327/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am

7.2.2000 an mich in meiner Funktion als Bundesminister für Umwelt, Jugend und

Familie eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 318/J betreffend „Verankerung wirt -

schaftlicher Grundsätze im WRG‘ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu be -

antworten:

 

ad 1 und 2

 

Die angesprochene Arbeitsgruppe hat sich 1999 konstituiert und das Thema disku -

tiert. Ein endgültiges Ergebnis wird erst nach Befassung der - sowohl mit dem

Vollzug des Wasserrechtsgesetzes als auch mit Teilen der Förderungsabwicklung

nach dem Umweltförderungsgesetz betrauten - Bundesländer vorliegen.

 

ad 3

 

Die in der Anfrage angesprochene Schädigung des öffentlichen Interesses liegt nicht

vor, da durch das Umweltförderungsgesetz und insbesondere die Technischen

Richtlinien, welche im Zuge der 14. Sitzung der Kommssion in Angelegenheiten der

Siedlungswasserwirtschaft am 17. März 1997 einstimmig, das heißt auch mit Stimme

der Grünen beschlossen wurden, sichergestellt ist, dass auch die Abwasserentsor -

gung im ländlichen Raum mit sozialverträglichen Gebühren erfolgen kann.

Insbesondere durch das in den Technischen Richtlinien unter Punkt 3 festgehaltene

Instrumentarium der Variantenuntersuchung ist bereits im Vorfeld der eigentlichen

Planung unter der Einbindung der betroffenen Dienststellen sichergestellt, dass aus -

schließlich die ökologisch - ökonomisch optimale Variante gefördert werden kann.