3221/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.02.2002

BM für Justiz

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela MOSER, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Spesen für Auslandsüberwei-
sungen" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:


Zu 1 und 2:

Es ist zwar richtig, dass im europäischen Vergleich die Kosten für Auslandsüberwei-
sungen überproportional gestiegen sind; die absolute Höhe dieser Kosten liegt in
Österreich jedoch genau im Durchschnitt jener Mitgliedsstaaten der EU, die von der
Untersuchung betroffen waren.

Grundsätzlich bekennt man sich in Österreich zum Prinzip der freien
Marktwirtschaft, die davon ausgeht, dass der Wettbewerb die Preise regelt. Eine
Preisregulierung ist - außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen - nicht möglich.
Durch Verordnung Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
19. Dezember 2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro, ABI. L 344 vom
28. Dezember 2001, werden die Kosten für grenzüberschreitende Transaktionen
innerhalb der EU auf Basis der entsprechenden Inlandstransaktionen geregelt. Die
Konsumentenschutzsektion des Bundesministeriums für Justiz wird empirische
Erhebungen zu den tatsächlich in Österreich für In- und Auslandstransaktionen
verrechneten Kosten durchführen, um die Einhaltung dieser Verordnung überprüfen
zu können.

Zu 3:

Preistransparenz ist mir ein grundsätzliches Anliegen. Bei einer derartigen Veröffent-
lichung wäre jedoch die Verpflichtung mit eingeschlossen, die Daten jeweils aktuell


zu halten, was nur bei Mitarbeit der jeweiligen Kreditinstitute durch ständige Aktuali-
sierung der Daten möglich wäre.

Zu 4:

Bei Dauerschuldverhältnissen - wie zB den Girokontoverbindungen - sind Preisstei-
gerungen nur unter der Voraussetzung einer konsumentenschutzgesetzkonformen
Vereinbarung möglich. Es muss Vorhersehbarkeit und Nachprüfbarkeit für den
Kunden gegeben sein, weshalb objektive und sachgerechte Indikatoren für Preisver-
änderungen heranzuziehen sind. Der VKI hat in meinem Auftrag bereits ein Urteil
des Obersten Gerichtshofes erwirkt, wonach die von einer großen Bank verwendete
Klausel sittenwidrig und damit ungültig ist. Weitere Verfahren werden folgen.

Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Finanzen zugesagt, eine Reihe von
langjährigen konsumentenpolitischen Forderungen umzusetzen.

Ein Teil der kritisierten Missstände wird auch durch die EU-Verordnung über grenz-
überschreitende Zahlungen in Euro behoben werden.