3255/AB XXI.GP
Eingelangt am: 11.03.2002
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr.
3276/J der Abgeordneten Dr. Kräuter und Genossinnen wie folgt:
Frage 1:
Am Hearing haben fünf Bewerberinnen teilgenommen.
Fragen 2 und 3:
Gemäß § 14 des
Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG) unterliegt der Inhalt und die
Auswertung der Bewerbungsgesuche sowie der Bewerbungsgespräche der
Vertrau-
lichkeit. Eine Reihung aller Bewerberinnen ist weder gesetzlich gefordert noch
wurde
eine solche von der Begutachtungskommission vorgenommen.
Frage 4:
Die von mir bestellte Kandidatin
absolvierte nach der Matura das Studium und das
Doktorratsstudium der
Veterinärmedizin. Sie hat sich - im Gegensatz zu den anderen
Kandidaten/innen - bereits während ihres Studiums auf das Fach
Lebensmittelhygie-
ne spezialisiert und kann deshalb auf umfangreiche Kenntnisse im Bereich der
Bak-
teriologischen Untersuchungs- und Anreicherungsverfahren, Virologischen
Untersu-
chungen, der Histopathologie, der Sektion und Dokumentation verweisen. Weitere
profunde Kenntnisse erwarb sich die Kandidatin in Chemischen Analyseverfahren
sowie bei organoleptischen Lebensmitteluntersuchungen und deren Dokumentation.
Ebenfalls
war sie als Laboruntersuchungstierärztin am Mikrobiologischen Labor des
Instituts für Milchhygiene und Milchtechnologie der
Veterinärmedizinischen Universi-
tät beschäftigt, wo sie auch als Vortragende tätig war.
Der von mir zur Beurteilung der Kandidatin
hinzugezogene Fachexperte bewertet
ihre verfasste Arbeit “über der Einsatz molekularbiologischer,
immunologischer und
immunomagnetischer Methoden beim IDF Standardverfahren 143A:1995 zum
Nachweis von Listeria monocytogenes" im Lichte des Lebensmittelgesetzes
1975 als
wissenschaftlich richtungsweisend. Ihr Wissen bei der Anreicherung und
Kultivierung
von Listeria Monocytogenes, ihre Kenntnisse bei der Analyse und Klassifizierung
der
gefundenen pathogenen Mikroorganismen mittels Polymerase Kettenreaktion (PCR)
gehen eindeutig über das in der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung
prakti-
zierte Maß hinaus.
Umfangreiche - und entscheidende
Kenntnisse für die Erfüllung einer Leiterfunktion -
erwarb sie sich unter anderem während ihrer Tätigkeit im Parlament
bezüglich des
gesamten parlamentarischen Ablaufes der Gesetzwerdung und der Vorbereitung der
parlamentarischen
Ausschüsse für die Bereiche Gesundheit, Veterinärwesen,
Lebensmittel, und Konsumentenschutz. Die Kollegin weist selbstverständlich
auch
einen erweiterten Wirkungsbereich auf, der das Gebiet “Soziales", die
Vorbereitung
des Sozialausschusses sowie
die zu allen genannten Bereichen erforderliche Pres-
searbeit und Koordination umfasst.
Neben Ihrer Tätigkeit als
Pressesprecherin der Bundesministerin für soziale Sicher-
heit und Generationen war die Kandidatin im Ministerbüro für die
gesamten Belange
der Sektion IX (Verbraucher, Gesundheit und
Veterinärwesen) des BMSG zuständig.
Darüber hinaus war sie die einzige Kandidatin die umfangreiche Erfahrungen
mit den
Aufbau und dem Management von Kommunikationsstrukturen mittels neuer Medien
aufweisen konnte.
Die Kandidatin weist zahlreiche
Fachpublikationen ausschließlich aus dem Lebens-
mittel- und Veterinärbereich auf und hat sich regelmäßig in
diesen Fachbereichen
fort-
und weitergebildet.
Abschließend möchte ich Ihnen
noch mitteilen, dass ich mir von der Leiterin der
Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in Wien
Organisations-
talent, umfassende Erfahrung in verschiedenen konsumentenschutzrelevanten
Bereichen und die Fähigkeit, vernetzt zu denken, erwarte. Denn nur so sehe
ich die
Wahrung der Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich
auch
gesichert!
Frage 5:
Die angesprochene Bewerberin war mittels
Überlassungsvertrag vom 21. März 2000
bis 30. Juni 2000 im Kabinett der ehemaligen Bundesministerin Dr. Elisabeth
Sickl
beschäftigt.
Frage 6:
Die Überlassung erfolgte durch den Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender.
Fragen 7 und 9:
Einleitend darf darauf
hingewiesen werden, dass die Kommission keine Reihung der
Kandidaten vorgenommen hat. Weiters möchte ich darauf hinweisen, dass - da
der
Leiter der zuständigen Zentralstelle für die Betrauungen in seinem
Bereich die volle
rechtliche und politische Verantwortung zu tragen hat - es auch legitim ist,
eine
Betrauung nach bestem Wissen vorzunehmen. Im gegenständlichen Fall haben
mich nachstehende Gründe bewogen, eine Entscheidung zu treffen:
Das Gesetzesvorhaben zur Errichtung einer
Agentur für Gesundheit und Ernährung
befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Im Hinblick auf die
Überfüh-
rung der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in Wien
in
diese Agentur ist der Aufbau einer kompletten internen Informationsstruktur auf
EDV-Basis sowie der Aufbau einer Abteilung Public Relations erforderlich. Die
“Ko-
ordination der Öffentlichkeitsarbeit" ist dementsprechend bereits als
Aufgabenbe-
reich in der Ausschreibung genannt.
Nur die nunmehrige Leiterin der
Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und
-forschung in Wien konnte in diesem Bereich ausreichend Erfahrung aufweisen.
Sie besitzt als einzige ihrer Mitbewerberinnen umfangreiche Erfahrung im
gesamten
Bereich der Organisation der Bundesverwaltung und des Parlaments. Aus diesen
Gründen bin ich davon ausgegangen, dass sie hervorragend geeignet ist, die
umfas-
senden Problemstellungen auf den Gebieten der Landwirtschaft, Gesundheit und
Gentechnik im Interesse der österreichischen Konsumenten auch im Rahmen
der
neuen Agentur zu bewältigen. Auch im Hinblick auf die verstärkte
Bedeutung der
Gentechnik in der Lebensmittelproduktion war ihr - aufgrund ihrer
langjährigen Erfah-
rung auf diesem Gebiet - gegenüber den anderen Mitbewerberinnen der Vorzug
zu
geben.
Ziel der neuen Lebensmittelagentur ist
auch die fächerübergreifende Koordinierung
zwischen der Betriebsmittelproduktion der Landwirtschaft und sicheren
Lebensmittel-
technologien. In diesem Zusammenhang ist die vielseitige Ausrichtung der
bisheri-
gen Tätigkeit der von mir ausgewählten Bewerberin von besonderer
Bedeutung.
Frage 8:
Die Begutachtungskommission hat keine Reihung vorgenommen.
Frage 10:
Die akademische Qualifikation der in der
Frage angesprochenen Bewerberin wurde
geprüft.