3209/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.02.2002
Bundesministerium
für Verkehr,
Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3226/J-NR/2001 betreffend Unvereinbarkeit eines
Mitgliedes des Aufsichtsrates der ASFINAG, die die Abgeordneten Dr.
Kräuter und
GenossInnen am 13. Dezember 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Vertreten Sie die Auffassung, dass ein
Angehöriger einer Aktionärsfamilie, deren Unternehmen
als führende Konsortialpartner einer Bietergemeinschaft im Rahmen des
aktuellen LKW-Maut-
Vergabeverfahrens eingebunden sind, gleichzeitig die Funktion eines
Aufsichtsratsmitgliedes der
ASFINAG bekleiden kann und
wenn ja, wie begründen Sie Ihre Rechtsmeinung?
Antwort:
Herr Mag. Erwin Soravia ist in seiner
Funktion als Aufsichtsrat der ASFINAG in die Vergabe des
Auftrages zur Planung, Finanzierung, Errichtung und den Betrieb des
LKW-Mautsystems in
Österreich nicht eingebunden. Die Vergabe des genannten Auftrages erfolgt
nach den
einschlägigen
Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes (BvergG), welches vorsieht, dass die
Vergabe des Auftrages an jenen Bieter zu erfolgen hat, welcher nach den vom
Auftraggeber
festgelegten Bestbieterkriterien das beste Angebot abgegeben hat. Herr Mag.
Erwin Soravia war in
die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht involviert. Ebenso wenig hat
er auf die
Zuschlagskriterien in irgendeiner Form Einfluss genommen, die im übrigen
bereits vor Versendung
der Ausschreibungsunterlagen notariell
hinterlegt worden waren.
Frage 2:
Wurde Erwin Soravia jun., der auch als
Funktionär der "jungen Wirtschaft" tätig ist, vom
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie oder vom
Bundesministerium für
Finanzen in den Aufsichtsrat der ASFINAG nominiert?
Antwort:
Die Nominierung der
Aufsichtsratsmitglieder der ASFINAG erfolgt in der Hauptversammlung für
den Bund als Aktionär durch das BMVIT. Zwischen dem Finanzressort und dem
BMVIT besteht
jedoch eine Vereinbarung,
wonach das Finanzressort drei Vertreter seiner Wahl für den
Aufsichtsrat namhaft macht. Herr Mag.
Soravia wurde von Seite des BMF namhaft gemacht.
Frage 3:
Warum wurde Herr Erwin Soravia jun. nach
Bekanntwerden der Bieterkonsortien nicht als Mitglied
des Aufsichtsrates der
ASFINAG abberufen?
Antwort:
Herr Mag. Erwin Soravia wurde von der 7.
a.o. Hauptversammlung der ASFINAG am 19. April
2001 zum Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.
Weder aufgrund der Gesetzeslage noch im
Hinblick auf die Ausführung zu Frage 1 wurde die
Notwendigkeit gesehen, Herrn Mag. Erwin Soravia von seiner Funktion als
Mitglied des
Aufsichtsrates
zu entheben.
Frage 4:
Sollte gemäß Punkt 2. Der
gegenständlichen Anfrage die Nominierung Soravias durch das
Finanzministerium erfolgt sein, haben Sie Herrn Bundesminister Grasser jemals
auf den
Tatbestand der Unvereinbarkeit aufmerksam gemacht und wenn ja, wie hat
Bundesminister
Grasser Ihnen gegenüber diese Personalentscheidung argumentiert?
Antwort:
Wäre von einer Unvereinbarkeit
auszugehen gewesen, hätte Bundesminister Grasser die
Nominierung von Herrn Mag. Erwin Soravia nicht veranlaßt, die eine
Abberufung eines
Aufsichtsratsmitglieds begründen kann (siehe Antwort zu Frage 1), daher
war in dieser
Angelegenheit auf nichts aufmerksam zu machen.
Fragen 5 und 6:
Welche Funktionen im Rahmen des ASFINAG-Aufsichtsrates übt Herr Erwin Soravia jun. aus?
Gehörte Herr Erwin Soravia jun. jenem
Personalausschuss des ASFINAG-Aufsichtsrates an,
welcher für die Bestellung der neuen Vorstandsmitglieder zuständig
war bzw. ist?
Antwort:
Herr Mag. Erwin Soravia gehört jenem Personalausschuss
des ASFINAG-Aufsichtsrates an, der
für die Bestellung der seit 15. September 2001 tätigen
Vorstandsmitglieder zuständig war und ist
darüber hinaus Mitglied im Aufsichtsratsausschuss betreffend die
Verkehrssicherheit.
Frage 7:
Welche Bauaufträge wurden von der
ASFINAG oder einer von ihr beherrschten
Konzerngesellschaft (ÖSAG.ASG) seit der Bestellung von Herrn Erwin Soravia
jun. Als ASFINAG-
Aufsichtsrat an die STRABAG-Bauholding-Gruppe oder deren Tochter- und
Beteiligungsgesellschaften vergeben?
Antwort:
Seit der Bestellung von Herrn Mag. Erwin
Soravia als Aufsichtsrat der ASFINAG wurden von den
Tochtergesellschaften ÖSAG und ASG die aus der Beilage ersichtlichen
Aufträge an die
STRABAG-Bauholding-Gruppe
vergeben. Aufträge, die seitens der Bundesländer im Rahmen der
Werkverträge für die ASFINAG und
im Namen der ASFINAG vergeben werden, werden im
Aufsichtsrat der ASFINAG nicht erörtert.
Frage 8:
Sind oder waren seit
4.2.2000, abgesehen von Herrn Erwin Soravia jun., weitere ASFINAG-
Aufsichtsräte bestellt,
die entweder direkt oder indirekt über Familienangehörige, Anteile an
Firmen
halten, welche sich im Wege von
Bieterkonsortien an Ausschreibungen der ASFINAG beteiligten,
wenn ja, wie lauten
deren Namen und welchen Firmen sind diese Aufsichtsratsmitglieder
zuzuordnen?
Antwort:
Über die Vermögensverhältnisse der
ASFINAG-Aufsichtsräte und ihrer Familienangehörigen, kann
keine Auskunft gegeben werden.
Frage 9:
Sind bzw. waren seit 4.2.2000
ASFINAG-Aufsichtsratsmitglieder bestellt, die in einem
Unternehmen beschäftigt waren oder noch sind, welches sich im Wege von
Bieterkonsortien für
den LKW-Mautauftrag beworben hat und wenn ja,
wie lauten deren Namen und welchen
Unternehmen sind diese Personen zuzuordnen?
Antwort:
Die Nennung von Bewerbern oder Bietern im laufenden
Vergabeverfahren "LKW-Maut-Österreich"
würde gegen die allgemeinen Grundsätze des freien und lauteren
Wettbewerbs und der
Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter verstoßen.
Beilage
Aufträge an STRABAG-Bauholding-Gruppe
ASG Alpen Straßen Aktiengesellschaft:
|
|||
Bauwerk
|
Strecke
|
Auftragssumme €
|
|
Instandsetzung Sannabrücke
|
S 16
|
579.195,97
|
|
Belaginstandsetzungen
|
A 13
|
240.399,26
|
|
Belaginstandsetzung 2001
|
A 13
|
6.022.775,11
|
|
Sanierung Zagl- u.
|
A 13
|
14.542.350,93
|
|
Murverbauung AST Pians
|
S 16
|
147.482,30
|
|
Brückensanierung B 14
|
A 13
|
1.792.305,98
|
|
ÖSAG Österreichische
Autobahnen- und
|
Schnellstraßen
|
||
Straßen- und Brückenbau
|
S 31
|
14.959.469,74
|
|
Baufeldfreimachung/Erdbau/
|
S 31
|
519.570,88
|
|
Neutal - Oberpullendorf Wels -
|
A 08
|
1.030.698,31
|
|
Deckenerneuerung im u.
|
A 10
|
1.730.186,38
|
|