3271/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.03.2002
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE
SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde Nr. 3308/J wie folgt:
Frage 1:
Nein. Meine Äußerung gibt eine
Tatsachenfeststellung wieder, welche eine faktische
Situation beschreibt. Das Auswahlverfahren, das von einem einschlägig
tätigen
Unternehmen durchgeführt worden ist, bzw. dessen Hearingergebnisse wurden
von
allen im Hauptverband vertretenen Fraktionen einhellig bestätigt, was ein
Beweis für
die Sachlichkeit und Seriosität des Auswahlverfahrens gewertet werden
kann.
Weiters wollte ich lediglich meine Genugtuung darüber zum Ausdruck
bringen, dass
die neue Geschäftsführung des Hauptverbandes der
österreichischen Sozial-
versicherungsträger nicht von einem parteipolitischen Übergewicht
geprägt ist.
Darüber hinaus hat auch der Hauptverband in seiner
dazu eingeholten Stellung-
nahme festgehalten, dass die Auswahl der Geschäftsführer auf Grund
eines öffent-
lichen Verfahrens nach dem Stellenbesetzungsgesetz unter Heranziehung eines
ein-
schlägig tätigen Unternehmens erfolgt ist.
Meinungsäußerungen außerhalb dieses
Verfahrens, mögen sie auch in Medien wiedergegeben worden sein, hatten
darauf
keinen Einfluss.
Fragen 2 und 3:
Auch nach Meinung des Hauptverbandes sind Behauptungen
dahingehend, das
Stellenbesetzungsverfahren habe unrechtmäßige Nachteile für
einen oder mehrere
Bewerberinnen oder Bewerber enthalten,
nicht gerechtfertigt.
Zur Untersuchung von unzulässigen
geschlechtsspezifischen Diskriminierungen hat
der Gesetzgeber auf Grund des Gleichbehandlungsgesetzes die Gleichbehand-
lungskommission berufen, welche auf Antrag oder von Amts wegen tätig wird.
Anträge wegen behaupteter Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes sind
von
einem/r Arbeitnehmerin,
einem/r Arbeitgeberin, einem/r Betriebrat/Betriebsrätin oder
von den im
Gleichbehandlungsgesetz genannten Interessenvertretungen einzu-
bringen. Das Gesetz sieht ferner die Einleitung eines Verfahrens auf
“Verlangen" der
Anwältin für Gleichbehandlungsfragen vor, jedoch keine Antragstellung
durch den
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen, wofür ich
auch keinerlei
Anlass
sehe.
Im Übrigen haben auch die in der
parlamentarischen Anfrage genannten Frauen
nach Mitteilung des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger
keinerlei Schritte gesetzt, welche in die von den anfragenden Abgeordneten
ange-
deuteten Richtung gingen.
Ich habe aber erfreut zur Kenntnis
genommen, dass die Anfragenden meiner ehe-
maligen Kollegin im Nationalrat, Frau Abgeordnete Mag. Beate Hartinger, hervor-
ragende Qualifikation aussprechen, und werde dieses Lob selbstverständlich
der
Frau Abgeordneten weiter übermitteln.