3221/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.02.2002
BM für Justiz
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela MOSER, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Spesen für
Auslandsüberwei-
sungen"
gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Es
ist zwar richtig, dass im europäischen Vergleich die Kosten für
Auslandsüberwei-
sungen überproportional gestiegen sind; die absolute Höhe dieser
Kosten liegt in
Österreich jedoch genau im Durchschnitt jener Mitgliedsstaaten der EU, die
von der
Untersuchung
betroffen waren.
Grundsätzlich
bekennt man sich in Österreich zum Prinzip der freien
Marktwirtschaft, die davon ausgeht, dass der Wettbewerb die Preise regelt. Eine
Preisregulierung ist - außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen -
nicht möglich.
Durch Verordnung Nr.
2560/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
19. Dezember 2001 über
grenzüberschreitende Zahlungen in Euro, ABI. L 344 vom
28. Dezember 2001, werden die Kosten für grenzüberschreitende
Transaktionen
innerhalb der EU auf Basis der entsprechenden Inlandstransaktionen geregelt.
Die
Konsumentenschutzsektion des Bundesministeriums für Justiz wird empirische
Erhebungen zu den tatsächlich in Österreich für In- und
Auslandstransaktionen
verrechneten Kosten durchführen, um die Einhaltung dieser Verordnung
überprüfen
zu
können.
Zu 3:
Preistransparenz
ist mir ein grundsätzliches Anliegen. Bei einer derartigen Veröffent-
lichung wäre jedoch die Verpflichtung mit eingeschlossen, die Daten
jeweils aktuell
zu halten, was nur bei Mitarbeit der jeweiligen
Kreditinstitute durch ständige Aktuali-
sierung der Daten möglich wäre.
Zu 4:
Bei
Dauerschuldverhältnissen - wie zB den Girokontoverbindungen - sind
Preisstei-
gerungen nur unter der Voraussetzung einer konsumentenschutzgesetzkonformen
Vereinbarung möglich. Es muss Vorhersehbarkeit und Nachprüfbarkeit
für den
Kunden gegeben sein, weshalb objektive und sachgerechte Indikatoren für
Preisver-
änderungen heranzuziehen sind. Der VKI hat in meinem Auftrag bereits ein
Urteil
des Obersten Gerichtshofes erwirkt, wonach die von einer großen Bank
verwendete
Klausel sittenwidrig und damit ungültig ist. Weitere Verfahren werden
folgen.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für
Finanzen zugesagt, eine Reihe von
langjährigen konsumentenpolitischen Forderungen umzusetzen.
Ein
Teil der kritisierten Missstände wird auch durch die EU-Verordnung
über grenz-
überschreitende Zahlungen in Euro behoben werden.