322/AB XXI.GP

 

B e a n t w o r t u n g

 

der Anfrage der Abgeordneten Mag. Hartinger, Dr. Pumberger und Kollegen

betreffend die medizinischen Behandlungsfehler und deren Folgen in Österreich

(Nr. 2521J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

 

Mir sind weder Studien noch Aufzeichnungen über medizinische Behandlungsfehler,

ihre Ursachen und Folgen in Österreich bekannt. Die Beauftragung einer Studie ist

zur Zeit nicht vorgesehen.

 

Hinsichtlich Krankenanstalten liegt es in der Verantwortung des Rechtsträgers, im

Rahmen der internen Qualitätssicherung dafür Sorge zu tragen, dass

organisatorische oder strukturelle Schwachpunkte, die Behandlungsfehler

begünstigen, zu identifizieren und zu beseitigen. Weiters sei auf die ständige

Fortbildungsverpflichtung der Ärzte hingewiesen.

 

Zu den Fragen 2 bis 5 und 7:

 

Da mir statistische Daten nicht bekannt sind, ist eine Beantwortung nicht möglich.

 

Zu Frage 6:

 

Mein Ressort hat bereits durch KAG - Novelle BGBl. Nr. 801/1993 Regelungen über

die verpflichtende interne Qualitätssicherung in Krankenanstalten vorgesehen.

 

Weiters werden in meinem Ressort verschiedenste Projekte zur Unterstützung der

Krankenanstalten bei der Umsetzung dieser Verpflichtungen durchgeführt.

Für den niedergelassenen Bereich ist vorgesehen, in enger Zusammenarbeit mit den

Ärztekammern Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu initiieren.

 

Die Bundesministerin: