32/AB XXI.GP

 

                                                               B e a n t w o r t u n g

 

 

                               der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt und Kollegen

                                      betreffend Weichmacher in Medizinalprodukten

                                                                   (Nr. 14/J)

 

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

 

Meinem Ressort sind u.a. die Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeiten bekannt, die

sich mit qualitativen und quantitativen Untersuchungen der Freisetzung von DEHP

und anderen Weichmachern aus Medizinprodukten sowie mit Bestimmungen von

DEHP bzw. seiner Metaboliten an Patienten nach Infusionen, Transfusionen oder

Dialysen befassen. Weiters liegen Studienergebnisse u.a. über den (z.T. positiven)

Einfluss von DEHP auf die Stabilität von Blutprodukten vor. Zusätzlich gibt es

Studienergebnisse über die Vor -  und Nachteile von PVC und alternativen Materialien

in Medizinprodukten unter jeweils verschiedenen Gesichtspunkten. Eine Studie der

WHO sieht keine ausreichende Evidenz, um DEHP als potenzielles Karzinogen für

den Menschen einzustufen.

 

In einem umfassenden Review kommt der Amerikanische Council on Science and

Health zum Ergebnis, dass DEHP in Medizinprodukten keine Gefährdung von

Patienten darstellt, während der unkritische Übergang auf andere Materialien

durchaus ein Risiko darstellen könne.

 

Zu Frage 2:

 

Eine Rückfrage bei Verantwortlichen für den Einkauf bei führenden

Krankenanstaltenträgern hat ergeben, dass ein ähnlich systematisches Vorgehen

wie beim Wiener Krankenanstaltenverbund bei der Vorarlberger Krankenhaus -

BetriebsgesmbH praktiziert wird. Bei den übrigen befragten Einrichtungen ist zwar

kein generelles Ausstiegsszenario fixiert, die Verantwortlichen für den Einkauf gaben

aber zumeist an (z.B. Universitätskliniken Innsbruck, Kärntner

Landeskrankenanstalten - Betriebsgesellschaft), im Einzelfall durchaus Alternativen

zu PVC - haltigen Medizinprodukten zu bevorzugen, soweit keine medizinischen bzw.

technisch-funktionellen Gründe dagegensprechen. im Bereich der ober -

österreichischen Krankenanstalten läuft derzeit eine Umfrage über den Einsatz und

möglichen Ersatz von PVC - haltigen Medizinprodukten.

 

Zu Frage 3:

 

Ich befürworte die Ausstiegspläne, wie sie etwa vom Wiener

Krankenanstaltenverbund, aber auch von manchen Herstellern verfolgt werden.

Wichtig für ein Ausstiegsszenario ist aber eine sorgfältige Nutzen/Risiko - Analyse, die

neben der Freisetzung von Weichmachern auch die medizinischtechnische Eignung

und Funktionstüchtigkeit und die generelle Biokompatibilität der Produkte sowie die

Versorgungssicherheit der Patienten berücksichtigt. Dabei sind ggf. auch

verschiedene medizinische Anwendungsbereiche getrennt zu beachten.

Mein Ressort hat den führenden Krankenanstaltenträgern und den österreichischen

Hersteller - und Vertreiberverbänden für Medizinprodukte mehrere kürzlich

veröffentlichte Berichte von Greenpeace betreffend PVC in Medizinprodukten

zukommen lassen, in denen diese aufgefordert werden, verstärkt Alternativen zu

berücksichtigen.

 

Da die betroffenen Medizinprodukte ebenso wie ihre Alternativen von der

europäischen Zulassung erfasst sind, wäre auf europäischer Ebene eine Evaluierung

von Ausstiegsszenarios anzustreben.

Mein Ressort hat daher die Europäische Kommission ersucht, das wissenschaftliche

Komitee für Arzneimittel und Medizinprodukte mit einer Bewertung von

Ausstiegsmöglichkeiten aus PVC - haltigen Medizinprodukten zu befassen.

 

Zu Frage 4:

 

Die Verordnung betreffend grundlegende Anforderungen, BGBl. II Nr. 291/1997 setzt

u.a. den Anhang I der Richtlinie 93/42/EWG um. Darin wird generell für

Medizinprodukte gefordert, bereits vom Design der Produkte her Risiken nach dem

Stand der Technik und unter Berücksichtigung der medizinischen

Funktionstüchtigkeit soweit als möglich zu vermeiden. Dies betrifft auch die

Materialzusammensetzung der Produkte. Weiters gibt es darin spezifische

Anforderungen im Hinblick auf die Minimierung von Risiken durch die Freisetzung

von Stoffen (z.B. auch Weichmachern) aus Medizinprodukten, die im Rahmen der

europäischen Zulassung zu beachten sind.