325/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und
Genossen vom 24. Februar 2000, Nr. 383/J, betreffend Exportkredit - Zusage für Ilisu -
Staudamm - Projekt in der Türkei, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Details über die Einbringung von Haftungsanträgen bzw. deren Prüfung unterliegen der
qualifizierten Verschwiegenheitsverpflichtung des § 5 Abs. 6 Ausfuhrförderungsgesetz 1981.
Eine Beantwortung der gestellten Fragen ist daher nur in dem dadurch vorgegebenen
Rahmen möglich. Ich ersuche hierfür um Verständnis.
Zu den in der Präambel zur Anfrage angeführten Umweltaspekten darf ich darauf hinweisen,
dass Österreich in den internationalen Foren, sowohl auf multilateraler OECD - Ebene als
auch in für konkrete Großprojekte eingerichteten ad - hoc - Gruppen involvierter Exponkredit -
agenturen stets aktiv teilnimmt und sich für die Sicherstellung und Verbreitung möglichst
hoher technologischer Umweltstandards einsetzt.
Dadurch wird sichergestellt, dass die angesprochenen Aspekte in die Projektsevaluierung im
Vorfeld der Übernahme einer Bundeshaftung gemäß den Bestimmungen des
Ausfuhrförderungsgesetzes einfließen.
Eine Haftungsübernahme des Bundes im konkreten Fall ist bis dato nicht erfolgt.