3268/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.03.2002
Dr.
Ernst STRASSER
Bundesminister für
Inneres
Die Abgeordneten
Kummerer, Gradwohl. Mag. Maier und GenossInnen haben am
31. Jänner 2002
unter der Nr. 3368/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend
“Ergebnisse einer Kontrolle des Schlachthofes in Großharras
(NÖ)
durch die Fremdenpolizei"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Vorweg ist festzuhalten, dass der
angesprochene Bereich der illegalen Beschäftigung
in erster Linie in den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und
Arbeit fällt. Aus
dem Umstand, dass in einigen Bundesländern in dem angeführten
Zeitraum keine gesonderten fremdenpolizeilichen Kontrollen in
Schlachthöfen durch-
geführt wurden,
kann daher auch nicht der Schluss gezogen werden, dass im Bereich
der illegalen
Beschäftigung in den betreffenden Ländern keine
Überprüfungen erfolgt
sind.
Zu Frage 1:
Nach den mir vorliegenden Berichten
wurden in den Jahren 2000, 2001 und 2002 in
den Bundesländern
Burgenland, Kärnten. Salzburg, Steiermark. Tirol, Vorarlberg und
Wien keine gesonderten
fremdenpolizeilichen Überprüfungen von Schlachthöfen
durchgeführt.
In den Jahren 2000, 2001
und 2002 wurde im Bereich der Bundesländer Niederöster-
reich und
Oberösterreich folgende Anzahl von Schlachthöfen kontrolliert:
|
|
2000
|
2001
|
2002
|
|
Niederösterreich
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6
|
4
|
0
|
|
Oberösterreich
|
2
|
3
|
2
|
Zu den Fragen 2 bis 4:
Niederösterreich: Bei 5 Überprüfungen kam es zu Beanstandungen.
Es liegen keine näheren Angaben über die Art der Beanstandungen
vor.
Es lagen jedoch Verstöße gegen folgende Gesetze vor:
Arbeitszeitgesetz
Arbeitnehmerschutzvorschriften
Bazillenausscheidergesetz
Finanzstrafgesetz
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Lebensmittelgesetz
Fleischuntersuchungsgesetz
Oberösterreich: Bei den Überprüfungen kam es zu 8 Beanstandungen.
6 davon wegen illegaler
Beschäftigung, 2 Personen hielten sich illegal
im Bundesgebiet auf und
wurden in Schubhaft genommen.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die sachlich zuständigen Behörden
sind durch Übermittlung schriftlicher Anzeigen
und Berichte informiert worden.
Zu den Fragen 7 und 11 bis 14:
Diese Fragen betreffen nicht den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Inne-
res, weshalb ich um
Verständnis dafür ersuche, dass ich von einer inhaltlichen Beant-
wortung dieser Fragen
Abstand nehme.
Zu Frage 8:
Anlass zur Überprüfung war eine anonyme Anzeige.
Zu Frage 9:
Es wurden bei 2 Kontrollen insgesamt 10 illegal Beschäftigte vorgefunden.
Zu Frage 10:
Diese waren tätig
seit Juli 1997, November 1997, März 1998, Jänner 2001, Februar
2001, Juli 2001, November 2001, 1Tag.
Zu Frage 15:
Sämtliche Kontrollen fanden im Beisein von Vertretern der Arbeitsinspektion statt.