3198/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.02.2002
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Genossinnen und Genossen haben am
13. Dezember 2001 unter der Nr. 3234/J an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Verwaltungsstrafverfahren und Strafrahmen"
gerichtet. Diese Anfrage beant-
worte ich wie folgt:
Zu 1:
Ja.
Zu 2 und 3:
Die meinem Ressort zugeordneten Rechtsmaterien des
Verwaltungsstrafrechts sehen keine
Mindeststrafen vor,
weshalb in Bezug auf das in der Anfrage zitierte Erkenntnis des Verfas-
sungsgerichtshofes keine
Maßnahmen zu setzen waren.
Zu 4:
Entfällt.
|
Zu 5: |
|
Gesetz
|
Höchstgeldstrafen
|
|
Wehrgesetz 2001
|
zwischen 700 und 7000 €
|
|
Militärbefugnisgesetz
|
zwischen 210 und 7260 €
|
|
Heeresgebührengesetz 2001
|
700 €
|
|
Sperrgebietsgesetz 1995
|
2200 €
|
|
Munitionslagergesetz
|
7300 €
|
|
Militär-Auszeichnungsgesetz
|
220 €
|
|
Verwundetenmedaillengesetz
|
220 €
|
|
Heeresdisziplinargesetz 1994
|
die Höchstgrenzen sind nicht betragsmäßig
festgelegt,
|
Zu 6 und 8:
Ich halte die Strafandrohungen in allen angeführten Rechtsmaterien für angemessen.
Zu 7:
Entfällt.
Zu 9:
Mir sind keine derartigen (geplanten) EU-Rechtsakte
bekannt. Im Übrigen verweise ich auf
die diesbezüglichen
Ausführungen des Bundeskanzlers in Beantwortung der Anfrage
3218/J.