3273/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.03.2002
BUNDESMINISTERIUM
für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 3373/J betreffend
Kontrolle von Betrieben zwecks illegaler Beschäftigung von
Arbeitskräften, welche
die Abgeordneten Franz Riepl und Genossen am 31. Jänner 2002 an mich
richteten,
möchte ich einige grundsätzliche Klarstellungen zur Entwicklung der
Tätigkeit der
Arbeitsinspektion seit ihrer Eingliederung in das Bundesministerium für
Wirtschaft
und Arbeit treffen: Von 2000 auf 2001 stieg die Zahl der Kontrollen im
Arbeitnehmer-
schutz von 99.391 auf 102.595, die Zahl der festgestellten Übertretungen
von 73.597
auf 74.320 auf die Zahl der Strafanzeigen um knapp 13 % von 1.282 auf 1.442.
Die
Zahl der verstärkten präventiven Maßnahmen und Beratungen im
Interesse einer
umfassenden Umsetzung des Arbeitnehmerschutzes stieg um rd. 10 % von 24.752
auf
27.309.
Erfreuliche
Bilanz dieser Leistungen und des großen Engagements - mehr Kontrol-
len, mehr Beratungen - meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
Arbeitsin-
spektion ist, dass von 2000 auf 2001 die Zahl der Arbeitsunfälle im
engeren Sinn
(ohne Wegunfälle) von 110.429 auf 103.065, also um insgesamt 6,7 %, und
die Zahl
der tödlichen Arbeitsunfälle sogar um mehr als 10 %, nämlich von
135 auf 121, ge-
genüber dem Vorjahr abgenommen hat. Damit ist die Arbeitsinspektion dem
ihr von
mir gesetzten Ziel, im Interesse der ihrem Schutz anvertrauten arbeitenden Men-
schen dieses Landes alles
daran zu setzen, damit die Zahl der Arbeitsunfälle in Ös-
terreich kontinuierlich auf
deutlich unter 100.000 absinkt, einen großen Schritt nä-
hergekommen.
Zum wichtigen Kontrollbereich der illegalen
Ausländerbeschäftigung verweise ich
näher auf meine Antworten zu den
einzelnen Anfragepunkten:
Antwort zu den Punkten 1. 2. 7 und 8 der Anfrage:
Wie der in der Beilage angeschlossenen Tabelle zu entnehmen
ist, wurden im Jahr
2001 um 446 Betriebe und Baustellen weniger kontrolliert als im Jahr 2000.
Trotz
gegebener Personalsituation konnten die Kontrolltätigkeiten der Arbeitsinspektion
nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz in fünf
Bundesländern verstärkt werden.
Die Aussage vom 6. Juli 2000
lautet wörtlich: "Die Arbeitsinspektion setzt im Rahmen
ihrer Kontrolltätigkeit im Bereich der illegalen
Ausländerbeschäftigung daher profes-
sionell und intelligent entsprechende Prioritäten, um die Kontrollen bei
gegebenem
Personalstand so effizient und flächendeckend wie möglich zu
gestalten."
Es gibt keinen Anlass, von dieser Aussage abzugehen.
Zum Stichtag 1. April 2000 standen für die Kontrollen
zur Bekämpfung illegaler Aus-
länderbeschäftigung
40 Bedienstete der Arbeitsinspektion zur Verfügung, zum letz-
ten Erfassungszeitpunkt Ende
2001 waren es auf Grund natürlichen Abgangs 38
Bedienstete.
Antwort zu den Punkten 3 bis 6 der Anfrage:
Österreichweit hat die Anzahl der beanstandeten
Betriebe gegenüber dem Jahr 2000
um 2 Betriebe zugenommen.
In Kärnten wurden im Jahr 2000 946 Betriebe
überprüft und im Jahr 2001 waren es
1.046. Beanstandet wurden im
Jahr 2001 38 Betriebe mehr als im Vorjahr.
Die
Zunahme der Zahl der beanstandeten Betriebe wird einerseits auf die intensi-
vierten Kontrollen der Arbeitsinspektion zurückgeführt, andererseits
auf die deutliche
Schwerpunktsetzung der Arbeitsinspektion, ihre Kontrollen verstärkt auf
die erfah-
rungsgemäß von illegaler Ausländerbeschäftigung besonders
bedrohten Wirt-
schaftsbereiche
zu konzentrieren.
Antwort zu den Punkten 9 bis 11 der Anfrage:
Es wird, auf die in der Anlage beigefügte
Gegenüberstellung der Zahlenwerte über
die Ergebnisse in den Jahren
2000 und 2001 verwiesen.
Zur Frage nach der Zahl der festgestellten illegal
beschäftigten Inländer wird mitge-
teilt, dass in die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit nur
die Kontrolle illegal beschäftigter Arbeitskräfte nach dem
Ausländerbeschäftigungs-
gesetz und dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz fällt. Besteht im
Rahmen
von Kontrollen der Arbeitsinspektion der Verdacht auf illegale
Beschäftigung von In-
ländern, wird entsprechend den Vorgaben im Arbeitsinspektionsgesetz
umgehend
Anzeige an die zuständigen Behörden erstattet.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Auf die verstärkte Prioritätensetzung bei der
Durchführung der Kontrollaktivitäten
wurde bereits hingewiesen. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit all
jenen In-
stitutionen, in deren Zuständigkeit die Bekämpfung illegaler
Ausländerbeschäftigung
liegt, konnten im Rahmen konzertierter Aktionen gute Erfolge erzielt werden.
Von
grundsätzlicher Bedeutung war dabei das ausgezeichnete Zusammenwirken mit
den
Organen der Exekutive.
Hinsichtlich der "Verbesserungen durch moderne
technische Geräte" ist es gelun-
gen, die Kommunikationseinrichtungen auf den neuesten Stand zu bringen; allen
Kontrollteams stehen Handys zur Verfügung, um untereinander und ohne
Zeitverlust
auch unmittelbar während einer Kontrolle vor Ort Kontakt aufzunehmen.
Weiters
konnte für alle EDV-Arbeitsplätze der
Ausländerkontrolleinrichtungen der
Zugang zur Verwaltungsstrafevidenz und der flächendeckende Zugang zum
Behör-
den-lntranet und zum Internet eröffnet werden, in der für jedes
betroffene Unterneh-
men die zuzurechnenden Strafbescheide wegen illegaler
Ausländerbeschäftigung
neben anderen relevanten Daten gespeichert sind. Damit wurde nicht nur der
gene-
relle Informationszugang in diesem Bereich, sondern auch
die Möglichkeit für alle
Kontrollorgane geschaffen, die Datenbestände um die Ergebnisse einer
Überprüfung
auch schon vor Durchführung des entsprechenden Strafverfahrens unmittelbar
nach
der
Kontrolle zu erweitern.
Antwort zu den Punkten 13 bis 16 der Anfrage:
Wie bereits in der parlamentarischen Anfrage Nr. 3216/J
erwähnt, hat die Bundesre-
gierung im Ministerrat vom 11. Dezember 2001 das umfangreiche Reformpaket
"Erfolgsmodell Österreich - Standortverbesserung und
Konjunkturbelebung" be-
schlossen. Pkt. 11 dieses umfangreichen Konjunkturpakets legt zum Schwerpunkt-
thema "Bekämpfung der Schwarzarbeit" fest, dass die Kontrolle
der illegalen Auslän-
derbeschäftigung von der Arbeitsinspektion an eine andere Behörde
übertragen
werden soll, um eine effizientere Bekämpfung ihrer negativen Auswirkungen
zu ga-
rantieren. Derzeit werden in einer Arbeitsgruppe auf Regierungs- und
Expertenebene
die Eckpfeiler der Konzeption dieser Neustrukturierung erarbeitet.
Das Konzept sieht die Übertragung der Kontrollaufgaben
nach dem Ausländerbe-
schäftigungsgesetz und dem AVRAG sowie der Kontrollorgane der
Arbeitsinspektion
für illegale Ausländerbeschäftigung an eine andere Behörde
vor und wird derzeit ge-
prüft
bzw. überarbeitet.
Erstes
Ergebnis dieser intensivierten Zusammenarbeit zwischen Arbeitsinspektion
und Exekutive war die
gemeinsame Schwerpunktaktion in Betrieben des Frächter-
gewerbes und bei Straßenkontrollen am 7. Februar 2002.
Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung
Gegenüberstellung der Kontrollergebnisse der Jahre 2000 und 2001
