3239/AB XXI.GP

Eingelangt am: 28.02.2002

 

  Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur


Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3271/J-NR/2002 betreffend EU-Weißbuch"Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik", die die Abgeordneten Petrovic, Kolleginnen
und Kollegen am 9. Jänner 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1:

Das so genannte EU-Weißbuch “Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik" wurde von
den Generaldirektionen “Umwelt" und “Unternehmen" der Europäischen Kommission unter
Einbeziehung von Experten aus verschiedenen Fachbereichen ausgearbeitet und mit dem
ausdrücklichen, vorrangigen Ziel einer nachhaltigen Entwicklung und zur Verbesserung der
Situation für menschliche Gesundheit und Umwelt vorgelegt (siehe hiezu auch die Einleitung
sowie die Zielsetzungen des Weißbuches vom 27. Februar 2001 KOM (2001) 88 endgültig).
Sowohl gemäß dem Bundesministeriengesetz als auch hinsichtlich der Vollziehung von
Vorschriften über das Inverkehrsetzen von Chemikalien (insbesondere dem Chemikaliengesetz
1996, BGB1.
II Nr. 53/1997) ist auf Bundesebene das Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zuständig. Dies gilt auch für eine
“österreichischen Position" zum genannten Weißbuch der Kommission.

Was die Frage nach “Vorschlägen aus dem Bereich des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur" betrifft, so ist es zutreffend, dass für die Verwirklichung der Ziele des
Weißbuches sowohl auf gemeinschaftlicher als auch auf nationaler Ebene verstärkte
Forschungsanstrengungen unternommen werden sollten, die in der Entwicklung und Validierung
vor allem von in-vitro Prüfmethoden und in der Verbesserung und Entwicklung neuer
toxikologischer und ökotoxikologischer Methoden bestehen. Gerade das Weißbuch über eine
zukünftige Chemikalienpolitik sollte und kann daher auch eine Chance sein, verstärkt
tierversuchsfreie Prüfstrategien zu entwickeln und künftig vermehrt einzusetzen.


Ad2.:

Die Thematisierung der Tierversuchsproblematik im Zusammenhang mit der neuen europäischen
Chemikalienpolitik des Weißbuchs erscheint derzeit zwar wichtig, jedoch ist nach dem Stand der
aktuellen Informationen irgendeine Aussage über Tierversuche im Zusammenhang mit dem
Weißbuch mit Sicherheit verfrüht, außer dass das Weißbuch selbst als politische Ziele der
vorgeschlagenen Strategien und als gleichrangige Vorgabe für den Schutz der menschlichen
Gesundheit und Umwelt auch die Förderung von Prüfmethoden ohne die Verwendung von
Versuchstieren enthält.

Unter Punkt 2.2., "Politische Ziele der vorgeschlagenen Strategie", wird im Weißbuch ausdrücklich
ausgeführt (Zitat): "Förderung von Prüfmethoden ohne die Verwendung von Versuchstieren. Der
Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, einschließlich der wild lebenden Tiere und
Pflanzen, sollte auch der Schutz und das Wohlbefinden von Versuchstieren einschließen. Die
Kommission wird daher die weitere Entwicklung und Validierung von Prüfmethoden fördern, bei
denen keine Versuchstiere verwendet werden."

Und ausdrücklich wird im Weißbuch unter Punkt 2.2. festgehalten, dass die “vorgeschlagene
Strategie diesen Zielen gerecht werden muss".

Vom für die Chemikalienpolitik zuständigen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es derzeit keine
konkreten Unterlagen gibt, die eine einigermaßen verlässliche Abschätzung, ob und wie viele
Tierversuche wegen der neuen Chemikalienpolitik notwendig werden könnten, gibt. Es sind noch
viel zu viele konkrete Details betreffend die Fassung der neuen europäischen Chemikalienpolitik in
tatsächliche Rechtsvorschriften ungelöst, als dass eine belegbare Aussage über deren Einfluss auf
die Notwendigkeit der Durchführung von Tierversuchen getroffen werden könnten.

Darüber hinaus beinhalten die bisherigen Vorschläge der EU-Kommission Pläne über die verstärkte
Entwicklung und Heranziehung von Alternativmethoden im Rahmen der Prüfung von chemischen
Stoffen.

Weiters sind das Europäische Zentrum für Alternativmethoden zum Tierversuch ECVAM sowie
andere Experten in die Ausarbeitung der neuen Prüfungsstrategien eingebunden, womit
sichergestellt werden soll, dass, wo immer Tierversuchsmethoden vermeidbar sind, diese auch
festgelegt werden sollen. Dass die Wiederholung von Tierversuchen, über die valide
Prüfungsergebnisse vorliegen, vorgeschrieben werden könnte, ist schon im Hinblick auf die
geltende EU-Tierversuchs-richtlinie 86/609/EWG absolut auszuschließen.


Ad 3. bis 8.:

Diese Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Land- und Fortwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft.

Ad 9.:

Seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden sowohl auf
nationaler, europäischer wie internationaler Ebene alle Möglichkeiten unternommen (werden), die
die Förderung von Ersatz- bzw. Alternativmethoden zum Tierversuch und vor allem auch ihre
Validierung und internationale Anwendung zum Ziel haben.

In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die laufende Ausschreibung des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Ersatzmethoden zum
Tierversuch verwiesen, durch die in Hinblick auf die Zielsetzung des Tierversuchsgesetzes
eingeladen wird, Anträge für die Forschungsprojekte bzw. für Ersatzmethoden zum Tierversuch zu
stellen. Hiebei werden gemäß § 17 des Tierversuchsgesetzes unter Bedachtnahme auf den Stand der
Wissenschaften Ersatz- und Alternativmethoden zum Tierversuch gefördert, die zum Ziele haben,
wissenschaftlich aussagefähige Ersatzmethoden zu entwickeln und/oder zu validieren, die eine
Verringerung der Anzahl und der Belastung der Versuchstiere ermöglichen oder Tierversuche
überhaupt entbehrlich machen.

Auf europäischer Ebene werden insbesondere vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur nachhaltig alle Maßnahmen zur Erforschung und Validierung sowie Anerkennung und
verpflichtende Anwendung von Ersatzmethoden zum Tierversuch unterstützt bzw. auch initiiert.

Ad 10.:

Eine Aufstellung der vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur seit 1991
beauftragten Forschungsprojekte zu Ersatzmethoden zum Tierversuch ist in der ANLAGE
angeschlossen. Für diese Projekte wurden insgesamt Mittel in der Höhe von EUR 2.136.417,37
(ATS 29.397.744,19) zur Verfügung gestellt. Die Vorbereitungen für die Auftragsvergabe zu vier
weiteren Projekten sind so weit fortgeschritten, dass diese Projekte nach Maßgabe der finanziellen
Möglichkeiten vergeben werden können; weitere Projektvorschläge sind in Begutachtung.


 Ad 11.:

Den für die Vollziehung des Tierversuchsgesetzes (TVG) zuständigen Bundesministern ist in § 17
TVG die Förderung von Ersatzmethoden unter Bedachtnahme auf den Stand der Wissenschaft
aufgetragen, wobei Zielsetzung ist, wissenschaftlich aussagefähige Ersatzmethoden zu entwickeln,
die eine Verringerung der Anzahl oder Belastung der Versuchstiere ermöglichen oder Tierversuche
überhaupt entbehrlich machen. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist
seit Inkrafttreten dieser Gesetzesbestimmung bekanntlich sehr um die Förderung von
Ersatzmethoden bemüht, wobei insbesondere auf die laufende(n) Ausschreibung(en) der Förderung
von Ersatzmethoden durch Forschungsaufträge und die regelmäßige Ausschreibung des
Staatspreises für Ersatzmethoden zum Tierversuch hinzuweisen ist. Die Ergebnisse dieser
Forschungsaufträge werden veröffentlicht, der Staatspreis wird für wissenschaftliche Arbeiten
vergeben, die in- oder ausländischen Fachzeitschriften erschienen oder deren Manuskripte von
einschlägigen Fachzeitschriften zur Publikation angenommen worden sind.

Weiters hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur seit langem für jeden an
Tierversuchsfragen Interessierten, vor allem aber für Wissenschafter ebenso wie für mit der
Vollziehung des Tierversuchsgesetzes befassten Behörden, den Zugang zu internationalen
Datenbanken, wie insbesondere von ECVAM oder ZEBET (Zentralstelle für die Erfassung und
Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch, Berlin) sichergestellt. Darüber
hinaus werden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wissenschaftliche
Veranstaltungen unterstützt und auch organisiert, die über Tierversuche, Ersatz- und
Alternativmethoden informieren.

Für die Vollziehung des Tierversuchsgesetzes im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist darauf hinzuweisen, dass vor Genehmigung eines
Tierversuches auch die Frage der Vermeidung von Tierversuchen infolge bereits vorhandener Daten
von Tierversuchen abgeklärt wird.

Ad 12.:

Ergänzend zu den Antworten in den Fragen 4 und 10 ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 3 Abs. 2
Z 1 TVG Tierversuche nur durchgeführt werden dürfen (und damit nur dann zu genehmigen sind),
wenn “die angestrebten Versuchsziele nicht durch andere Methoden und Verfahren
(Ersatzmethoden gemäß § 17 TVG) erreicht werden können".


Ad 13.:

In Beantwortung dieser Frage ist zunächst einmal auf die Bestimmungen des Tierversuchsgesetzes,

insbesondere § 11 TVG, zu verweisen.

Weiters ist darauf hinzuweisen, dass im Einklang mit dem Stand der Wissenschaften als besonders
belastende Versuche die so genannten “LD-50-Tests" durch die Verordnung BGB1. Nr. 792/1992
als unzulässig grundsätzlich untersagt wurden. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur wird weiterhin Ersatzmethoden zum Tierversuch durch Beauftragung von
diesbezüglichen Forschungsprojekten fördern.

Ad 14.:

Diese   Frage   fallt   in   den   Zuständigkeitsbereich   des   Bundesministeriums   für   Land-   und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Ad 15.:

Eine Validierung von Tierversuchen ist bekanntlich international bzw. nach dem Stand der
Wissenschaften nicht vorgesehen; sie würde überdies auch bloß eine Unzahl von weiteren
zusätzlichen und unnotwendigen Tierversuchen zur Folge haben.

Zielsetzung - wie sie auch im österreichischen Tierversuchsgesetz verankert und international
übereinstimmend verfolgt wird - sollte doch die Reduktion und der Ersatz von Tierversuchen durch
in-vitro-Methoden sein: Dies bedeutet im Wesentlichen das Konzept der so genannten “DREI R",
d.h. “Reducement" (Reduktion), “Refinement" (Verbesserung der wissenschaftlichen Methoden
und Verringerung des Leidens der Tiere) und “Replacement" (Ersatz von Tierversuchen durch
andere wissenschaftliche Methoden) bei Tierversuchen, d.h. Ersatzmethoden zum Tierversuch zur
Anwendung zu bringen.


Beilage:

Abgeschlossene Forschungsprojekte Ersatzmethoden zum Tierversuch

Auftragssumme insgesamt  € 2.136.417,37 (S 29.397.744,19)

Projekttitel

 

Auftragnehmer

 

Vitalmikroskopie - Krebszellinvasivität

 

Inst. f. Medizinische Physik u. Biophysik,
Univ. Graz

 

Isolierte menschliche Herzmuskelzellen

 

Inst. f. Medizinische Physik u. Biophysik,
Univ. Graz

 

Ethologische Ersatzmethode f. Letaltests an Fischen

 

Inst. f. Versuchstierkunde,
Vet.Med.Univ. Wien

 

Multipel verzweigende Gefäßbäume

 

Univ. Klinik f. Chirurgie II (II. Chirurgische Univ.Klinik),
Univ. Wien

 

Induktion von Apoptose in Zellkultur (in vitro)

 

Inst. f. Tumorbiologie-Krebsforschung,
Univ. Wien

 

Entwicklung von in vitro Allergie-Tests, Phase 1

 

ÖFZS - Österr. Forschungszentrum Seibersdorf

 

Alternative in vitro Methode zum Fischtest

 

Inst. f. Angewandte Mikrobiologie,
Univ. f. Bodenkultur

 

Konservierung von Muskelfasern

 

Inst. f. Zoologie,
Univ. Salzburg

 

Streß-Sensoren als toxikologische Parameter

 

Zentrum f. Angewandte Genetik,
Univ. f. Bodenkultur

 

Isolierte menschliche Herzmuskelzellen

 

Inst. f. Medizinische Physik u. Biophysik,
Univ. Graz

 

Evaluierung eines in vitro Pyrogenitätstests

 

Inst. f. Medizinische Chemie u. Biochemie,
Univ. Innsbruck

 

Tierversuchsrelevante Zellinien und Biomaterialien

 

Zentrum f. Biomedizinische Forschung,
Univ. Wien

 

Rekoinbinante Allergen-spezifische Antikörper

 

Inst. f. Allgemeine u. Experimentelle Pathologie,
Univ. Wien

 

Intelligence Carcinogenicity detection by machine
learning

 

Inst, f. Tumorbiologie-Krebsforschung;
in AG mit ÖFInst.f.Artificial

 

Leidenserfassung und Bewertung bei transgenen
Tieren

 

zet, Linz

 

Entwicklung von in vitro Allergie-Tests

 

ÖFZS - Österr. Forschungszentrum Seibersdorf

 

Interleukinspektrum und Kontakallergene

 

ÖFZS - Österr. Forschungszentrum Seibersdorf

 

Möglichkeiten einer Analgetika-Testung in vitro

 

Inst. f. Experimentelle u. Klinische Pharmakologie,
Univ. Graz

 

Kolon in vitro Modell

 

Inst, f .Tumorbiologie-Krebsforschung,
Univ. Wien

 

In vitro Methoden zur akuten Toxizität

 

ÖFZS - Österr. Forschungszentrum Seibersdorf

 

Entwicklung von in vitro Allergie-Tests, Phase 3

 

ÖFZS - Österr. Forschungszentrum Seibersdorf

 

Recording of peristalsis in multiple gut segments

 

Inst. f. Experimentelle u. Klinische Pharmakologie,
Univ. Graz

 


Vorbereitete Forschungsprojekte Ersatzmethoden zum Tierversuch

Projekttitel

 

Beabsichtigter Auftragnehmer

 

Herstellung definierter prämaligner Tumorzellen für die
Untersuchung der Kolonkarzinogenese in vitro

 

Inst. f. Krebsforschung, Univ. Wien

 

Chronic in vitro toxicity testing: Novel cell culture and
cell dysfunction assay Systems

 

Inst. f. Physiologie u. Balneologie, Univ. Inns-
bruck

 

In Vitro Cardiomyogenesis

 

Inst. f. Med. Biochemie, Univ. Wien

 

Durchflusszytometrische Methoden als Prescreening-
Verfahren zur akuten Toxizität

 

ÖFZS - Seibersdorf GmbH