3249/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.03.2002
BM für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf
die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kräuter, Kolleginnen und
Kollegen vom
25. Jänner 2002, Nr. 3318/J, betreffend Geschenkannahme durch
Regierungsmitglieder (II),
beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Wie ich bereits in Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage Nr. 3058/J ausgeführt habe,
nehme ich lediglich orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten bzw.
Ehrengeschenke von
geringem Wert aus Gründen der Höflichkeit als Gastgeber bzw. Gast
entgegen. Darüber wird
in meinem Ressort und Kabinett keine Evidenz geführt.
Zu Frage 2:
Der
monetäre Wert der in Antwort zu Frage 1 angesprochenen Geschenke wird aus
Grün-
den des unverhältnismäßigen Aufwands und der Höflichkeit
grundsätzlich nicht erhoben.
Zu Frage 3:
Da, wie bereits erwähnt, keine Evidenz geführt
wird, kann diese Frage nicht beantwortet
werden.
Zu Frage 4:
Reisevergünstigungen im Sinne eines persönlichen
und privaten Vorteils wurden und werden
von mir grundsätzlich nicht in Anspruch genommen.
Zu Frage 5:
Da der monetäre Wert von orts- oder
landesüblichen Aufmerksamkeiten bzw. Ehrenge-
schenken mit geringem Wert grundsätzlich nicht festgestellt wird,
orientiert sich die im kon-
kreten Einzelfall zu definierende Wertgrenze an der Angemessenheit im Sinne des
Beam-
tendienstrechts.
Zu den Fragen 6 und 7:
Da in meinem Ressort und Kabinett keine Evidenz über
die Nichtannahme bzw. Zurückwei-
sung von Geschenken geführt wird, können diese Fragen nicht beantwortet
werden.
Zu Frage 8:
Es werden keine derartigen Aufzeichnungen geführt.
Zu Frage 9:
Meine MitarbeiterInnen werden bei Dienstantritt
grundsätzlich darüber informiert, wie sie sich
bei der Annahme von Geschenken zu verhalten haben. Im Anlassfalle wird diese
Information
bei Bedarf erneuert.