3248/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.03.2002

BM für Land- und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom
9. Jänner 2002, Nr. 3274/J, betreffend den jüngsten BSE-Betrugs-Skandal, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:

Einleitend darf festgehalten werden, dass die behaupteten gravierenden Unregelmäßigkeiten
beim Export sowie illegale Inanspruchnahmen von Fördergeldern nicht durch den ersten
BSE-Fall in Österreich aufgedeckt wurden. Viele der in den Medien publizierten Fälle sind
bereits seit einiger Zeit bekannt und darüber werden im dafür zuständigen Bundesministeri-
um für Finanzen Ermittlungen durchgeführt. Auch die Bemerkung, dass es sich beim Vertau-
schen der Ohrmarken um eine bereits länger gepflogene illegale Praktik in der Schlachthof-
branche handeln soll, ist nicht richtig. Genaue Untersuchungen seitens der Staatsanwalt-
schaft sind derzeit noch im Laufen.



Zu den Fragen 1 bis 5:

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft tritt
selbstverständlich dafür ein, dass illegale Praktiken abzustellen sind. Die Zuständigkeit für
Kontrollen von Ein- und Ausfuhren sowie die Ausfuhrerstattung liegt beim Bundesminister für
Finanzen. Es darf daher auf die Beantwortung der an den Bundesminister für Finanzen ge-
richteten, schriftlichen Anfrage Nr. 3272/J verwiesen werden.

Ergänzend hiezu die Anzahl der Exporte in Drittländer:

 

 

Zuchtrinder

 

Nutz- u. Schlachtrinder,
mehr als 300 kg

 

Rindfleisch

 

1998

 

11.067 Stück

 

203 Stück

 

7.223,60 t

 

1999

 

10.525 Stück

 

82 Stück

 

14.466,40 t

 

2000

 

5.340 Stück

 

119 Stück

 

8.763 t

 

Quelle: Außenhandelsstatistik der Statistik Austria

Zu den Fragen 6 und 7:

Vorab ist festzuhalten, dass es einen “Ohrmarkenschwindel" in diesem Sinne nicht gibt.
Die Rinderdatenbank wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft von der Agrarmarkt Austria (AMA) eingerichtet. In die-
ser Datenbank sind entsprechend den EU-Bestimmungen alle notwendigen Informationen
gespeichert, die die Lebensgeschichte des Rindes dokumentieren. Neben einer Schulung
und mehreren Besprechungen zur effizienten Nutzung der Rinderdatenbank gab es im Laufe
des Jahres 2001 auch mehrere konkrete Auswertungsanforderungen von den Zollbehörden.

Im Übrigen darf auf die obzitierte Beantwortung des Bundesministers für Finanzen verwiesen
werden.


Zu Frage 8:

Eine Gendatenbank ist nicht grundsätzlich abzulehnen. In Österreich wurde eine derartige
Einrichtung zwar schon diskutiert, konkrete Vorarbeiten für die Installierung einer solchen
Datenbank wurden jedoch noch nicht begonnen, da aufgrund des beträchtlichen finanziellen
Aufwandes die Vor- und Nachteile dieser Einrichtung noch genauer zu untersuchen sind.

Zu Frage 9:

Nach dem Bundesministeriengesetz 1986 liegt die Lebensmittelkontrolle im Kompetenzbe-
reich des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen und nicht beim Bundes-
minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Zu Frage 10:

Glücklicherweise ist der Imageschaden nicht so groß wie ursprünglich befürchtet. Die öster-
reichischen Konsumenten haben weiterhin Vertrauen in österreichisches Rindfleisch und
zeigen dies auch durch eine stabile Nachfrage.

Weiters werden intensive Bemühungen gesetzt, dass die teilweise erfolgten Importsperren
durch Drittländer im Rahmen von bilateralen Gesprächen (wie z.B. anlässlich der Grünen
Woche in Berlin, Besuchen in Moskau, Zagreb, Bukarest und Sofia) aufgehoben werden.

Zu den Fragen 11 und 12:

Von der Agrarmarkt Austria werden die Ausfuhrlizenzen ausgestellt, die vom Exporteur der
Zollbehörde bei der Ausfuhranmeldung (und den dabei stattfindenden Kontrollen) vorgelegt
werden müssen. Die diesbezüglichen Kontrollen fallen in den Kompetenzbereich der Zollbe-
hörden und damit des Bundesministers für Finanzen. Es darf daher auf die Beantwortung der
an den Bundesminister für Finanzen gerichteten, schriftlichen Anfrage Nr. 3272/J verwiesen
werden.


Zu Frage 13:

Das Konzept der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit ist so
gestaltet, dass durch die Verbesserung von Früh- und Schnellwarnsystemen und die Nut-
zung von Synergieeffekten die Sicherheit im Lebens- und Futtermittelbereich bestmöglich
gewährleistet wird.

Zu Frage 14:

Im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom 10. Mai 2001 setze ich mich für eine Ab-
schaffung der Erstattungen für lebende Schlachtrinder ein. Erstattungen für Fleisch sind je-
doch notwendig, um den Angebotsdruck am Binnenmarkt zu mildern und den Landwirten ein
zumindest zufriedenstellendes Einkommen zu sichern.

Zu Frage 15:

Aus Drittländern importierte Futtermittel unterliegen an den EU-Außengrenzen einer Doku-
mentenkontrolle und stichprobenweise einer Nämlichkeitskontrolle durch die Zollbehörden
bzw. bei Futtermitteln tierischen Ursprungs durch die Veterinärbehörden. In Verdachtsfällen
werden labortechnische Untersuchungen durchgeführt.

Zu Frage 16:

Durch die verbesserten Möglichkeiten aufgrund der Errichtung der Österreichischen Agentur
für Gesundheit und Ernährungssicherheit ist im Laufe des Jahres 2002 eine Erhöhung der
Futtermittelprobenzahl von 25 % auf rund 2.000 Proben vorgesehen.

Untersuchungen auf tierische Proteine nach dem TiermehIG 2001:

Untersuchte
Proben

 

Negativ

 

Positiv

 

<< 0,5 %

 

< 0,5 %

 

ca. 0,5 %

 

> 0,5 %

 

1.349

 

1.215

 

134

 

109

 

12

 

4

 

9

 


Positive Futtermittel-Proben 2001:

2001

 

positiv

 

Ö mit tier. Bestandteilen

 

Ö mit (nur) Fischbestandt.

 

Nicht in Ö

 

prod. FM

 

 

 

 

 

WK-FM

 

Nicht WK-FM

 

WK-FM

 

Nicht WK-FM

 

Tiermehl

 

Fischmehl

 

 

 

134

 

71*

 

35

 

3

 

13

 

11

 

1

 

*.... davon 3 Wildfutterproben

WK-FM = Futtermittel für Wiederkäuer (incl. Wildfutter)

Ö = Österreich bzw. in Österreich produzierte Futtermittel

Im Übrigen darf ich auf die Beantwortung der an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen gerichteten, schriftlichen Anfrage Nr. 3273/J verweisen.

Zu Frage 17:

Die Zuständigkeit für die Rindfleischkennzeichnung liegt beim Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen. Es darf daher auf die Beantwortung der an den Herrn Bun-
desminister für soziale Sicherheit und Generationen gerichteten, schriftlichen Anfrage
Nr. 3273/J verwiesen werden.