3273/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.03.2002

BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3373/J betreffend
Kontrolle von Betrieben zwecks illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften, welche
die Abgeordneten Franz Riepl und Genossen am 31. Jänner 2002 an mich richteten,
möchte ich einige grundsätzliche Klarstellungen zur Entwicklung der Tätigkeit der
Arbeitsinspektion seit ihrer Eingliederung in das Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit treffen: Von 2000 auf 2001 stieg die Zahl der Kontrollen im Arbeitnehmer-
schutz von 99.391 auf 102.595, die Zahl der festgestellten Übertretungen von 73.597
auf 74.320 auf die Zahl der Strafanzeigen um knapp 13 % von 1.282 auf 1.442. Die
Zahl der verstärkten präventiven Maßnahmen und Beratungen im Interesse einer
umfassenden Umsetzung des Arbeitnehmerschutzes stieg um rd. 10 % von 24.752
auf 27.309.


Erfreuliche Bilanz dieser Leistungen und des großen Engagements - mehr Kontrol-
len, mehr Beratungen - meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeitsin-
spektion ist, dass von 2000 auf 2001 die Zahl der Arbeitsunfälle im engeren Sinn
(ohne Wegunfälle) von 110.429 auf 103.065, also um insgesamt 6,7 %, und die Zahl
der tödlichen Arbeitsunfälle sogar um mehr als 10 %, nämlich von 135 auf 121, ge-
genüber dem Vorjahr abgenommen hat. Damit ist die Arbeitsinspektion dem ihr von
mir gesetzten Ziel, im Interesse der ihrem Schutz anvertrauten arbeitenden Men-
schen dieses Landes alles daran zu setzen, damit die Zahl der Arbeitsunfälle in Ös-
terreich kontinuierlich auf deutlich unter 100.000 absinkt, einen großen Schritt nä-
hergekommen.

Zum wichtigen Kontrollbereich der illegalen Ausländerbeschäftigung verweise ich
näher auf meine Antworten zu den einzelnen Anfragepunkten:


Antwort zu den Punkten 1. 2. 7 und 8 der Anfrage:

Wie der in der Beilage angeschlossenen Tabelle zu entnehmen ist, wurden im Jahr
2001 um 446 Betriebe und Baustellen weniger kontrolliert als im Jahr 2000. Trotz
gegebener Personalsituation konnten die Kontrolltätigkeiten der Arbeitsinspektion
nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz in fünf Bundesländern verstärkt werden.

Die Aussage vom 6. Juli 2000 lautet wörtlich: "Die Arbeitsinspektion setzt im Rahmen
ihrer Kontrolltätigkeit im Bereich der illegalen Ausländerbeschäftigung daher profes-
sionell und intelligent entsprechende Prioritäten, um die Kontrollen bei gegebenem
Personalstand so effizient und flächendeckend wie möglich zu gestalten."
Es gibt keinen Anlass, von dieser Aussage abzugehen.

Zum Stichtag 1. April 2000 standen für die Kontrollen zur Bekämpfung illegaler Aus-
länderbeschäftigung 40 Bedienstete der Arbeitsinspektion zur Verfügung, zum letz-
ten Erfassungszeitpunkt Ende 2001 waren es auf Grund natürlichen Abgangs 38
Bedienstete.

Antwort zu den Punkten 3 bis 6 der Anfrage:

Österreichweit hat die Anzahl der beanstandeten Betriebe gegenüber dem Jahr 2000
um 2 Betriebe zugenommen.

In Kärnten wurden im Jahr 2000 946 Betriebe überprüft und im Jahr 2001 waren es
1.046. Beanstandet wurden im Jahr 2001 38 Betriebe mehr als im Vorjahr.

Die Zunahme der Zahl der beanstandeten Betriebe wird einerseits auf die intensi-
vierten Kontrollen der Arbeitsinspektion zurückgeführt, andererseits auf die deutliche
Schwerpunktsetzung der Arbeitsinspektion, ihre Kontrollen verstärkt auf die erfah-
rungsgemäß von illegaler Ausländerbeschäftigung besonders bedrohten Wirt-
schaftsbereiche zu konzentrieren.


Antwort zu den Punkten 9 bis 11 der Anfrage:

Es wird, auf die in der Anlage beigefügte Gegenüberstellung der Zahlenwerte über
die Ergebnisse in den Jahren 2000 und 2001 verwiesen.

Zur Frage nach der Zahl der festgestellten illegal beschäftigten Inländer wird mitge-
teilt, dass in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit nur
die Kontrolle illegal beschäftigter Arbeitskräfte nach dem Ausländerbeschäftigungs-
gesetz und dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz fällt. Besteht im Rahmen
von Kontrollen der Arbeitsinspektion der Verdacht auf illegale Beschäftigung von In-
ländern, wird entsprechend den Vorgaben im Arbeitsinspektionsgesetz umgehend
Anzeige an die zuständigen Behörden erstattet.

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

Auf die verstärkte Prioritätensetzung bei der Durchführung der Kontrollaktivitäten
wurde bereits hingewiesen. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit all jenen In-
stitutionen, in deren Zuständigkeit die Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung
liegt, konnten im Rahmen konzertierter Aktionen gute Erfolge erzielt werden. Von
grundsätzlicher Bedeutung war dabei das ausgezeichnete Zusammenwirken mit den
Organen der Exekutive.

Hinsichtlich der "Verbesserungen durch moderne technische Geräte" ist es gelun-
gen, die Kommunikationseinrichtungen auf den neuesten Stand zu bringen; allen
Kontrollteams stehen Handys zur Verfügung, um untereinander und ohne Zeitverlust
auch unmittelbar während einer Kontrolle vor Ort Kontakt aufzunehmen.

Weiters konnte für alle EDV-Arbeitsplätze der Ausländerkontrolleinrichtungen der
Zugang zur Verwaltungsstrafevidenz und der flächendeckende Zugang zum Behör-
den-lntranet und zum Internet eröffnet werden, in der für jedes betroffene Unterneh-
men die zuzurechnenden Strafbescheide wegen illegaler Ausländerbeschäftigung
neben anderen relevanten Daten gespeichert sind. Damit wurde nicht nur der gene-


relle Informationszugang in diesem Bereich, sondern auch die Möglichkeit für alle
Kontrollorgane geschaffen, die Datenbestände um die Ergebnisse einer Überprüfung
auch schon vor Durchführung des entsprechenden Strafverfahrens unmittelbar nach
der Kontrolle zu erweitern.

Antwort zu den Punkten 13 bis 16 der Anfrage:

Wie bereits in der parlamentarischen Anfrage Nr. 3216/J erwähnt, hat die Bundesre-
gierung im Ministerrat vom 11. Dezember 2001 das umfangreiche Reformpaket
"Erfolgsmodell Österreich - Standortverbesserung und Konjunkturbelebung" be-
schlossen. Pkt. 11 dieses umfangreichen Konjunkturpakets legt zum Schwerpunkt-
thema "Bekämpfung der Schwarzarbeit" fest, dass die Kontrolle der illegalen Auslän-
derbeschäftigung von der Arbeitsinspektion an eine andere Behörde übertragen
werden soll, um eine effizientere Bekämpfung ihrer negativen Auswirkungen zu ga-
rantieren. Derzeit werden in einer Arbeitsgruppe auf Regierungs- und Expertenebene
die Eckpfeiler der Konzeption dieser Neustrukturierung erarbeitet.

Das Konzept sieht die Übertragung der Kontrollaufgaben nach dem Ausländerbe-
schäftigungsgesetz und dem AVRAG sowie der Kontrollorgane der Arbeitsinspektion
für illegale Ausländerbeschäftigung an eine andere Behörde vor und wird derzeit ge-
prüft bzw. überarbeitet.

Erstes Ergebnis dieser intensivierten Zusammenarbeit zwischen Arbeitsinspektion
und Exekutive war die gemeinsame Schwerpunktaktion in Betrieben des Frächter-
gewerbes und bei Straßenkontrollen am 7. Februar 2002.


Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung

Gegenüberstellung der Kontrollergebnisse der Jahre 2000 und 2001