3222/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.02.2002
BM für Justiz
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser,
Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
"KonsumentInnenschutz" gerich-
tet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
BVA - Jahr 2000 -
Budget Konsumentenschutzsektion
(Monate
April bis Dezember)
Förderungen
- 2,620.000 S
Aufwendungen - 22.530.000 S
25,150.000 S
davon aufgewendet für:
Publikationen ca. 950.000 S
Veranstaltungen und Tagungen ca. 270.000 S
Gesamtkosten der Gerichtsverfahren ca. 3,618.000 S
Gesamtbudget des Ressorts ca. 11,052 Millionen S
Budget Konsumentenschutz : 0,23 % des Gesamtressortbudgets
BVA - Jahr 2001 - Budget Konsumentenschutzsektion
Förderungen 3,250.000
S
Aufwendungen
28.550.000 S
32,000.000 S
davon aufgewendet für:
Publikationen ca. 850.000 S
Veranstaltungen u. Tagungen ca. 250.000 S
Gesamtkosten der Gerichtsverfahren ca. 3,629.000 S
Gesamtbudget des Ressorts ca. 11,830 Millionen S
Budget Konsumentenschutz: 0,27 % des Gesamtressortbudgets.
Hinzuweisen ist darauf, dass die Budgetdaten zur
Konsumentenschutzsektion nur
die von der Sektion VI
des Bundesministeriums
für Justiz verwalteten
Aufwendungen und
Förderungen, nicht jedoch sonstige Sach- und
Personalaufwendungen umfassen. Die angefragte Prozentrelation zum
Ressortbudget ist nicht aussagekräftig, zumal die genannten Aufwendungen
in
Relation gesetzt werden zum gesamten Sach- und Personalaufwand des Ressorts,
der bekanntlich neben der Zentralstelle auch den Obersten Gerichtshof und die
Generalprokuratur, die Justizbehörden in den Ländern, die
Justizanstalten und die
Bewährungshilfe
umfasst.
Zu 2:
Der Bundesvoranschlag für 2002 sieht in etwa eine Fortschreibung der bislang
budgetierten Beträge vor.
Welche
Beschlüsse von den parlamentarischen Vertretungskörpern für die
folgenden Bundesfinanzgesetze getroffen werden, kann derzeit noch nicht
prognostiziert
werden.
Zu 3:
Von
der Konsumentenschutzsektion werden die verschiedensten
Informationsveranstaltungen und Weiterbildungsveranstaltungen für Berater
in
Organisationen, die ihrerseits im Bereich des Konsumentenschutz tätig sind
(wie
Schuldnerberatungen,
Caritas, VKI, Autofahrerklubs, etc.), angeboten. Für
Unternehmer werden im
März jeden Jahres die
Wilhelminenberggespräche
veranstaltet.
Zu 4:
Broschüren und Folder wie zB zum Thema Gewährleistung sind in Vorbereitung. Ein
Nachdruck der Kindersicherheitsbroschüre ist geplant.
Zu 5:
Im Bereich der Sektion VI bestehen sechs Arbeitsplätze im höheren Dienst sowie elf
Arbeitsplätze für Bedienstete des gehobenen Dienstes, des Fachdienstes und des
qualifizierten mittleren Dienstes. Dazu kommen noch vier Arbeitsplätze für
begünstigte Behinderte. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 1
verwiesen.
Zu 6
Die Konsumentenrelevanz wird einerseits durch empirische
Maßnahmen,
insbesondere Umfragen und Befragungen, andererseits durch Erhebung und
differenzierte Analyse von Beschwerden im Konsumentenschutzbereich ermittelt.
Weiters ist das Ausmaß an Gefährdung der persönlichen
Sicherheit und Gesundheit
aber auch das Ausmaß an vermögensrechtlichen Nachteilen
entscheidend. Die
Koordinierung von konsumentenpolitischen und konsumentenrechtlichen Aspekten
erfolgt im Wege der Einschaltung in laufende Verhandlungen, durch die
Öffentlichkeitsarbeit des Ressorts und durch die Detailarbeit bei der
Ausarbeitung
von gesetzlichen oder außergesetzlichen Regelungen. Als
Informationsträger wird
neben den Broschüren und Foldern vor allem die Homepage der Sektion VI im
Rahmen der Homepage des Bundesministeriums für Justiz verwendet.
Zu 7:
Die Veröffentlichung von
“Lebensmittelsündern" kann in einzelnen Fällen zwar
sinnvoll sein und ist in
krassen Fällen vom Lebensmittelgesetz 1957 (LMG)
vorgesehen. Eine
systematische Veröffentlichung von “Lebensmittelsündern"
wird
unter anderem auch deswegen für nicht zielführend
erachtet, weil nach erfolgtem
Verstoß fraglich ist, welche Konsequenzen Konsumenten aus einer
derartigen
Information sinnvollerweise ziehen können. Kommt es aber zu wiederholten
Verwaltungsübertetungen, so ist eine Veröffentlichung durchaus
sinnvoll.
Zu 8:
Das
Grünbuch Verbraucherschutz wurde dem Europäischen Parlament im
Jänner
2002 zur Information
übermittelt. Österreich hat noch im Jänner 2002 eine vom
Bundesministerium für Justiz koordinierte Stellungnahme abgegeben. Darin
wird die
Haltung vertreten, dass eine Rahmenrichtlinie zum lauteren Handel auf
europäischer
Ebene nachdrücklich zu begrüßen wäre. Tatsächlich ist
der Bedarf eines
europäischen Wettbewerbsrechts (Lauterkeitsrechts) seit Erlassung der
Richtlinie
2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr gestiegen. Der im
Grünbuch
entwickelte “kombinierte Ansatz" wird begrüßt. Die
Rahmenrichtlinie soll Grundsätze
des lauteren Handels beinhalten, der allenfalls durch praktische Leitlinien,
die im
Rahmen eines Ausschussverfahrens entwickelt werden könnten, zu
ergänzen wäre.
Die
Kommission hat kürzlich darüber informiert, dass sie bereits
über 150
Stellungnahmen erhalten hat, über deren Ergebnisse die Kommission beim EU-Rat
Binnenmarkt, Verbraucherschutz und Tourismus am 1. März 2002 berichten
wird.
Eine schriftliche Zusammenfassung wurde angekündigt, die umgehend an das
österreichische Parlament übermittelt werden wird.