3259/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14.03.2002
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3280/J-NR/2002 betreffend geplante
Umstrukturierung
des Schulaufsichtsbezirkes Spittal an der Drau, die die Abgeordneten
Mag.
Posch, Kolleginnen und Kollegen am 17. Jänner 2002 an mich richteten, wird
wie folgt
beantwortet:
Ad 1., 2. + 5.:
Im Zuge der Verwaltungsreform wird an
einem Ausgleich zwischen kleineren und größeren
Schulaufsichtsbezirken
gearbeitet. Dieser orientiert sich vor allem an der Größe des zu
betreuenden
Bereiches
mit dem Ziel eine gleichmäßige Verteilung der Arbeitsbelastungen zu
erreichen und die
Zahl
der erforderlichen Geldmittel für die Schulaufsicht bei gleichzeitiger
Steigerung der Qualität
der
öffentlichen Leistungen zu reduzieren. Zwischen dem Landesschulrat
für Kärnten und den
Experten
des Ministeriums wurde als erster Schritt daher vereinbart auf eine Stelle
eines
Schulaufsichtsbeamten
im Bezirk Spittal zu verzichten. Die Mitbetreuung aus einem Nachbarbezirk
ist
dabei nichts Ungewöhnliches, sondern erfolgt seit vielen Jahren sowohl im
Rahmen von
interimistischen
Lösungen, insbesondere während mittelfristiger Erkrankungen, als auch
bei kleinen
Schulbezirken,
bei welchen keine eigene Planstelle eines Schulaufsichtsbeamten besteht. Im
Bundesland
Wien sind grundsätzlich von einem Bezirksschulinspektor mehrere Bezirke zu
betreuen,
wobei bei flächigen Bundesländern naturgemäß nicht der
strenge Maßstab für das
Bundesland
Wien angelegt werden kann, da die Frage der örtlichen Distanzen zu
berücksichtigten
ist.
Ad 3.:
Diese Lösung ist praktikabel, wie verschiedene
Beispiele, von der Betreuung mehrerer sehr kleiner
Bezirke
durch einen Aufsichtsbeamten, bzw. von Mitbetreuungen während
Ausschreibungs- und
Besetzungsverfahren
zeigen.
Ad 4.:
§ 4 Bundesschulaufsichtsgesetz
regelt lediglich die örtliche Zuständigkeit des Bezirksschulrates,
trifft
aber keinerlei Aussagen für die Art der Inspektion und steht daher in
keinem Zusammenhang
zur
Frage der Durchführung durch einen jeweils eigenen Beamten des
Schulaufsichtsdienstes.