3271/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.03.2002

BUNDESMINISTERIUM
FÜR  SOZIALE  SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 


Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde Nr. 3308/J wie folgt:

Frage 1:

Nein. Meine Äußerung gibt eine Tatsachenfeststellung wieder, welche eine faktische
Situation beschreibt. Das Auswahlverfahren, das von einem einschlägig tätigen
Unternehmen durchgeführt worden ist, bzw. dessen Hearingergebnisse wurden von
allen im Hauptverband vertretenen Fraktionen einhellig bestätigt, was ein Beweis für
die Sachlichkeit und Seriosität des Auswahlverfahrens gewertet werden kann.
Weiters wollte ich lediglich meine Genugtuung darüber zum Ausdruck bringen, dass
die neue Geschäftsführung des Hauptverbandes der österreichischen Sozial-
versicherungsträger nicht von einem parteipolitischen Übergewicht geprägt ist.

Darüber hinaus hat auch der Hauptverband in seiner dazu eingeholten Stellung-
nahme festgehalten, dass die Auswahl der Geschäftsführer auf Grund eines öffent-
lichen Verfahrens nach dem Stellenbesetzungsgesetz unter Heranziehung eines ein-
schlägig tätigen Unternehmens erfolgt ist. Meinungsäußerungen außerhalb dieses
Verfahrens, mögen sie auch in Medien wiedergegeben worden sein, hatten darauf
keinen Einfluss.

Fragen 2 und 3:

Auch nach Meinung des Hauptverbandes sind Behauptungen dahingehend, das
Stellenbesetzungsverfahren habe unrechtmäßige Nachteile für einen oder mehrere
Bewerberinnen oder Bewerber enthalten, nicht gerechtfertigt.


Zur Untersuchung von unzulässigen geschlechtsspezifischen Diskriminierungen hat
der Gesetzgeber auf Grund des Gleichbehandlungsgesetzes die Gleichbehand-
lungskommission berufen, welche auf Antrag oder von Amts wegen tätig wird.
Anträge wegen behaupteter Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes sind von
einem/r Arbeitnehmerin, einem/r Arbeitgeberin, einem/r Betriebrat/Betriebsrätin oder
von den im Gleichbehandlungsgesetz genannten Interessenvertretungen einzu-
bringen. Das Gesetz sieht ferner die Einleitung eines Verfahrens auf “Verlangen" der
Anwältin für Gleichbehandlungsfragen vor, jedoch keine Antragstellung durch den
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen, wofür ich auch keinerlei
Anlass sehe.

Im Übrigen haben auch die in der parlamentarischen Anfrage genannten Frauen
nach Mitteilung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
keinerlei Schritte gesetzt, welche in die von den anfragenden Abgeordneten ange-
deuteten Richtung gingen.

Ich habe aber erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Anfragenden meiner ehe-
maligen Kollegin im Nationalrat, Frau Abgeordnete Mag. Beate Hartinger, hervor-
ragende Qualifikation aussprechen, und werde dieses Lob selbstverständlich der
Frau Abgeordneten weiter übermitteln.