3203/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13.02.2002

BUNDESMINISTER

FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT


Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen vom
13. Dezember 2001, Nr. 3223/J, betreffend Umsetzung der einstimmigen Nationalratsent-
schließung von 1. März 2001 zur Ratifizierung der Protokolle der Alpenkonvention, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Das Verkehrsprotokoll hat im Rahmen der Alpenkonvention innerstaatlich die gleiche Be-
handlung wie alle anderen Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention erfahren.

Generell kann ich zur Frage der Ratifizierung der Durchführungsprotokolle zur Alpenkonven-
tion auf das intensive Engagement meines Hauses hinweisen, das in enger Kooperation mit
dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zunächst die Voraussetzungen ge-
schaffen hat, um auf Basis beglaubigter Abschriften die vorhandenen neun selbstständigen
völkerrechtlichen Verträge der nationalen bzw. internen Abstimmung zuzuführen. Es bedurfte
dazu intensivster Feinabstimmungen aller Protokolltexte in allen vier authentischen Spra-
chen, um die sprachlich angeglichenen Textfassungen allen Vertragsparteien zur Verfügung


stellen zu können, wobei die diesbezüglichen Aktivitäten des italienischen Vorsitzes gerade
in diesem Zeitraum nicht das wünschenswerte Ausmaß erreichten.

Es konnte insbesondere durch die Initiative meines Ressorts im Sommer des vergangenen
Jahres die notwendige formale Voraussetzung geschaffen werden, die entsprechenden par-
lamentarischen Verfahren zu starten.

Das Konvolut, bestehend aus allen acht Durchführungsprotokollen und dem Streitbeile-
gungsprotokoll, liegt seit Herbst vergangenen Jahres vor und wurde nach einer zwischen-
zeitlichen Kurzbegutachtung im österreichischen Nationalen Komitee vom Bundesministeri-
um für auswärtige Angelegenheiten der nationalen Begutachtung zugeleitet.

Zur Frage der Umsetzung kann ich vorweg an dieser Stelle darauf verweisen, dass die öster-
reichische Rechtslage bereits vielen Vorgaben der Alpenkonvention und der auf ihrer Basis
ausgearbeiteten Durchführungsprotokollen entspricht. Die Anpassungserfordernisse, des
Bundes, werden ehestmöglich in Angriff genommen werden. Überdies wird ein Großteil all-
fälliger weiterer Anpassungserfordernisse von den Ländern durchzuführen sein, die ihrerseits
bereits einen Teil der vorhandenen Verpflichtungen unter ihre Landesgesetze subsumiert
haben.

Zu Frage 2:

Wie bereits in Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, stellte sich die Arbeit zur Feinabstim-
mung bzw. die noch notwendigen Harmonisierungen der jeweiligen Sprachfassungen der
Protokolltexte sowie aller Protokolle untereinander als so umfangreich heraus, dass die ent-
sprechenden Notifikationen seitens des Depositärs - im besonderen Fall der Alpenkonventi-
on das österreichische Aussenministerium - nicht vor Juli 2001 vorgenommen werden
konnten.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal betonen, dass es im internationalen Ver-
gleich keine bekannte Konvention gibt, die mit derartiger Vehemenz und Intensität ihre Um-
setzung betreibt.


Zu Frage 3:

Auch hier darf ich auf die Beantwortung der zuvor gestellten Fragen verweisen, die letztend-
lich nur unter Beweis stellt, mit welchem Engagement die Ratifizierung der Protokolle im
Rahmen der Alpenkonvention vorangetrieben worden ist.

Zu Frage 4:

Ich möchte hier noch einmal hervor heben, dass die Mitarbeiter meines Ressorts in enger
Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Stellen in Österreich ein sehr komplexes und
umfangreiches Gesamt-Paket fertig gestellt haben, das aus neun selbstständigen völker-
rechtlichen Verträgen besteht, die wiederum in vier authentischen Sprachen vorliegen.

Zu Frage 5:

Gerade die Implementierung des “Übereinkommens zum Schutz der Alpen" wird von den
sachlich berührten und zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung mit größtem Engage-
ment vorangetrieben. Die Alpenkonvention berührt als bereichsübergreifendes Nachhaltig-
keitsinstrument für eine Region eine Fülle von Zuständigkeiten anderer Ministerien und ins-
besondere der Bundesländer und erfordert so die intensive Kooperation der zuständigen
Behörden, aber auch die konsequente Zusammenarbeit unter den Vertragsparteien. Was für
den internationalen Bereich gilt, gilt auch für den nationalen, sodass nur gemeinsame Akti-
vitäten und Aktionen den erfolgreichen Abschluss des Prozesses der Genehmigung der
Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention garantieren können.

Zu Frage 6:

Wie bereits in den vorangehenden Antworten verweise ich wiederholt auf das Engagement
und den Einsatz meines Hauses in diesem Bereich. Darüber hinaus habe ich auf internatio-
naler Ebene zahlreiche Gelegenheiten dafür benützt, um die Bedeutung des Implementie-
rungsprozesses der Alpenkonvention hervor zu heben und meine Kollegen aus den anderen
Alpenstaaten auf die Dringlichkeit der Umsetzung hinzuweisen.


Zu den Fragen 7 und 8:

Gemäß dem österreichischen Bundesministeriengesetz wird die Frau Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten im Einvernehmen mit mir den entsprechenden Vortrag termini-
sieren und zeitgerecht dem Ministerrat vorlegen. Nach zustimmender Kenntnisnahme sei-
tens des Ministerrates wird die entsprechende Regierungsvorlage dem Parlament e-
hestmöglich zugeleitet werden.

Zu Frage 9:

Die Ratifizierungsbemühungen bei den anderen Vertragsparteien der Alpenkonvention be-
finden sich in einem mit Österreich vergleichbaren Stadium. So stehen parlamentarische
Befassungen in Deutschland und Liechtenstein, aber auch in der Schweiz ebenfalls dem-
nächst bevor.

Ebenso wird Italien, als aktuelles Vorsitzland im Rahmen der Alpenkonvention, wohl aus
heutiger Sicht nicht zurückstehen, das verfassungsgemäß vorgegebene Verfahren einzulei-
ten.

In Frankreich werden noch innenpolitische Entwicklungen abgewartet, um sodann diesen
Prozess rasch und effektiv abzuschließen. Über die Bemühungen in Slowenien und Monaco
liegen derzeit keine konkreten Informationen vor, wobei insbesondere seitens Sloweniens
noch die Unterzeichnung des Verkehrsprotokolls ausständig ist.

Zu Frage 10:

In den letzten Monaten wurden die Kontakte zu den anderen EU-Alpenstaaten nicht zuletzt
auf Betreiben Österreichs intensiviert, um den Prozess der Unterzeichnung und Umsetzung
der Protokolle der Alpenkonvention durch die Europäische Gemeinschaft voranzutreiben. So
war dieses Thema Gegenstand von Gesprächen im Rahmen der regelmäßigen Treffen der
EU-Umweltminister und wurde auch in Gremien der Europäischen Gemeinschaften stets von
Österreich lanciert, wobei hier sicher noch weitere Initiativen Österreichs erforderlich sein
werden.


Auch im Rahmen der ENCORE 2001, der 5. Umweltkonferenz der Regionen Europas in Vil-
lach im September 2001 habe ich unter Beisein von Vertretern der Europäischen Kommissi-
on auf die zentrale Bedeutung der Alpenkonvention als modellhaftes Beispiel für ein regio-
nales Nachhaltigkeitsinstrument hingewiesen und betont, dass der Implementierung der Al-
penkonvention nur im Zusammenspiel mit der Europäischen Union der notwendige Erfolg
beschieden sein kann. Ich habe das mit der dringenden Aufforderung verbunden, dass die
Europäische Union ihre Verantwortung zur Umsetzung dieser wichtigen Konvention über-
nehmen möge.

Mittlerweile laufen auch Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Parlaments, um die Auf-
merksamkeit auf Seiten der Europäischen Gemeinschaft für die Probleme und Lösungsan-
sätze des Alpenraumes zu verstärken. Ich hoffe überdies, dass auch das “Jahr der Berge",
das im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft diskutiert wird, zu einer weiteren Bewusst-
seinssteigerung und Sensibilisierung im Hinblick auf die Alpenkonvention beitragen kann.

Ich werde wie bisher jede Gelegenheit nutzen, im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft
auf die Wichtigkeit und Einzigartigkeit der Alpenkonvention als regionales Nachhaltigkeitsin-
strument hinzuweisen.

Zu Frage 11:

Nicht zuletzt auf Anregung des Österreichischen Umweltdachverbandes, dem auch
CIPRA/Österreich und der Österreichische Alpenverein angehören, habe ich eine nationale
Arbeitsgruppe “Sekretariat" mit der Begleitung der Bewerbung der Landeshauptstadt Inns-
bruck um den Sitz eines Ständigen Sekretariats der Alpenkonvention betraut.

Im Juni vergangenen Jahres konstituierte sich diese Arbeitsgruppe in Innsbruck und ist seit-
dem in enger Kooperation sowohl mit den hauptverantwortlichen Bundesdienststellen, als
auch den permanenten Ländervertretern und selbstverständlich den Proponenten auf Inns-
brucker Seite bemüht, die österreichische Strategie auszuarbeiten, zu optimieren und bis
Ende der Bewerbungsfrist am 28. Februar 2002 gemeinsam fertig zu stellen. Zu diesem
Zweck sind entsprechende Gespräche und Verhandlungen vorgesehen.


In diesem Zusammenhang wurde dem Ministerrat in seiner 80. Sitzung am 18. Dezember
2001 von der Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten und mir ein Bericht
betreffend die Bewerbung der Landeshauptstadt Innsbruck um den Sekretariatssitz vorge-
legt. Dieser Bericht wurde vom Ministerrat zustimmend zur Kenntnis genommen, sodass die
Kandidatur Innsbrucks nunmehr auch die notwendige politische Unterstützung auf Bundes-
seite erfahren hat.

Überdies ist die österreichische Delegation im Rahmen der Alpenkonvention und diesbezüg-
lichen internationalen Verhandlungen äußerst aktiv, um den notwendigen völkerrechtlichen
Rahmen für ein solches Sekretariat ehestmöglich zu finalisieren und damit die Grundlage zu
schaffen, den noch ausständigen Kostenverteilungsschlüssel unter den Vertragsparteien zu
fixieren.

Österreich besitzt mit der Landeshauptstadt Innsbruck wohl einen der chancenreichsten und
herausragendsten Kandidaten für den Sitz eines Ständigen Sekretariats im Rahmen der Al-
penkonvention. Abgesehen von seiner Lage im Herzen der Alpen ist Innsbruck mittlerweile
eine angesehene Schnittstelle zu vorhandenen Forschungseinrichtungen und verfügt als
international bewährter Kongressort überdies über optimale Verkehrseinbindungen; alles
Vorraussetzungen, die unabdingbar für das Funktionieren eines sinnvollen und effektiven
Sekretariats der Alpenkonvention sind.

Die Vorgehensweise nach dem Ende der Einreichfrist wird sich sodann an den Offerten und
Aktionen der Mitbewerber zu orientieren haben und muss flexibel genug sein, um rasch auf
spezifische Entwicklungen reagieren zu können. Angesichts der bisher geleisteten Vorar-
beiten und im Lichte des Engagements einzelner Protagonisten sehe ich dieser Herausforde-
rung aber durchaus optimistisch entgegen.