320/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Franz Kampichler und Kollegen haben an den
Bundesminister für Justiz eine schriftliche Anfrage betreffend „Mieterhöhung bei
Dienst - und Naturalwohnungen im Bereich der Justiz“ gerichtet
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Auf Grund von Änderungen des Gehaltsgesetzes l995 durch die 1. Dienstrechts - No -
velle 1998, BGBl. I Nr. 123/1998, kundgemacht am 14. August 1998, waren rückwir -
kend mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1998 die Wohnungsvergütungen für Beamte des
Ruhestandes und Hinterbliebene eines Beamten neu zu bemessen. Die Verständi -
gung der Betroffenen erfolgte durch die zuständige Dienstbehörde oder in deren
Auftrag durch die letzte Dienststelle. Sollte es in Einzelfällen zu Verzögerungen bei
der Verständigung gekommen sein, stellt dies eine bedauerliche Unzukömmlichkeit
dar, die jedoch auch unter dem Aspekt der Komplexität der anzuwendenden gesetz -
lichen Bestimmungen zu sehen ist. Zahlreiche offene Fragen zur Vollziehung der
neuen gesetzlichen Regelung wurden letztlich erst mit einem Rundschreiben des
Bundesministeriums für Finanzen vom 4. August 1999 geklärt.
Zu 3:
Zur Vermeidung von Härtefällen wurden den betroffenen Wohnungsbenützern mo -
natliche Ratenzahlungen bewilligt.