3252/AB XXI.GP
Eingelangt am: 11.03.2002
BM für Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 3278/J betreffend
Vorruhestandsmodell, welche die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und
Kollegen am 16. Jänner 2002 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2001 wurde das
Bundesbediensteten-Sozialplan-
gesetz mit Wirksamkeit von 28. Dezember 2001 geändert. Die
personalführenden
Stellen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit prüfen,
welchen der formal
in Betracht kommenden Bediensteten aufgrund der Rahmenbedingungen ein Ange-
bot für die Inanspruchnahme eines Vorruhestandes unterbreitet werden soll.
Dieses
Auswahl- und Prüfungsverfahren unter Einbindung der jeweiligen
Sektionsleiter,
Personalvertretungsorgane und der Betroffenen selbst ist noch nicht
abgeschlossen.
Ich ersuche um Verständnis, dass definitive Aussagen erst bis zum
Sommer
gemacht werden können.