3255/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.03.2002

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3276/J der Abgeordneten Dr. Kräuter und Genossinnen wie folgt:

Frage 1:

Am Hearing haben fünf Bewerberinnen teilgenommen.

Fragen 2 und 3:

Gemäß § 14 des Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG) unterliegt der Inhalt und die
Auswertung der Bewerbungsgesuche sowie der Bewerbungsgespräche der Vertrau-
lichkeit. Eine Reihung aller Bewerberinnen ist weder gesetzlich gefordert noch wurde
eine solche von der Begutachtungskommission vorgenommen.

Frage 4:

Die von mir bestellte Kandidatin absolvierte nach der Matura das Studium und das
Doktorratsstudium der Veterinärmedizin. Sie hat sich - im Gegensatz zu den anderen
Kandidaten/innen - bereits während ihres Studiums auf das Fach Lebensmittelhygie-
ne spezialisiert und kann deshalb auf umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Bak-
teriologischen Untersuchungs- und Anreicherungsverfahren, Virologischen Untersu-
chungen, der Histopathologie, der Sektion und Dokumentation verweisen. Weitere
profunde Kenntnisse erwarb sich die Kandidatin in Chemischen Analyseverfahren
sowie bei organoleptischen Lebensmitteluntersuchungen und deren Dokumentation.

Ebenfalls war sie als Laboruntersuchungstierärztin am Mikrobiologischen Labor des
Instituts für Milchhygiene und Milchtechnologie der Veterinärmedizinischen Universi-
tät beschäftigt, wo sie auch als Vortragende tätig war.


Der von mir zur Beurteilung der Kandidatin hinzugezogene Fachexperte bewertet
ihre verfasste Arbeit “über der Einsatz molekularbiologischer, immunologischer und
immunomagnetischer Methoden beim IDF Standardverfahren 143A:1995 zum
Nachweis von Listeria monocytogenes" im Lichte des Lebensmittelgesetzes 1975 als
wissenschaftlich richtungsweisend. Ihr Wissen bei der Anreicherung und Kultivierung
von Listeria Monocytogenes, ihre Kenntnisse bei der Analyse und Klassifizierung der
gefundenen pathogenen Mikroorganismen mittels Polymerase Kettenreaktion (PCR)
gehen eindeutig über das in der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung prakti-
zierte Maß hinaus.

Umfangreiche - und entscheidende Kenntnisse für die Erfüllung einer Leiterfunktion -
erwarb sie sich unter anderem während ihrer Tätigkeit im Parlament bezüglich des
gesamten parlamentarischen Ablaufes der Gesetzwerdung und der Vorbereitung der
parlamentarischen Ausschüsse für die Bereiche Gesundheit, Veterinärwesen,
Lebensmittel, und Konsumentenschutz. Die Kollegin weist selbstverständlich auch
einen erweiterten Wirkungsbereich auf, der das Gebiet “Soziales", die Vorbereitung
des Sozialausschusses sowie die zu allen genannten Bereichen erforderliche Pres-
searbeit und Koordination umfasst.

Neben Ihrer Tätigkeit als Pressesprecherin der Bundesministerin für soziale Sicher-
heit und Generationen war die Kandidatin im Ministerbüro für die gesamten Belange
der Sektion
IX (Verbraucher, Gesundheit und Veterinärwesen) des BMSG zuständig.
Darüber hinaus war sie die einzige Kandidatin die umfangreiche Erfahrungen mit den
Aufbau und dem Management von Kommunikationsstrukturen mittels neuer Medien
aufweisen konnte.

Die Kandidatin weist zahlreiche Fachpublikationen ausschließlich aus dem Lebens-
mittel- und Veterinärbereich auf und hat sich regelmäßig in diesen Fachbereichen
fort- und weitergebildet.

Abschließend möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass ich mir von der Leiterin der
Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in Wien Organisations-
talent, umfassende Erfahrung in verschiedenen konsumentenschutzrelevanten
Bereichen und die Fähigkeit, vernetzt zu denken, erwarte. Denn nur so sehe ich die
Wahrung der Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich auch
gesichert!

Frage 5:

Die angesprochene Bewerberin war mittels Überlassungsvertrag vom 21. März 2000
bis 30. Juni 2000 im Kabinett der ehemaligen Bundesministerin Dr. Elisabeth Sickl
beschäftigt.

Frage 6:

Die Überlassung erfolgte durch den Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender.


Fragen 7 und 9:

Einleitend darf darauf hingewiesen werden, dass die Kommission keine Reihung der
Kandidaten vorgenommen hat. Weiters möchte ich darauf hinweisen, dass - da der
Leiter der zuständigen Zentralstelle für die Betrauungen in seinem Bereich die volle
rechtliche und politische Verantwortung zu tragen hat - es auch legitim ist, eine
Betrauung nach bestem Wissen vorzunehmen. Im gegenständlichen Fall haben
mich nachstehende Gründe bewogen, eine Entscheidung zu treffen:

Das Gesetzesvorhaben zur Errichtung einer Agentur für Gesundheit und Ernährung
befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Im Hinblick auf die Überfüh-
rung der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in Wien in
diese Agentur ist der Aufbau einer kompletten internen Informationsstruktur auf
EDV-Basis sowie der Aufbau einer Abteilung Public Relations erforderlich. Die “Ko-
ordination der Öffentlichkeitsarbeit" ist dementsprechend bereits als Aufgabenbe-
reich in der Ausschreibung genannt.

Nur die nunmehrige Leiterin der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und
-forschung in Wien konnte in diesem Bereich ausreichend Erfahrung aufweisen.
Sie besitzt als einzige ihrer Mitbewerberinnen umfangreiche Erfahrung im gesamten
Bereich der Organisation der Bundesverwaltung und des Parlaments. Aus diesen
Gründen bin ich davon ausgegangen, dass sie hervorragend geeignet ist, die umfas-
senden Problemstellungen auf den Gebieten der Landwirtschaft, Gesundheit und
Gentechnik im Interesse der österreichischen Konsumenten auch im Rahmen der
neuen Agentur zu bewältigen. Auch im Hinblick auf die verstärkte Bedeutung der
Gentechnik in der Lebensmittelproduktion war ihr - aufgrund ihrer langjährigen Erfah-
rung auf diesem Gebiet - gegenüber den anderen Mitbewerberinnen der Vorzug zu
geben.

Ziel der neuen Lebensmittelagentur ist auch die fächerübergreifende Koordinierung
zwischen der Betriebsmittelproduktion der Landwirtschaft und sicheren Lebensmittel-
technologien. In diesem Zusammenhang ist die vielseitige Ausrichtung der bisheri-
gen Tätigkeit der von mir ausgewählten Bewerberin von besonderer Bedeutung.

Frage 8:

Die Begutachtungskommission hat keine Reihung vorgenommen.

Frage 10:

Die akademische Qualifikation der in der Frage angesprochenen Bewerberin wurde
geprüft.