3203/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.02.2002
BUNDESMINISTER
FÜR LAND- UND
FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf
die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Lichtenberger, Kolleginnen und
Kollegen vom
13. Dezember 2001, Nr. 3223/J, betreffend Umsetzung der einstimmigen
Nationalratsent-
schließung von 1. März 2001 zur Ratifizierung der Protokolle der
Alpenkonvention, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Das
Verkehrsprotokoll hat im Rahmen der Alpenkonvention innerstaatlich die gleiche
Be-
handlung wie alle anderen Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention
erfahren.
Generell
kann ich zur Frage der Ratifizierung der Durchführungsprotokolle zur
Alpenkonven-
tion auf das intensive Engagement meines Hauses hinweisen, das in enger
Kooperation mit
dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zunächst
die Voraussetzungen ge-
schaffen hat, um auf Basis beglaubigter Abschriften die vorhandenen neun
selbstständigen
völkerrechtlichen Verträge der nationalen bzw. internen Abstimmung
zuzuführen. Es bedurfte
dazu intensivster Feinabstimmungen aller Protokolltexte in allen vier
authentischen Spra-
chen, um die sprachlich angeglichenen Textfassungen allen Vertragsparteien zur
Verfügung
stellen
zu können, wobei die diesbezüglichen Aktivitäten des
italienischen Vorsitzes gerade
in diesem Zeitraum nicht das wünschenswerte Ausmaß erreichten.
Es
konnte insbesondere durch die Initiative meines Ressorts im Sommer des
vergangenen
Jahres die notwendige formale Voraussetzung geschaffen werden, die
entsprechenden par-
lamentarischen Verfahren zu starten.
Das
Konvolut, bestehend aus allen acht Durchführungsprotokollen und dem
Streitbeile-
gungsprotokoll, liegt seit Herbst vergangenen Jahres vor und wurde nach einer
zwischen-
zeitlichen Kurzbegutachtung im österreichischen Nationalen Komitee vom
Bundesministeri-
um für auswärtige Angelegenheiten der nationalen Begutachtung
zugeleitet.
Zur
Frage der Umsetzung kann ich vorweg an dieser Stelle darauf verweisen, dass die
öster-
reichische Rechtslage bereits vielen Vorgaben der Alpenkonvention und der auf
ihrer Basis
ausgearbeiteten Durchführungsprotokollen
entspricht. Die Anpassungserfordernisse, des
Bundes, werden ehestmöglich in Angriff genommen werden. Überdies wird
ein Großteil all-
fälliger weiterer Anpassungserfordernisse von den Ländern
durchzuführen sein, die ihrerseits
bereits einen Teil der vorhandenen Verpflichtungen unter ihre Landesgesetze
subsumiert
haben.
Zu Frage 2:
Wie
bereits in Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, stellte sich die Arbeit
zur Feinabstim-
mung bzw. die noch notwendigen Harmonisierungen der jeweiligen Sprachfassungen
der
Protokolltexte sowie aller Protokolle untereinander als so umfangreich heraus,
dass die ent-
sprechenden Notifikationen seitens des Depositärs - im besonderen Fall der
Alpenkonventi-
on das österreichische Aussenministerium - nicht vor Juli 2001 vorgenommen
werden
konnten.
Ich möchte
in diesem Zusammenhang noch einmal betonen, dass es im internationalen Ver-
gleich keine bekannte Konvention gibt, die mit derartiger Vehemenz und
Intensität ihre Um-
setzung betreibt.
Zu Frage 3:
Auch
hier darf ich auf die Beantwortung der zuvor gestellten Fragen verweisen, die
letztend-
lich nur unter Beweis stellt, mit welchem Engagement die Ratifizierung der Protokolle
im
Rahmen der Alpenkonvention vorangetrieben worden ist.
Zu Frage 4:
Ich
möchte hier noch einmal hervor heben, dass die Mitarbeiter meines Ressorts
in enger
Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Stellen in Österreich ein sehr
komplexes und
umfangreiches Gesamt-Paket fertig gestellt haben, das aus neun
selbstständigen völker-
rechtlichen Verträgen besteht, die wiederum in vier authentischen Sprachen
vorliegen.
Zu Frage 5:
Gerade
die Implementierung des “Übereinkommens zum Schutz der Alpen"
wird von den
sachlich berührten und zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung
mit größtem Engage-
ment vorangetrieben. Die Alpenkonvention
berührt als bereichsübergreifendes Nachhaltig-
keitsinstrument für eine Region eine Fülle von Zuständigkeiten
anderer Ministerien und ins-
besondere der Bundesländer und erfordert so die intensive Kooperation der
zuständigen
Behörden, aber auch die konsequente Zusammenarbeit unter den
Vertragsparteien. Was für
den internationalen Bereich gilt, gilt auch für den nationalen, sodass nur
gemeinsame Akti-
vitäten und Aktionen den erfolgreichen
Abschluss des Prozesses der Genehmigung der
Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention garantieren können.
Zu Frage 6:
Wie
bereits in den vorangehenden Antworten verweise ich wiederholt auf das
Engagement
und den Einsatz meines Hauses in diesem Bereich. Darüber hinaus habe ich
auf internatio-
naler Ebene zahlreiche Gelegenheiten
dafür benützt, um die Bedeutung des Implementie-
rungsprozesses der Alpenkonvention hervor zu heben und meine Kollegen aus den
anderen
Alpenstaaten auf die Dringlichkeit der Umsetzung hinzuweisen.
Zu den Fragen 7 und 8:
Gemäß
dem österreichischen Bundesministeriengesetz wird die Frau
Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten im Einvernehmen mit mir den entsprechenden
Vortrag termini-
sieren und zeitgerecht dem Ministerrat vorlegen. Nach zustimmender
Kenntnisnahme sei-
tens des Ministerrates wird die entsprechende Regierungsvorlage dem Parlament
e-
hestmöglich zugeleitet werden.
Zu Frage 9:
Die
Ratifizierungsbemühungen bei den anderen Vertragsparteien der
Alpenkonvention be-
finden sich in einem mit Österreich vergleichbaren Stadium. So stehen
parlamentarische
Befassungen in Deutschland und Liechtenstein, aber auch in der Schweiz
ebenfalls dem-
nächst bevor.
Ebenso
wird Italien, als aktuelles Vorsitzland im Rahmen der Alpenkonvention, wohl aus
heutiger Sicht nicht zurückstehen, das verfassungsgemäß
vorgegebene Verfahren einzulei-
ten.
In
Frankreich werden noch innenpolitische Entwicklungen abgewartet, um sodann
diesen
Prozess rasch und effektiv abzuschließen. Über die Bemühungen
in Slowenien und Monaco
liegen derzeit keine konkreten Informationen vor, wobei insbesondere seitens
Sloweniens
noch die Unterzeichnung des Verkehrsprotokolls ausständig ist.
Zu Frage 10:
In den letzten
Monaten wurden die Kontakte zu den anderen EU-Alpenstaaten nicht zuletzt
auf Betreiben Österreichs intensiviert,
um den Prozess der Unterzeichnung und Umsetzung
der Protokolle der Alpenkonvention durch die Europäische Gemeinschaft
voranzutreiben. So
war dieses Thema Gegenstand von Gesprächen im Rahmen der
regelmäßigen Treffen der
EU-Umweltminister und wurde auch in Gremien der Europäischen Gemeinschaften
stets von
Österreich lanciert, wobei hier sicher noch weitere Initiativen
Österreichs erforderlich sein
werden.
Auch im Rahmen der ENCORE 2001, der 5. Umweltkonferenz der
Regionen Europas in Vil-
lach im September 2001 habe ich unter Beisein von Vertretern der
Europäischen Kommissi-
on auf die zentrale Bedeutung der Alpenkonvention als modellhaftes Beispiel
für ein regio-
nales Nachhaltigkeitsinstrument hingewiesen und betont, dass der
Implementierung der Al-
penkonvention nur im Zusammenspiel mit der Europäischen Union der
notwendige Erfolg
beschieden sein kann. Ich habe das mit der dringenden Aufforderung verbunden,
dass die
Europäische Union ihre Verantwortung zur Umsetzung dieser wichtigen
Konvention über-
nehmen möge.
Mittlerweile laufen auch Aktivitäten im Rahmen des
Europäischen Parlaments, um die Auf-
merksamkeit auf Seiten der Europäischen Gemeinschaft für die Probleme
und Lösungsan-
sätze des Alpenraumes zu verstärken. Ich hoffe überdies, dass
auch das “Jahr der Berge",
das im Rahmen der
Europäischen Gemeinschaft diskutiert wird, zu einer weiteren Bewusst-
seinssteigerung und Sensibilisierung im Hinblick auf die Alpenkonvention
beitragen kann.
Ich werde wie bisher jede Gelegenheit nutzen, im Rahmen der
Europäischen Gemeinschaft
auf die Wichtigkeit und Einzigartigkeit der Alpenkonvention als regionales
Nachhaltigkeitsin-
strument hinzuweisen.
Zu Frage 11:
Nicht
zuletzt auf Anregung des Österreichischen Umweltdachverbandes, dem auch
CIPRA/Österreich und der Österreichische Alpenverein angehören,
habe ich eine nationale
Arbeitsgruppe “Sekretariat" mit der Begleitung der Bewerbung der
Landeshauptstadt Inns-
bruck um den Sitz eines Ständigen Sekretariats der Alpenkonvention
betraut.
Im
Juni vergangenen Jahres konstituierte sich diese Arbeitsgruppe in Innsbruck und
ist seit-
dem in enger Kooperation sowohl mit den hauptverantwortlichen
Bundesdienststellen, als
auch den permanenten Ländervertretern und selbstverständlich den
Proponenten auf Inns-
brucker Seite bemüht, die österreichische Strategie auszuarbeiten, zu
optimieren und bis
Ende der Bewerbungsfrist am 28. Februar 2002 gemeinsam fertig zu stellen. Zu
diesem
Zweck sind entsprechende Gespräche und Verhandlungen vorgesehen.
In
diesem Zusammenhang wurde dem Ministerrat in seiner 80. Sitzung am 18. Dezember
2001 von der Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten und
mir ein Bericht
betreffend die Bewerbung der Landeshauptstadt Innsbruck um den Sekretariatssitz
vorge-
legt. Dieser Bericht wurde vom Ministerrat zustimmend zur Kenntnis genommen,
sodass die
Kandidatur Innsbrucks nunmehr auch die notwendige politische Unterstützung
auf Bundes-
seite erfahren hat.
Überdies
ist die österreichische Delegation im Rahmen der Alpenkonvention und
diesbezüg-
lichen internationalen Verhandlungen äußerst aktiv, um den
notwendigen völkerrechtlichen
Rahmen für ein solches Sekretariat ehestmöglich zu finalisieren und
damit die Grundlage zu
schaffen, den noch ausständigen Kostenverteilungsschlüssel unter den
Vertragsparteien zu
fixieren.
Österreich
besitzt mit der Landeshauptstadt Innsbruck wohl einen der chancenreichsten und
herausragendsten Kandidaten für den Sitz eines Ständigen Sekretariats
im Rahmen der Al-
penkonvention. Abgesehen von seiner Lage im Herzen der Alpen ist Innsbruck
mittlerweile
eine angesehene Schnittstelle zu vorhandenen Forschungseinrichtungen und
verfügt als
international bewährter Kongressort überdies über optimale
Verkehrseinbindungen; alles
Vorraussetzungen, die unabdingbar für das Funktionieren eines sinnvollen
und effektiven
Sekretariats der Alpenkonvention sind.
Die
Vorgehensweise nach dem Ende der Einreichfrist wird sich sodann an den Offerten
und
Aktionen der Mitbewerber zu orientieren haben und muss flexibel genug sein, um
rasch auf
spezifische Entwicklungen reagieren zu können. Angesichts der bisher
geleisteten Vorar-
beiten und im Lichte des Engagements einzelner Protagonisten sehe ich dieser Herausforde-
rung aber durchaus optimistisch entgegen.