3211/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13.02.2002

Bundesministerium

für Verkehr,


Innovation und Technologie

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3246/J-NR/2001 betreffend den Ausbau der
Summerauerbahn und der Pyhrnbahn in Oberösterreich sowie den Bau der Linzer City-S-Bahn,
die die Abgeordneten Mag. Kukacka und KollegInnen am 14. Dezember 2001 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1, 2 und 3:

Wie weit sind die Planungen im Bereich der Summerauerbahn und der Pyhrnbahn in

Oberösterreich sowie der Linzer City-S-Bahn vorangeschritten, und wer ist für diese Planungen

zuständig?

Wird im Bereich der Summerauerbahn und der Pyhrnbahn in Oberösterreich der Bestand

ausgebaut oder wird eine Neutrassierung vorgenommen?

Falls es sich um eine Neutrassierung handelt, in welchem Abschnitt wird diese vorgenommen und

wann ist mit dem Abschluss der Planungen zu rechnen?

Antwort:

Für die Summerauerbahn wurde im Jahr 1999 von den österreichischen Bundesbahnen unter
Zugrundelegung aktueller Verkehrsprognosen eine Projektentwicklung mit dem Ergebnis
durchgeführt, dass zwischen Linz und St. Georgen an der Gusen ein abschnittsweiser
zweigleisiger Ausbau sinnvoll erscheint. In den übrigen Streckenabschnitten sind punktuelle
Ausbaumaßnahmen zur Verbesserung der Betriebsqualität vorgesehen.

Der Ausbau der Pyhrnbahn zwischen Linz und Selzthal erfolgt unter der Zielsetzung einer selektiv
zweigleisigen Hochleistungsstrecke, wobei verschiedene Vorhaben, wie z.B.
Linienverbesserungen sowie Bahnhofsumbauten, entweder bereits realisiert sind oder sich
unmittelbar vor der Fertigstellung befinden.

Frage 4:

Ist das Land Oberösterreich, vertreten durch den für öffentlichen Verkehr zuständigen
Landeshauptmannstellvertreter Dipl.-lng. Haider, in die Planung eingebunden? Wenn ja, seit wann
und in welcher Form ?

Antwort:

Im Allgemeinen darf ich vorweg anmerken, dass zwischen dem Bund und dem Land
Oberösterreich ein Übereinkommen über die Infrastrukturplanung “Regionaler Schienenverkehr im
Großraum Linz" abgeschlossen wurde, welches die Erstellung und die Finanzierung ausgereifter
Konzepte für die Realisierung verschiedener Projekte im Rahmen des nahverkehrsgerechten
Ausbaues der Eisenbahninfrastruktur im Großraum Linz vorsieht, zu denen unter anderem auch
der nahverkehrsgerechte Ausbau der Summerauerbahn und der Pyhrnbahn sowie die Errichtung
der City-S-Bahn zählen.


In diesem Konzept wurde festgelegt, dass unverzüglich nach Fertigstellung des jeweiligen
Konzeptes für ein Vorhaben Verträge über die Realisierung und Finanzierung des betreffenden
Vorhabens abgeschlossen werden. Im Rahmen dieser Verhandlungen wird letztendlich auch die
Höhe des Anteiles an den Errichtungskosten seitens der beteiligten Gebietskörperschaften
festzulegen sein.

Des weiteren ist in diesem Übereinkommen vorgesehen, eine projektbegleitende Arbeitsgruppe
unter der Federführung des Landes Oberösterreich mit dem Ziel einzurichten, die Steuerung und
Koordinierung der Projektierungstätigkeit vorzunehmen sowie einvernehmliche Vorgaben für die
jeweiligen Planungsschritte zu entwickeln. Die projektbegleitende Arbeitsgruppe hat bereits ihre
Tätigkeit aufgenommen.

Fragen 5, 6 und 8:

Wie hoch sind die errechneten Kosten für den Ausbau der Summerauerbahn und der Pyhrnbahn

in Oberösterreich sowie des Baus der Linzer City-S-Bahn? Sind entsprechende Mittel im ÖBB-

Budget, beziehungsweise im Budget der HL-AG und der SCHIG vorgesehen?

Welche Finanzierungsformen sind für diese drei Projekte vorgesehen?

Wie beurteilen Sie die Möglichkeit einer Mitfinanzierung durch Private, zum Beispiel durch die

oberösterreichische Raiffeisenlandesbank? Gibt es dazu konkrete Finanzierungsüberlegungen

oder Angebote zu einem PPP-Projekt?

Antwort:

In dem nunmehr vorliegenden Generalverkehrsplan sind für den Bereich der Schiene
verschiedene Infrastrukturpakete enthalten, die in den nächsten Jahren verwirklicht werden sollen.

In das als “1a" bezeichnete Infrastrukturpaket wurden Ausbauvorhaben aufgenommen, die in den
nächsten fünf Jahren begonnen bzw. fertiggestellt werden sollen. Dieses Infrastrukturpaket
beinhaltet unter anderem auch die Errichtung der Umfahrung Schlierbach auf der Pyhrnbahn mit
einem Investitionsbedarf von rund 36 Mio. €.

In das als M1b" bezeichnete Infrastrukturpaket wurden Ausbauvorhaben aufgenommen, die in den
Jahren 2007 bis 2011 realisiert bzw. in Angriff genommen werden sollen. Dieses Infrastrukturpaket
beinhaltet unter anderem auch die Errichtung der City-S-Bahn mit einem Investitionsbedarf von
rund 182 Mio. € sowie den Ausbau der Summerauerbahn mit einem Investitionsbedarf von rund
13
8 Mio. €.

Die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel für die in den Infrastrukturpaketen 1a und 1b
enthaltenen Ausbauvorhaben soll durch eine Erhöhung des derzeitigen SCHlG-Rahmens
gewährleistet werden. Unabhängig davon wird unter Zugrundelegung des zwischen dem Bund und
dem Land Oberösterreich abgeschlossenen Übereinkommens über die Infrastrukturplanung
“Regionaler Schienenverkehr im Großraum Linz" der dem nahverkehrsgerechten Ausbau
zuzurechnende Teil des jeweiligen Vorhabens zu ermitteln sein. Daraus resultierend werden mit
den beteiligten Gebietskörperschaften Verhandlungen über die Höhe des Anteiles an den
Errichtungskosten des jeweiligen Ausbauvorhabens aufgenommen.

Frage 7:

Hat Landeshauptmannstellvertreter Dipl.-lng. Haider bezüglilch der Finanzierungsfrage mit Ihnen
Kontakt aufgenommen?


Antwort:

Es finden laufend Gespräche auf verschiedenen Ebenen zwischen dem Bund und dem Land
Oberösterreich statt, in deren Rahmen offene Fragen betreffend den Ausbau der
Eisenbahninfrastruktur in Oberösterreich erörtert werden.