3249/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.03.2002

BM für Land- und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen vom
25. Jänner 2002, Nr. 3318/J, betreffend Geschenkannahme durch Regierungsmitglieder
(II),
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:


Wie ich bereits in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3058/J ausgeführt habe,
nehme ich lediglich orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten bzw. Ehrengeschenke von
geringem Wert aus Gründen der Höflichkeit als Gastgeber bzw. Gast entgegen. Darüber wird
in meinem Ressort und Kabinett keine Evidenz geführt.

Zu Frage 2:

Der monetäre Wert der in Antwort zu Frage 1 angesprochenen Geschenke wird aus Grün-
den des unverhältnismäßigen Aufwands und der Höflichkeit grundsätzlich nicht erhoben.


Zu Frage 3:

Da, wie bereits erwähnt, keine Evidenz geführt wird, kann diese Frage nicht beantwortet
werden.

Zu Frage 4:

Reisevergünstigungen im Sinne eines persönlichen und privaten Vorteils wurden und werden
von mir grundsätzlich nicht in Anspruch genommen.

Zu Frage 5:

Da der monetäre Wert von orts- oder landesüblichen Aufmerksamkeiten bzw. Ehrenge-
schenken mit geringem Wert grundsätzlich nicht festgestellt wird, orientiert sich die im kon-
kreten Einzelfall zu definierende Wertgrenze an der Angemessenheit im Sinne des Beam-
tendienstrechts.

Zu den Fragen 6 und 7:

Da in meinem Ressort und Kabinett keine Evidenz über die Nichtannahme bzw. Zurückwei-
sung von Geschenken geführt wird, können diese Fragen nicht beantwortet werden.

Zu Frage 8:

Es werden keine derartigen Aufzeichnungen geführt.

Zu Frage 9:

Meine MitarbeiterInnen werden bei Dienstantritt grundsätzlich darüber informiert, wie sie sich
bei der Annahme von Geschenken zu verhalten haben. Im Anlassfalle wird diese Information
bei Bedarf erneuert.