3209/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13.02.2002

Bundesministerium

für Verkehr,


Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3226/J-NR/2001 betreffend Unvereinbarkeit eines
Mitgliedes des Aufsichtsrates der ASFINAG, die die Abgeordneten Dr. Kräuter und
GenossInnen am 13. Dezember 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:

Frage 1:

Vertreten Sie die Auffassung, dass ein Angehöriger einer Aktionärsfamilie, deren Unternehmen
als führende Konsortialpartner einer Bietergemeinschaft im Rahmen des aktuellen LKW-Maut-
Vergabeverfahrens eingebunden sind, gleichzeitig die Funktion eines Aufsichtsratsmitgliedes der
ASFINAG bekleiden kann und wenn ja, wie begründen Sie Ihre Rechtsmeinung?

Antwort:

Herr Mag. Erwin Soravia ist in seiner Funktion als Aufsichtsrat der ASFINAG in die Vergabe des
Auftrages zur Planung, Finanzierung, Errichtung und den Betrieb des LKW-Mautsystems in
Österreich nicht eingebunden. Die Vergabe des genannten Auftrages erfolgt nach den
einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes (BvergG), welches vorsieht, dass die
Vergabe des Auftrages an jenen Bieter zu erfolgen hat, welcher nach den vom Auftraggeber
festgelegten Bestbieterkriterien das beste Angebot abgegeben hat. Herr Mag. Erwin Soravia war in
die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht involviert. Ebenso wenig hat er auf die
Zuschlagskriterien in irgendeiner Form Einfluss genommen, die im übrigen bereits vor Versendung
der Ausschreibungsunterlagen notariell hinterlegt worden waren.

Frage 2:

Wurde Erwin Soravia jun., der auch als Funktionär der "jungen Wirtschaft" tätig ist, vom
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie oder vom Bundesministerium für
Finanzen in den Aufsichtsrat der ASFINAG nominiert?

Antwort:

Die Nominierung der Aufsichtsratsmitglieder der ASFINAG erfolgt in der Hauptversammlung für
den Bund als Aktionär durch das BMVIT. Zwischen dem Finanzressort und dem BMVIT besteht
jedoch eine Vereinbarung, wonach das Finanzressort drei Vertreter seiner Wahl für den
Aufsichtsrat namhaft macht. Herr Mag. Soravia wurde von Seite des BMF namhaft gemacht.

Frage 3:

Warum wurde Herr Erwin Soravia jun. nach Bekanntwerden der Bieterkonsortien nicht als Mitglied
des Aufsichtsrates der ASFINAG abberufen?


Antwort:

Herr Mag. Erwin Soravia wurde von der 7. a.o. Hauptversammlung der ASFINAG am 19. April
2001 zum Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.

Weder aufgrund der Gesetzeslage noch im Hinblick auf die Ausführung zu Frage 1 wurde die
Notwendigkeit gesehen, Herrn Mag. Erwin Soravia von seiner Funktion als Mitglied des
Aufsichtsrates zu entheben.

Frage 4:

Sollte gemäß Punkt 2. Der gegenständlichen Anfrage die Nominierung Soravias durch das
Finanzministerium erfolgt sein, haben Sie Herrn Bundesminister Grasser jemals auf den
Tatbestand der Unvereinbarkeit aufmerksam gemacht und wenn ja, wie hat Bundesminister
Grasser Ihnen gegenüber diese Personalentscheidung argumentiert?

Antwort:

Wäre von einer Unvereinbarkeit auszugehen gewesen, hätte Bundesminister Grasser die
Nominierung von Herrn Mag. Erwin Soravia nicht veranlaßt, die eine Abberufung eines
Aufsichtsratsmitglieds begründen kann (siehe Antwort zu Frage 1), daher war in dieser
Angelegenheit auf nichts aufmerksam zu machen.

Fragen 5 und 6:

Welche Funktionen im Rahmen des ASFINAG-Aufsichtsrates übt Herr Erwin Soravia jun. aus?

Gehörte Herr Erwin Soravia jun. jenem Personalausschuss des ASFINAG-Aufsichtsrates an,
welcher für die Bestellung der neuen Vorstandsmitglieder zuständig war bzw. ist?

Antwort:

Herr Mag. Erwin Soravia gehört jenem Personalausschuss des ASFINAG-Aufsichtsrates an, der
für die Bestellung der seit 15. September 2001 tätigen Vorstandsmitglieder zuständig war und ist
darüber hinaus Mitglied im Aufsichtsratsausschuss betreffend die Verkehrssicherheit.

Frage 7:

Welche Bauaufträge wurden von der ASFINAG oder einer von ihr beherrschten
Konzerngesellschaft (ÖSAG.ASG) seit der Bestellung von Herrn Erwin Soravia jun. Als ASFINAG-
Aufsichtsrat an die STRABAG-Bauholding-Gruppe oder deren Tochter- und
Beteiligungsgesellschaften vergeben?

Antwort:

Seit der Bestellung von Herrn Mag. Erwin Soravia als Aufsichtsrat der ASFINAG wurden von den
Tochtergesellschaften ÖSAG und ASG die aus der Beilage ersichtlichen Aufträge an die
STRABAG-Bauholding-Gruppe vergeben. Aufträge, die seitens der Bundesländer im Rahmen der
Werkverträge für die ASFINAG und im Namen der ASFINAG vergeben werden, werden im
Aufsichtsrat der ASFINAG nicht erörtert.

Frage 8:

Sind oder waren seit 4.2.2000, abgesehen von Herrn Erwin Soravia jun., weitere ASFINAG-
Aufsichtsräte bestellt, die entweder direkt oder indirekt über Familienangehörige, Anteile an Firmen
halten, welche sich im Wege von Bieterkonsortien an Ausschreibungen der ASFINAG beteiligten,
wenn ja, wie lauten deren Namen und welchen Firmen sind diese Aufsichtsratsmitglieder
zuzuordnen?


 

 

Antwort:

Über die Vermögensverhältnisse der ASFINAG-Aufsichtsräte und ihrer Familienangehörigen, kann
keine Auskunft gegeben werden.

Frage 9:

Sind bzw. waren seit 4.2.2000 ASFINAG-Aufsichtsratsmitglieder bestellt, die in einem
Unternehmen beschäftigt waren oder noch sind, welches sich im Wege von Bieterkonsortien für
den LKW-Mautauftrag beworben hat und wenn ja, wie lauten deren Namen und welchen
Unternehmen sind diese Personen zuzuordnen?

Antwort:

Die Nennung von Bewerbern oder Bietern im laufenden Vergabeverfahren "LKW-Maut-Österreich"
würde gegen die allgemeinen Grundsätze des freien und lauteren Wettbewerbs und der
Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter verstoßen.

Beilage


Aufträge an STRABAG-Bauholding-Gruppe

ASG Alpen Straßen Aktiengesellschaft:

 

Bauwerk

 

Strecke

 

Auftragssumme €

 

Instandsetzung Sannabrücke
Thial ZL8

 

S 16

 

579.195,97

 

Belaginstandsetzungen
Sofortmaßnahmen

 

A 13

 

240.399,26

 

Belaginstandsetzung 2001

 

A 13

 

6.022.775,11

 

Sanierung Zagl- u.
3.
Nößlachbrücke 2001/2003

 

A 13

 

14.542.350,93

 

Murverbauung AST Pians

 

S 16

 

147.482,30

 

Brückensanierung B 14

 

A 13

 

1.792.305,98

 

ÖSAG Österreichische Autobahnen- und
Aktiengesellschaft:

 

Schnellstraßen

 

Straßen- und Brückenbau
Neutal - Oberpullendorf

 

S 31

 

14.959.469,74

 

Baufeldfreimachung/Erdbau/
Amphibienschutz/
landschaftsgärtnerische
Arbeiten

 

S 31

 

519.570,88

 

Neutal - Oberpullendorf Wels -
Sattledt Objekte I 136 u. I 137

 

A 08

 

1.030.698,31

 

Deckenerneuerung im
Abschnitt

 u.
Deckensanierungen im
Abschnitt Liesertal 2001/02

 

A 10

 

1.730.186,38