3222/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.02.2002

BM für Justiz

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "KonsumentInnenschutz" gerich-
tet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:


Zu 1:

BVA - Jahr 2000 - Budget Konsumentenschutzsektion
(Monate April bis Dezember)

Förderungen      -      2,620.000 S
Aufwendungen   -    22.530.000 S

25,150.000 S

davon aufgewendet für:

Publikationen                                      ca.    950.000 S

Veranstaltungen und Tagungen             ca.    270.000 S

Gesamtkosten der Gerichtsverfahren      ca. 3,618.000 S

Gesamtbudget des Ressorts ca. 11,052 Millionen S

Budget Konsumentenschutz : 0,23 % des Gesamtressortbudgets

BVA - Jahr 2001 - Budget Konsumentenschutzsektion

Förderungen            3,250.000 S
Aufwendungen        28.550.000 S

32,000.000 S


davon aufgewendet für:

Publikationen                                        ca.  850.000 S

Veranstaltungen u. Tagungen                 ca.  250.000 S

Gesamtkosten der Gerichtsverfahren        ca.  3,629.000 S

Gesamtbudget des Ressorts ca. 11,830 Millionen S

Budget Konsumentenschutz: 0,27 % des Gesamtressortbudgets.

Hinzuweisen ist darauf, dass die Budgetdaten zur Konsumentenschutzsektion nur
die von der Sektion
VI des Bundesministeriums für Justiz verwalteten
Aufwendungen und Förderungen, nicht jedoch sonstige Sach- und
Personalaufwendungen umfassen. Die angefragte Prozentrelation zum
Ressortbudget ist nicht aussagekräftig, zumal die genannten Aufwendungen in
Relation gesetzt werden zum gesamten Sach- und Personalaufwand des Ressorts,
der bekanntlich neben der Zentralstelle auch den Obersten Gerichtshof und die
Generalprokuratur, die Justizbehörden in den Ländern, die Justizanstalten und die
Bewährungshilfe umfasst.

Zu 2:

Der Bundesvoranschlag für 2002 sieht in etwa eine Fortschreibung der bislang

budgetierten Beträge vor.

Welche Beschlüsse von den parlamentarischen Vertretungskörpern für die
folgenden Bundesfinanzgesetze getroffen werden, kann derzeit noch nicht
prognostiziert werden.

Zu 3:

Von der Konsumentenschutzsektion werden die verschiedensten
Informationsveranstaltungen und Weiterbildungsveranstaltungen für Berater in
Organisationen, die ihrerseits im Bereich des Konsumentenschutz tätig sind (wie
Schuldnerberatungen, Caritas, VKI, Autofahrerklubs, etc.), angeboten. Für


Unternehmer  werden   im   März  jeden   Jahres   die   Wilhelminenberggespräche
veranstaltet.

Zu 4:

Broschüren und Folder wie zB zum Thema Gewährleistung sind in Vorbereitung. Ein

Nachdruck der Kindersicherheitsbroschüre ist geplant.

Zu 5:

Im Bereich der Sektion VI bestehen sechs Arbeitsplätze im höheren Dienst sowie elf

Arbeitsplätze für Bedienstete des gehobenen Dienstes, des Fachdienstes und des

qualifizierten   mittleren   Dienstes.   Dazu   kommen   noch   vier   Arbeitsplätze   für

begünstigte  Behinderte.   Im  Übrigen  wird  auf die  Beantwortung  der Frage   1

verwiesen.

Zu 6

Die Konsumentenrelevanz wird einerseits durch empirische Maßnahmen,
insbesondere Umfragen und Befragungen, andererseits durch Erhebung und
differenzierte Analyse von Beschwerden im Konsumentenschutzbereich ermittelt.
Weiters ist das Ausmaß an Gefährdung der persönlichen Sicherheit und Gesundheit
aber auch das Ausmaß an vermögensrechtlichen Nachteilen entscheidend. Die
Koordinierung von konsumentenpolitischen und konsumentenrechtlichen Aspekten
erfolgt im Wege der Einschaltung in laufende Verhandlungen, durch die
Öffentlichkeitsarbeit des Ressorts und durch die Detailarbeit bei der Ausarbeitung
von gesetzlichen oder außergesetzlichen Regelungen. Als Informationsträger wird
neben den Broschüren und Foldern vor allem die Homepage der Sektion
VI im
Rahmen der Homepage des Bundesministeriums für Justiz verwendet.

Zu 7:

Die Veröffentlichung von “Lebensmittelsündern" kann in einzelnen Fällen zwar
sinnvoll sein und ist in krassen Fällen vom Lebensmittelgesetz 1957 (LMG)
vorgesehen. Eine systematische Veröffentlichung von “Lebensmittelsündern" wird


unter anderem auch deswegen für nicht zielführend erachtet, weil nach erfolgtem
Verstoß fraglich ist, welche Konsequenzen Konsumenten aus einer derartigen
Information sinnvollerweise ziehen können. Kommt es aber zu wiederholten
Verwaltungsübertetungen, so ist eine Veröffentlichung durchaus sinnvoll.

Zu 8:

Das Grünbuch Verbraucherschutz wurde dem Europäischen Parlament im Jänner
2002 zur Information übermittelt. Österreich hat noch im Jänner 2002 eine vom
Bundesministerium für Justiz koordinierte Stellungnahme abgegeben. Darin wird die
Haltung vertreten, dass eine Rahmenrichtlinie zum lauteren Handel auf europäischer
Ebene nachdrücklich zu begrüßen wäre. Tatsächlich ist der Bedarf eines
europäischen Wettbewerbsrechts (Lauterkeitsrechts) seit Erlassung der Richtlinie
2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr gestiegen. Der im Grünbuch
entwickelte “kombinierte Ansatz" wird begrüßt. Die Rahmenrichtlinie soll Grundsätze
des lauteren Handels beinhalten, der allenfalls durch praktische Leitlinien, die im
Rahmen eines Ausschussverfahrens entwickelt werden könnten, zu ergänzen wäre.

Die Kommission hat kürzlich darüber informiert, dass sie bereits über 150
Stellungnahmen erhalten hat, über deren Ergebnisse die Kommission beim EU-Rat
Binnenmarkt, Verbraucherschutz und Tourismus am 1. März 2002 berichten wird.
Eine schriftliche Zusammenfassung wurde angekündigt, die umgehend an das
österreichische Parlament übermittelt werden wird.