
Mindeststrafen vor, weshalb in Bezug auf das in der Anfrage zitierte Erkenntnis des Verfas-
sungsgerichtshofes keine Maßnahmen zu setzen waren.

Zu 4:
Entfällt.


Zu 5:


 


Gesetz

 

 

Höchstgeldstrafen

 

Wehrgesetz 2001

 

zwischen 700 und 7000 €

 

Militärbefugnisgesetz

 

zwischen 210 und 7260 €

 

Heeresgebührengesetz 2001

 

700 €

 

Sperrgebietsgesetz 1995

 

2200 €

 

Munitionslagergesetz

 

7300 €

 

Militär-Auszeichnungsgesetz

 

220 €

 

Verwundetenmedaillengesetz

 

220 €

 

Heeresdisziplinargesetz 1994

 

die Höchstgrenzen sind nicht betragsmäßig festgelegt,
sondern richten sich nach der Höhe der Bezüge

 

Zu 6 und 8:

Ich halte die Strafandrohungen in allen angeführten Rechtsmaterien für angemessen.

Zu 7:

Entfällt.

Zu 9:

Mir sind keine derartigen (geplanten) EU-Rechtsakte bekannt. Im Übrigen verweise ich auf
die diesbezüglichen Ausführungen des Bundeskanzlers in Beantwortung der Anfrage
3218/J.