3261/AB XXI.GP
Eingelangt am: 14.03.2002
Bundeskanzler
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Prähauser und GenossInnen haben am
17. Jänner 2002 unter der Nr. 3281/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Rundfunkgebührenbefreiung durch die GIS Gebühren
Info
Service GmbH gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Dem Bundeskanzler kommt in der von der Anfrage
angesprochenen Thematik der
Befreiung von Rundfunkgebühren und der Abwicklung der
Gebührenbefreiungen
durch die GIS keine Zuständigkeit zu.
Ich
ersuche daher um Verständnis, wenn ich von einer Beantwortung dieser Anfrage
absehe.