3248/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.03.2002
BM für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom
9. Jänner 2002, Nr. 3274/J, betreffend den jüngsten
BSE-Betrugs-Skandal, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Einleitend darf festgehalten werden, dass die behaupteten
gravierenden Unregelmäßigkeiten
beim Export sowie illegale
Inanspruchnahmen von Fördergeldern nicht durch den ersten
BSE-Fall in Österreich aufgedeckt wurden. Viele der in den Medien
publizierten Fälle sind
bereits seit einiger Zeit bekannt und darüber werden im dafür
zuständigen Bundesministeri-
um für Finanzen Ermittlungen durchgeführt. Auch die Bemerkung, dass
es sich beim Vertau-
schen der Ohrmarken um eine bereits länger gepflogene illegale Praktik in
der Schlachthof-
branche handeln soll, ist nicht richtig. Genaue Untersuchungen seitens der
Staatsanwalt-
schaft sind derzeit noch im Laufen.
Zu den Fragen 1 bis 5:
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft tritt
selbstverständlich dafür ein, dass illegale Praktiken abzustellen
sind. Die Zuständigkeit für
Kontrollen von Ein- und Ausfuhren sowie die Ausfuhrerstattung liegt beim
Bundesminister für
Finanzen. Es darf daher auf die Beantwortung der an den Bundesminister für
Finanzen ge-
richteten, schriftlichen Anfrage Nr. 3272/J verwiesen werden.
Ergänzend hiezu die Anzahl der Exporte in Drittländer:
|
|
Zuchtrinder
|
Nutz- u.
Schlachtrinder,
|
Rindfleisch
|
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1998
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11.067 Stück
|
203 Stück
|
7.223,60 t
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1999
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10.525 Stück
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82 Stück
|
14.466,40 t
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2000
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5.340 Stück
|
119 Stück
|
8.763 t
|
Quelle: Außenhandelsstatistik der Statistik Austria
Zu den Fragen 6 und 7:
Vorab ist festzuhalten, dass es einen “Ohrmarkenschwindel"
in diesem Sinne nicht gibt.
Die Rinderdatenbank wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft von der Agrarmarkt Austria (AMA)
eingerichtet. In die-
ser Datenbank sind entsprechend den EU-Bestimmungen alle notwendigen
Informationen
gespeichert, die die Lebensgeschichte des Rindes dokumentieren. Neben einer
Schulung
und mehreren Besprechungen
zur effizienten Nutzung der Rinderdatenbank gab es im Laufe
des Jahres 2001 auch mehrere konkrete Auswertungsanforderungen von den
Zollbehörden.
Im Übrigen darf auf die
obzitierte Beantwortung des Bundesministers für Finanzen verwiesen
werden.
Zu Frage 8:
Eine Gendatenbank ist nicht grundsätzlich abzulehnen.
In Österreich wurde eine derartige
Einrichtung zwar schon diskutiert, konkrete Vorarbeiten für die
Installierung einer solchen
Datenbank wurden jedoch noch nicht begonnen, da aufgrund des
beträchtlichen finanziellen
Aufwandes die Vor- und Nachteile dieser Einrichtung noch genauer zu untersuchen
sind.
Zu Frage 9:
Nach dem Bundesministeriengesetz 1986 liegt die
Lebensmittelkontrolle im Kompetenzbe-
reich des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen und
nicht beim Bundes-
minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Zu Frage 10:
Glücklicherweise ist der Imageschaden nicht so
groß wie ursprünglich befürchtet. Die öster-
reichischen Konsumenten haben weiterhin Vertrauen in österreichisches
Rindfleisch und
zeigen dies auch durch eine stabile Nachfrage.
Weiters werden intensive Bemühungen gesetzt, dass die
teilweise erfolgten Importsperren
durch Drittländer im Rahmen von bilateralen Gesprächen (wie z.B.
anlässlich der Grünen
Woche in Berlin, Besuchen in
Moskau, Zagreb, Bukarest und Sofia) aufgehoben werden.
Zu den Fragen 11 und 12:
Von
der Agrarmarkt Austria werden die Ausfuhrlizenzen ausgestellt, die vom
Exporteur der
Zollbehörde bei der Ausfuhranmeldung (und den dabei stattfindenden
Kontrollen) vorgelegt
werden müssen. Die diesbezüglichen Kontrollen fallen in den
Kompetenzbereich der Zollbe-
hörden und damit des Bundesministers für Finanzen. Es darf daher auf
die Beantwortung der
an den Bundesminister für Finanzen gerichteten, schriftlichen Anfrage Nr.
3272/J verwiesen
werden.
Zu Frage 13:
Das Konzept der Österreichischen Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit ist so
gestaltet, dass durch die Verbesserung von Früh- und Schnellwarnsystemen
und die Nut-
zung von Synergieeffekten die Sicherheit im Lebens- und Futtermittelbereich
bestmöglich
gewährleistet wird.
Zu Frage 14:
Im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom 10.
Mai 2001 setze ich mich für eine Ab-
schaffung der Erstattungen
für lebende Schlachtrinder ein. Erstattungen für Fleisch sind je-
doch notwendig, um den Angebotsdruck am Binnenmarkt zu mildern und den
Landwirten ein
zumindest zufriedenstellendes
Einkommen zu sichern.
Zu Frage 15:
Aus Drittländern importierte Futtermittel unterliegen
an den EU-Außengrenzen einer Doku-
mentenkontrolle und stichprobenweise einer Nämlichkeitskontrolle durch die
Zollbehörden
bzw. bei Futtermitteln tierischen Ursprungs durch die
Veterinärbehörden. In Verdachtsfällen
werden labortechnische Untersuchungen durchgeführt.
Zu Frage 16:
Durch
die verbesserten Möglichkeiten aufgrund der Errichtung der
Österreichischen Agentur
für Gesundheit und
Ernährungssicherheit ist im Laufe des Jahres 2002 eine Erhöhung der
Futtermittelprobenzahl von 25
% auf rund 2.000 Proben vorgesehen.
Untersuchungen auf tierische Proteine nach dem TiermehIG 2001:
|
Untersuchte
|
Negativ
|
Positiv
|
<< 0,5 %
|
< 0,5 %
|
ca. 0,5 %
|
> 0,5 %
|
|
1.349
|
1.215
|
134
|
109
|
12
|
4
|
9
|
Positive Futtermittel-Proben 2001:
|
2001
|
positiv
|
Ö mit tier. Bestandteilen
|
Ö mit (nur) Fischbestandt.
|
Nicht in Ö
|
prod. FM
|
||
|
|
|
WK-FM
|
Nicht WK-FM
|
WK-FM
|
Nicht WK-FM
|
Tiermehl
|
Fischmehl
|
|
|
134
|
71*
|
35
|
3
|
13
|
11
|
1
|
*.... davon 3 Wildfutterproben
WK-FM = Futtermittel für Wiederkäuer (incl. Wildfutter)
Ö = Österreich bzw. in Österreich produzierte Futtermittel
Im Übrigen darf ich auf die Beantwortung der an den
Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen gerichteten, schriftlichen Anfrage Nr. 3273/J verweisen.
Zu Frage 17:
Die
Zuständigkeit für die Rindfleischkennzeichnung liegt beim
Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen. Es darf daher auf die Beantwortung der an den
Herrn Bun-
desminister für soziale Sicherheit und Generationen gerichteten,
schriftlichen Anfrage
Nr. 3273/J verwiesen werden.