3212/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.02.2002
Bundesministerium
für Verkehr,
Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3247/J-NR/2001 betreffend die Schließung von
Postämtern in den Bezirken Deutschlandsberg und Leibnitz, die die
Abgeordneten Ludmilla Parfuss
und GenossInnen am 14. Dezember 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1 und 2:
Welche Postämter sollen in den
Bezirken Deutschlandsberg und Leibnitz geschlossen werden?
Welche Kriterien wurden bei der Auswahl der zu schließenden
Postämter berücksichtigt?
Antwort:
Mir liegt weder eine engültige Liste
der von der Post AG zur Umwandlung vorgesehenen Postämter
vor, noch habe ich Einfluss auf deren Auswahl. Bereits im Postgesetz ist
festgelegt, dass von der Post
AG als Universaldienstbetreiber die Dienstleistungen des Universaldienstes
erbracht werden müssen.
Durch die Post-Universaldienstverordnung
werden die Dienstleistungen des Universaldienstes näher
bestimmt.
Der Universaldienst
umfasst die Abholung, Annahme, Sortierung, Weiterleitung und Abgabe von
Postsendungen bis zu einem
Gewicht von zwei Kilogramm und Paketen bis zu 20 Kilogramm sowie
die Sonderbehandlungen
Einschreiben und Wertversand.
Die Festlegung von Standorten
einzelner Postämter oder deren Schließung ist nicht Gegenstand
dieser Verordnung, sondern ist operative
Aufgabe der Post AG.
Frage 3:
Werden Sie die im Motiventeil
angeführten Punkte der Petition der Bürgermeister der Region bei
Ihren weiteren Entscheidungen berücksichtigen bzw. bereits getroffenen
Entscheidungen in diesem
Sinne überdenken? (Bitte für jeden Punkt einzeln beantworten)
a.) Wenn ja, in welcher Form?
b.) Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die in meinem
Kompetenzbereich liegenden Punkte der Petition sind zur Gänze
berücksichtigt und in
der Post-Universaldienstverordnung
enthalten.
Zu Punkt 1 der Petition:
Die
Post-Universaldienstverordnung wurde von mir am 31. Jänner 2002
unterzeichnet. “Postdienste
in Form von Postämtern" sind nicht
im Umfang des Universaldienstes enthalten und können daher
von mir nicht geregelt werden.
Alle
durch den Universaldienst umfassten Dienstleistungen bleiben auch in den
Landgemeinden nicht
nur erhalten, sondern werden qualitativ deutlich verbessert. Insbesondere
müssen Briefe und Pakete
in Hinkunft bedeutend schneller und zuverlässiger zugestellt werden.
Zu Punkt 2 der Petition:
Die Festlegung von Standorten einzelner Postämter und damit die Erstellung eines diesbezüglichen
Gesamtkonzeptes fällt nicht in meinen Kompetenzbereich.
Jedoch habe ich die Post AG durch die
Universaldienstverordnung verpflichtet, die
Regulierungsbehörde über die den
Universaldienst betreffenden und für die nächsten 2 Jahre
geplanten Maßnahmen, wie insbesondere über die flächendeckende
Versorgung mit Post-
Geschäftsstellen, zu informieren. Diese Information ist erstmalig am 1.
März 2003 und in der Folge
jeweils alle 2 Jahre
vorzulegen.
Zu den Punkten 3 und 4 der Petition:
Ich habe die Post AG durch die Universaldienstverordnung
verpflichtet, vor der beabsichtigen
Schließung eines Postamtes die von diesem Postamt bisher versorgten
Gemeinden zeitgerecht zu
informieren und im einvernehmlichen Zusammenwirken mit den betroffenen
Gemeinden innerhalb
von 3 Monaten alternative Lösungen zu suchen mit dem Bemühen, den
Standort zu erhalten. Dabei
ist insbesondere auch auf regionale Gegebenheiten Bedacht zu nehmen. Der
Universaldienst-
betreiber hat den betroffenen Gemeinden entsprechende Unterlagen vorzulegen.
Unbeschadet
allfälliger Vorschläge der Gemeinden hat der Universaldienstbetreiber
den betroffenen Gemeinden
jedenfalls konkrete Vorschläge zur Erhaltung der Versorungsqualität
zu unterbreiten.
Gleichzeitig hat sich die Post AG in einer
Erklärung verpflichtet, zur begleitenden Kontrolle ihrer
Restrukturierungsmaßnahmen eine Kontrollkommission einzurichten. In
dieser Kommission sind die
Gemeinden durch den Österreichischen Gemeindebund vertreten.
Zu Punkt 5 der Petition:
Die Festlegung von Standorten einzelner Postämter oder deren Schließung fällt nicht in meinen
Kompetenzbereich, sondern ist operative Aufgabe der Post AG.
Die
Berücksichtigung aller damit im Zusammenhang stehender Faktoren vor allem
im ländlichen
Raum scheint mir durch die unter Punkt 3 und 4
angeführten Verpflichtungen der Post AG
ausreichend gewährleistet.