3261/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14.03.2002

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Prähauser und GenossInnen haben am
17. Jänner 2002 unter der Nr. 3281/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Rundfunkgebührenbefreiung durch die GIS Gebühren Info
Service GmbH gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Dem Bundeskanzler kommt in der von der Anfrage angesprochenen Thematik der
Befreiung von Rundfunkgebühren und der Abwicklung der Gebührenbefreiungen
durch die GIS keine Zuständigkeit zu.

Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich von einer Beantwortung dieser Anfrage
absehe.