3252/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.03.2002

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3278/J betreffend
Vorruhestandsmodell, welche die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und
Kollegen am 16. Jänner 2002 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:


Mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2001 wurde das Bundesbediensteten-Sozialplan-
gesetz mit Wirksamkeit von 28. Dezember 2001 geändert. Die personalführenden
Stellen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit prüfen, welchen der formal
in Betracht kommenden Bediensteten aufgrund der Rahmenbedingungen ein Ange-
bot für die Inanspruchnahme eines Vorruhestandes unterbreitet werden soll. Dieses
Auswahl- und Prüfungsverfahren unter Einbindung der jeweiligen Sektionsleiter,
Personalvertretungsorgane und der Betroffenen selbst ist noch nicht abgeschlossen.
Ich ersuche um Verständnis, dass definitive Aussagen erst bis zum Sommer                   gemacht werden können.