3268/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.03.2002

Dr. Ernst STRASSER
Bundesminister für Inneres

 

Die Abgeordneten Kummerer, Gradwohl. Mag. Maier und GenossInnen haben am
31. Jänner 2002 unter der Nr. 3368/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend “Ergebnisse einer Kontrolle des Schlachthofes in Großharras (NÖ)
durch die Fremdenpolizei" gerichtet.


Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Vorweg ist festzuhalten, dass der angesprochene Bereich der illegalen Beschäftigung
in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und
Arbeit fällt. Aus dem Umstand, dass in einigen Bundesländern in dem angeführten
Zeitraum keine gesonderten fremdenpolizeilichen Kontrollen in Schlachthöfen durch-
geführt wurden, kann daher auch nicht der Schluss gezogen werden, dass im Bereich
der illegalen Beschäftigung in den betreffenden Ländern keine Überprüfungen erfolgt
sind.

Zu Frage 1:

Nach den mir vorliegenden Berichten wurden in den Jahren 2000, 2001 und 2002 in
den Bundesländern Burgenland, Kärnten. Salzburg, Steiermark. Tirol, Vorarlberg und
Wien keine gesonderten fremdenpolizeilichen Überprüfungen von Schlachthöfen
durchgeführt.

In den Jahren 2000, 2001 und 2002 wurde im Bereich der Bundesländer Niederöster-
reich und Oberösterreich folgende Anzahl von Schlachthöfen kontrolliert:


 

 

2000

 

2001

 

2002

 

Niederösterreich

 

6

 

4

 

0

 

Oberösterreich

 

2

 

3

 

2

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Niederösterreich: Bei 5 Überprüfungen kam es zu Beanstandungen.

Es liegen keine näheren Angaben über die Art der Beanstandungen

vor.

Es lagen jedoch Verstöße gegen folgende Gesetze vor:

Arbeitszeitgesetz

Arbeitnehmerschutzvorschriften

Bazillenausscheidergesetz

Finanzstrafgesetz

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Lebensmittelgesetz

Fleischuntersuchungsgesetz

Oberösterreich: Bei den Überprüfungen kam es zu 8 Beanstandungen.

6 davon wegen illegaler Beschäftigung, 2 Personen hielten sich illegal
im Bundesgebiet auf und wurden in Schubhaft genommen.

Zu den Fragen 5 und 6:

Die sachlich zuständigen Behörden sind durch Übermittlung schriftlicher Anzeigen
und Berichte informiert worden.

Zu den Fragen 7 und 11 bis 14:

Diese Fragen betreffen nicht den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Inne-
res, weshalb ich um Verständnis dafür ersuche, dass ich von einer inhaltlichen Beant-
wortung dieser Fragen Abstand nehme.

Zu Frage 8:

Anlass zur Überprüfung war eine anonyme Anzeige.

Zu Frage 9:

Es wurden bei 2 Kontrollen insgesamt 10 illegal Beschäftigte vorgefunden.

Zu Frage 10:

Diese waren tätig seit Juli 1997, November 1997, März 1998, Jänner 2001, Februar
2001, Juli 2001, November 2001, 1Tag.


Zu Frage 15:

Sämtliche Kontrollen fanden im Beisein von Vertretern der Arbeitsinspektion statt.