3207/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.02.2002
Bundesministerium
für Verkehr,
Innovation
und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3215/J-NR/2001 betreffend unzureichende
Berücksichtigung der berechtigten Anliegen behinderter (und
nichtbehinderter) Menschen in
aktuellen Entscheidungsprozessen im Verkehrsbereich, die die Abgeordneten
Lichtenberger
und FreundInnen am 13.
Dezember 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Zum Motiventeil:
Vorweg darf ich zur Anführung des
Artikels 7 Absatz 1 der österreichischen Bundes-
verfassung, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf
und die
Republik (Bund, Länder
und Gemeinden) sich dazu bekennt, die Gleichbehandlung von
behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen
Lebens zu
gewährleisten,
auf meine Ausführungen in der Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage Nr. 2873/J-NR/2001
hinweisen. Darin wurde bereits - wie mehrfach - festgehalten,
dass im Zuge der eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren bei der
Prüfung der
Einreichprojekte unter Einbeziehung der ÖNORMEN, der Dienstvorschriften
und der
Dienstbehelfe der Eisenbahnunternehmen auch auf die behindertengerechte
Ausgestaltung
der Eisenbahnanlagen Bedacht genommen wird. Grundsätzlich ist es jedoch
eine
Entscheidung der Leitung des Unternehmens für in der Mobilität
beeinträchtigte Personen
entsprechende
Vorkehrungen zu treffen.
Auch in der Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 2671/J-NR/2001 habe ich
bereits ausgeführt, dass laut Auskunft der ÖBB der Mobilität
behinderter Menschen seit
Jahren Rechnung getragen und
Fahrzeuge und Anlagen in Zusammenarbeit mit den
Interessensvertretungen der Behinderten und dem Österreichischen
Normungsinstitut auf
spezielle Erfordernisse dieser Kundengruppe ausgerichtet werden. So konnten
zahlreiche
Initiativen gesetzt werden und bestehende Einrichtungen bzw. Leistungen an die
Bedürfnisse
angepasst werden. Im
Zusammenhang mit der Bahnhofsoffensive, in deren Rahmen
nunmehr in den nächsten
Jahren die frequenzstärksten Bahnhöfe Österreichs grundlegend
modernisiert werden sollen, wird zur Zeit ein Behindertenkonzept erarbeitet,
das allgemeine
Richtlinien über die behindertengerechte Ausstattung von Bahnhöfen
enthält.
So wurde unter anderem ein “taktiles Leitsystem für sehbehinderte
und blinde Menschen
auf Bahnsteigen der ÖBB
" von der ÖAW (österreichische Arbeitsgemeinschaft für
Verkehrssicherheit visuell
behinderter Menschen) u.a. mit den ÖBB entwickelt, das große
Anerkennung fand.
Fragen 1,2,3, und 4:
Welche
Maßnahmen zugunsten älterer und behinderter Menschen im
Verkehrsinfrastrukturbereich sind in dem am 12.12.2001 dem Nationalrat
präsentierten
“Konjunkturpaket" der FPÖVP-Regierung im einzelnen enthalten
und mit welchen Summen sind
diese für welchen Zeitraum dotiert?
Stimmt es, dass im sogenannten “Generalverkehrswegeplan" keine Maßnahmen zugunsten
älterer oder behinderter Menschen aufgenommen wurden?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche detaillierten Maßnahmen werden enthalten sein und unter welchen anders
benannten “horizontalen" oder sonstigen Projekttiteln sind diese im einzelnen konkret
enthalten?
Antwort:
Ziel des Generalverkehrsplanes ist ein koordinierter Ausbau der hochrangigen Verkehrsnetze
zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts,
zur Entlastung der Straße und damit der Umwelt, zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit usw.
Es sind dabei auch konkrete
Einzelmaßnahmen zugunsten älterer oder
behinderter
Menschen
vorgesehen.
Zu dem am 12. 12. 2001 dem Nationalrat präsentierten Konjunkturpaket wird auf die folgenden
durchgeführten Maßnahmen der ÖBB für behindertengerechte barrierenfreie Ausstattung
hingewiesen:
Entwicklung und Einbau eines
Blindenleitsystemes, bei dem sowohl die Entwicklung als auch
der Einbau entsprechend den mit der österreichischen
Selbsthilfeorganisation Blinden und
sehbehinderten Menschen gemeinsam entwickelten Vorgaben erfolgte.
-
Ein zwischen den österreichischen Bundesbahnen und 10
Selbsthilfeorganisationen
gemeinsam entwickeltes Pflichtenheft für eine Ausschreibung von Liften.
Frage 5:
Stimmt es, dass beim vom Personenaufkommen
her größten österreichischen Bahnhof (Meidling)
der ÖBB nur bei einem der 2 Bahnsteigzugänge Lifte eingebaut werden
und daher bei einem
Liftdefekt der betroffene
Bahnsteig für Rollstuhlfahrerlnnen nicht erreichbar bzw. zu verlassen
wäre?
Antwort:
Der Bahnhof Wien Meidling wird nach
erfolgten Umbau (Realisierung vsl. 2007) über insgesamt
vier Inselbahnsteige verfügen. Davon erhalten drei Inselbahnsteige auf der
westlichen Seite des
Bahnhofs im Bereich des U 6-Personengeschosses jeweils zwei Lifte. Sollte einer
der beiden Lifte
nicht benutzbar sein, können sowohl Rollstuhlfahrer wie auch Mütter
mit Kinderwagen den
Bahnsteig mit dem anderen Lift verlassen. Im Bereich des Bahnsteigs 1/11, der
ausschließlich
dem Schnellbahnverkehr dient, ist aus Platzgründen nur der Einbau eines
Lifts möglich. Zusätzlich
wird die Erreichbarkeit von der Eichenstraße (sowohl für
Rollstuhlfahrer wie auch für Mütter mit
Kinderwagen) durch die Adaptierung eines Gepäcklifts entscheidend
verbessert.
Frage 6:
Wie sieht die
diesbezügliche Situation bzw. wie sehen die diesbezüglichen
Pläne für die fünfzehn
nach dem Personenaufkommen größten Bahnhöfe Österreichs
aus?
Antwort:
In dem nunmehr
vorliegenden Konzept für das Programm “Bahnhofsoffensive",
welches
letztendlich als
Entscheidungsgrundlage für die bereits erlassene
Übertragungsverordnung an die
österreichischen Bundesbahnen herangezogen wurde, ist zunächst die
Modernisierung der 11
frequenzstärksten Bahnhöfe Österreichs (Linz Hauptbahnhof, Graz
Hauptbahnhof, Innsbruck
Hauptbahnhof, Bahnhof Wien Mitte, Bahnhof
Feldkirch, Wiener Neustadt, Wels Hauptbahnhof,
Krems a.d. Donau, Baden, Klagenfurt Hauptbahnhof,
Leoben Hauptbahnhof) vorgesehen, wobei
auch im Rahmen der
eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren auf die Belange des
behindertengerechten Ausbaues Bedacht genommen werden wird. Dazu zählen
z.B.
behindertengerechte Zugänge , Neugestaltung von Bahnsteigzugängen,
Adaptierung von
Bahnsteigen, Neubau bzw. Adaptierung von Aufnahmegebäuden, Einbau von
Rolltreppen,
Liftanlagen.
Seitens der ÖBB ist der Einbau von behindertenfreundlichen Liftanlagen insbesondere in den
nachstehenden Bahnhöfen vorgesehen:
- Wien Mitte
- Wien Nord
- Wien Meidling
- St. Polten Hbf.
- Wiener Neustadt Hbf.
- Linz Hbf.
- Wels Hbf.
- Salzburg Hbf.
- Innsbruck Hbf.
- Klagenfurt Hbf.
Fragen 7, 8 und 9:
Stimmt es, dass bei dem 20 bis 30 Milliarden Schilling umfassenden Projekt “Ausbau Unterinntal"
der BEG (Brenner Eisenbahn GmbH) bei keiner der zu errichtenden bzw. umzubauenden
Stationen auch nur ein einziger Lift eingebaut wird?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Stationen werden auf welchen Bahnsteigen Lifte erhalten?
Antwort:
Der in der
gegenständlichen Anfrage angesprochene Ausbau Unterinntal bezieht sich auf
den
Streckenabschnitt zwischen
Kundl/Radfeld und Baumkirchen der Zulaufstrecke Nord des
Ausbaues der Eisenbahnachse München - Verona. Im Zuge des Bauvorhabens
werden zusätzlich
zwei neue Streckengleise errichtet, die die bestehenden Bahnhöfe
großräumig umfahren. Deshalb
ist es auch notwendig zwei untergeordnete Haltestellen (Stans und
Volders-Baumkirchen) zu
verlegen. Diese Haltestellen erhalten entsprechend den Vorgaben des zur Zeit
betriebsführenden
Unternehmens der Strecke jeweils einen Mittelbahnsteig mit einer Länge von
150 m und eine
behindertengerechte Zugangsrampe. Die Zugänge zu den Haltestellen werden
entsprechend der
ÖNORM B 1600 ff “Bauliche Maßnahmen für körperbehinderte
und alte Menschen" geplant.
Frage 10:
Wie ist in Österreich die Zulassung
neuer Eisenbahnwaggons geregelt, unter spezieller
Bezugnahme auf Erfordernisse behinderter Menschen, und welche Änderungen
zugunsten dieser
gab es in den vergangenen fünf Jahren?
Antwort:
Die behördliche Zulassung von
Eisenbahnrollmaterial einschließlich der hier angesprochenen
Waggons ist im Eisenbahngesetz 1957 idgF. geregelt, das eine behördliche
Genehmigung nur
unter der Voraussetzung der Einhaltung der Sicherheit und Ordnung sowie des
Standes der
Technik vorsieht. Dieser ist in einer zunehmenden Zahl von Normen, v.a.
für den
grenzüberschreitenden Verkehr aber nach wie vor in Merkblättern des
internationalen
Eisenbahnverbandes (UIC) festgeschrieben. Ein Teil davon behandelt u.a. auch
Erfordernisse
Mobilitätsbehinderter und ist einem laufenden Entwicklungsprozess
unterworfen.
Auf dem Straßenbahnsektor hat sich
international und daher auch in Österreich in den letzten
Jahren die Niederflurbauweise als Stand der Technik durchgesetzt (Wien, Graz
und Linz) sowie
die Berücksichtigung von Mobilitätsbehinderten unter
Berücksichtigung der individuellen
Zugangsbedingungen (z.B. neue U-Bahngeneration für Wien). In der seit
Mitte 2000 gültigen
Straßenbahnverordnung ist u.a. eine rollstuhltaugliche Mindestbreite
einer Einstiegtür verbindlich
vorgeschrieben.
Frage 11:
Hat die zulassende Behörde Kontakt zu Selbsthilfeorganisationen behinderter Menschen?
Antwort:
Im Rahmen dieser Fahrzeugzulassungen hat
die Behörde Kontakte mit der österreichischen
Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation sowie informell mit der Schweizer
Fachstelle für Behinderte
und öffentlichen Verkehr.
Frage 12:
Gibt es eine Verknüpfung von
Fördermitteln (“Nahverkehrsverträge" etc.) mit
behindertengerechter
- barrierefreier Ausstattung?
Antwort:
Eine Verknüpfung von
Fördermitteln mit behindertengerechter barrierefreier Ausstattung erfolgte
in
den Jahren 1997 bis 1999, wobei im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen
Leistungsverträge mit
den ÖBB auch die zur Verfügungstellung und der Einsatz von speziell
konstruierten Hebeliften für
Körperbehinderte, besonders für Rollstuhlfahrer auf mehr als 70
Bahnhöfen in ganz Österreich
sowie von eisenbahngerechten Fahr- und Tragsesseln für schwerst
körperbehinderte Menschen
auf insgesamt 20 Bahnhöfen, um das Heben in den Einstieg und die
Durchfahrt durch enge Türen
und Gänge im Zuge bis zum Sitzplatz zu ermöglichen, vereinbart wurde.
Für eine weitere Verpflichtung des
Bundes zur Bereitstellung von Fördermittel für
behindertengerechte barrierenfreie Ausstattung mittels gemeinwirtschaftlichen
Leistungsvertrages
über das Jahr 1999 hinaus, sah sich der Bund nicht gezwungen, da die im
gemeinwirtschaftlichen
Leistungsvertrag für die Jahre 1997 bis 1999 dafür normierten
Fördermittel als ausreichend
anzusehen waren bzw. sind.
Ungeachtet dessen bleibt es aber den
Ländern und Gemeinden freigestellt, im Rahmen von
Nahverkehrsverträgen Maßnahmen für behindertengerechte und
barrierenfreie Ausstattung mit
den Österreichischen Bundesbahnen zu vereinbaren.
Gemäß § 11 des
Bundesgesetzes über die Ordnung des öffentlichen Personennah-und
Regionalverkehrs (ÖPNRV-G) sind für die Planung
einer nachfrageorientierten
Verkehrsdiensteleistung die jeweiligen Länder und Gemeinden
zuständig. Gemäß §§ 24 Abs. 2
und 26 Abs. 3 werden für allfällige dadurch notwendige
zusätzliche Verkehrsdienstebestellungen
seitens meines Ressorts Bestellförderungen in der Höhe von bis zu 50
% geleistet. Gemäß § 31
ÖPNRV-G ist dabei die Erfüllung von Qualitätskriterien eine
Voraussetzung um die volle
Förderhöhe zu erhalten. Die Berücksichtigung der
Bedürfnisse von in ihrer Mobilität physisch
beeinträchtigter Personen ist eines dieser Qualitätskriterien.
Frage 13:
Ist die Neuanschaffung von Eisenbahnwaggons
durch österreichische Bahnunternehmen
verpflichtend mit einer fahrzeuggebundenen Einstiegshilfe vorgesehen?
Antwort:
In diesem Zusammenhang darf ich auf die Ausführungen
zu den Fragepunkten 11 und 12
verweisen.
International hat sich abgesehen von Schweden und
vereinzelten Anwendungsfällen (z.B.
Brünigbahn Schweiz) die Kombination aus rollstuhl-tauglichem Fahrzeug mit
bahnsteigseitiger (mobiler) Hebebühne als verlässlicher und
angesichts unterschiedlicher
Bahnsteighöhen vorteilhaftere Lösung etabliert. Fahrzeuggebundene
Hebebühnen haben
Sich hingegen bei anderen europäischen Eisenbahnuntemehmen bisher aus
vielerlei
Gründen (Zuverlässigkeitsproblem
Platzbedarf, technische Komplexität) nicht durchgesetzt.
Ein Alleingang Österreichs brächte diesbezüglich keine Vorteile.
Für den Nahverkehr stehen in
Österreich 240 Doppelstockwagen der ÖBB zur Verfügung, die ohne
Hebebühne rollstuhrtauglich
sind. In den nächsten Jahren ist bei mehreren österreichischen
Eisenbahnuntemehmen (absehbar
ÖBB, GKE, Stubaitalbahn) die Beschaffung von Personentriebwagen mit
Niederflurbereich, der
ebenfalls rollstuhltauglich ist, geplant.
Frage 14:
Die Zillertalbahn
plant den Einbau einer fahrzeuggebundenen Einstiegshilfe für
Rollstuhlfahrerlnnen bei
einem Fahrzeug. Werden andere Verkehrsunternehmen wie z.B. ÖBB,
RoeEE/GYSEV, folgen, und wenn ja, wann?
Antwort:
Laut den mir vorliegenden Unterlagen der ÖBB, stellt
die Nachrüstung eines fahrzeugseitigen
Hubliftes bei der Zillertalbahn ein Pilotprojekt an einem einzigen Wagen
für einen häufig
verkehrenden Touristikzug dar. Da es in ganz Österreich keine direkt
vergleichbaren Bedingungen
(häufiger Einsatz von Nostalgiewagen, Halt an vielen Bahnhöfen usw.)
gibt, ist es
unwahrscheinlich, dass andere Eisenbahnunternehmen diesem Beispiel folgen
werden,
wenngleich seitens der ÖBB für
künftige Neubaufahrzeuge des Nahverkehrs die Möglichkeit des
Einbaus fahrzeugseitiger Hublifte derzeit geprüft wird.
Im Bereich der ÖBB sind gegenwärtig rund 80
Verkehrsstellen (primär Haupt- sowie wichtige
Verkehrsknotenbahnhöfe) mit stationären Einstiegshilfen
(Rollstuhl-Hebelifte) ausgestattet.
Der Einsatz von fahrzeuggebundenen Einstiegshilfen bei
künftigen Neubaufahrzeugen wird derzeit
von den ÖBB eingehend geprüft.
Es werden verschiedene Systeme (mobile im Fahrzeug
mitgeführte Rampe, fix im Fahrzeug
montierter ausschwenkbarer Lift etc.) -
insbesondere jedoch auch hinsichtlich des Investitions-
aufwands - zu beurteilen sein.
Frage 15:
Bisher gibt es bei den ÖBB kaum Züge, bei denen
man nicht in jedem Bahnhof auf beiden Seiten,
d.h. auch ins Gleis hinein, aussteigen kann. In einigen Bahnhöfen, z.B.
Wr. Neustadt, stiegen bis
zum Beginn der Bauarbeiten der Bahnhofsoffensive viele Fahrgäste bewusst
auf der falschen
Seite aus, um schneller zum Ausgang bzw. Parkplatz zu gelangen. Wieso
können nicht, wie z.B. in
Deutschland verbindlich vorgeschrieben, die Türen der “falschen
Zugsseite geschlossen gehalten
werden, um Unfälle gerade für mobilitätseingeschränkte
Menschen zu verhindern?
Antwort:
Als Voraussetzung für eine Verhinderung des
Aussteigens auf der “falschen Seite" ist eine
entsprechende technische Ausrüstung aller Fahrzeuge im Zugverband
erforderlich. Dies ist derzeit
bei “Wendezügen" sowie bei den im Nahverkehr zum Einsatz
kommenden Triebwagenzügen der
Fall.
In Triebwagenzügen und Waggons
jüngerer Bauart, sowie solchen, die in den letzten Jahren einer
größeren Modernisierung unterzogen wurden, ist die geforderte
Maßnahme auch bereits gesetzt
(sogenannte seitenselektive Türblockierung). Dies gilt auch für die
Lokomotiven der ÖBB. Im
Fernverkehr wären hiefür entsprechend technisch harmonisierte
Voraussetzungen erforderlich,
wobei dies in internationalen Gremien erzielt werden könnte.
Mit seitenselektiven
Türfreigabesystemen sind bei den ÖBB derzeit sämtliche
Nahverkehrstriebwagen, Doppelstock-Nahverkehrswagen und Steuerwagen, alle
einstöckigen
Nahverkehrswagen und Steuerwagen für Wendezugbetrieb sowie Triebfahrzeuge
der Baureihen
1142,1014, 1016 und 2016 (Türsteuerungseinrichtungen) ausgerüstet.
Im Fernverkehr ist eine selektive Türsteuerung zur Zeit nicht installiert.
Es wird zwar über das
Thema Seitenselektivität in internationalen Normengremien diskutiert, eine
finanzierbare und
international umsetzbare technische Lösung ist derzeit aber nicht in
Sicht.
Hiezu hat beispielsweise die
Graz-Köflacher Eisenbahn GmbH u.a. ausgeführt, dass bei der GKE
bereits sämtliche personenbefördernde Züge mit einer
automatischen Türschließeinrichtung
versehen sind. Ein Öffnen der Türen ist nur nach Freigabe durch den
Triebfahrzeugführer bei
Stillstand des Fahrzeuges und im Bahnsteigbereich möglich. Damit wurde ein
versehentliches oder
auch bewusstes Aussteigen auf der falschen Bahnsteigseite ausgeschlossen.
Frage 16:
Wie viele rollstuhltaugliche Reisezugwaggons bestitzt die ÖBB und wo werden sie eingesetzt?
Antwort:
Laut ÖBB werden die
rollstuhlgerechten Reisewagen primär im Fernverkehr (bei rd. 90
Zügen)
eingesetzt.
Im Nahverkehr bieten über 400
Fahrzeuge (z.B. Steuerwagen von Wendezügen, Elektro- und
Dieseltriebwagen) eine Stellfläche für Rollstühle.
Fragen 17 und 18:
Welche Neuanschaffungen sind in diesem Bereich bei den ÖBB konkret eingeleitet bzw. geplant?
Wurden
in den letzten Jahren konkret Neuanschaffungen im Bereich der ÖBB
getätigt bzw.
eingeleitet (Bestellung,....) die aus Einsparungsgründen ohne
rollstuhltaugliche Ausrüstung
formuliert
wurden?
Antwort:
Das aktuelle Fahrparkprogramm der ÖBB
sieht für den Nahverkehr mittelfristig die Beschaffung
von neuen, behindertenfreundlichen Triebwagengarnituren vor. Der Einsatzbeginn
ist für vsl. Mitte
2003 geplant.
Im Fernverkehr wird im Zuge des
“Upgradings" sukzessive der behindertengerechte Umbau von
Reisezug- und Steuerwagen durchgeführt.
Frage 19:
Warum sind so wichtige Ziele wie Graz bzw.
Strecken wie Wien-Graz kaum per Bahn mit dem
Rollstuhl erreichbar bzw. benutzbar? Wieviele Verbindungen gibt es pro Tag
zwischen Wien .und
Graz, immerhin der größten und zweitgrößten Stadt
Österreichs, die für Rollstuhlfahrerlnnen
konkret benutzbar bzw. eingerichtet sind?
Antwort:
In der Relation Wien - Graz gibt es je eine rollstuhlgängige Zugsverbindung pro Richtung.
Im Zuge von Upgradingmaßnahmen an den
Fernverkehrsreisezugwagen ist eine Erhöhung des
Angebotes möglich.