3276/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2002

 

Bundesminister für Finanzen


Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und
Kollegen vom 22. Jänner 2002, Nr. 3284/J, betreffend Verschleuderung von Staatsbesitz
und Verunsicherung von mehr als 60.000 Mieterinnen in Bundeswohnungen, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass ich den wiederkehrenden Behauptungen der
anfragenden Abgeordneten schon mehrfach - zuletzt bei der Beantwortung der parlamenta-
rischen Anfrage Nr. 3177/J vom 5. Dezember 2001 - entschieden entgegen getreten bin und
auch bereits zu den unrichtigen Darstellungen bezüglich der - von der Bundesregierung sehr
wohl gewünschten - privaten Eigentumsbildung und der aus dem Kaufangebot an die Mieter
angeblich ableitbaren gegenteiligen Absicht, Stellung bezogen habe. Bezüglich der in der
vorliegenden Anfrage erfolgten Darstellung, dass sich - ungeachtet der erforderlichen
formellen Veräußerungsverfahren - in den Medien "ungeniert Interessenten" melden, gebe
ich zu bedenken, dass ich darauf wohl keinen Einfluss habe.


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Zu 1. und 2.:

Auch diesbezüglich ist auf die Beantwortung der bereits angeführten parlamentarischen An-
frage Nr. 3177/J vom 5. Dezember 2001 zu verweisen.

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen liegt keine falsche Mieterinformation vor,
sondern vielmehr eine über das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz hinausgehende frei-
willige rechtsgeschäftliche Verpflichtung der Wohnbaugesellschaften zum Verkauf unter
dem Vorbehalt bestimmter Bedingungen. Ob Bedingungen, die somit einen Rechtsanspruch
auf Eigentumsübertragung begründet hätten, zulässig sind, ist in dem laufenden Gerichts-
verfahren zu klären.

Eine zusätzliche Verlängerung der dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz entsprechenden
Antragsfrist ist nicht vorgesehen.

Zu 3. bis 7.:

Auch bei diesen Punkten ist auf meine Beantwortung der bereits zitierten Anfrage Nr. 3177/J
zu verweisen. Die Ausschreibung der Beratungsleistung, welche die Ausarbeitung eines
Verwertungskonzeptes für die Wohnbaugesellschaften im Eigentum des Bundes und dessen
Umsetzung umfasst, wurde im Amtsblatt der EG vom 11. Jänner 2002 und in der Wiener
Zeitung vom 16. Jänner 2002 bekannt gemacht.

Zu 8.:

Ohne auf die diesbezügliche unterstellende Diktion näher eingehen zu wollen möchte ich
festhalten, dass selbstverständlich die bei Veräußerungen von Staatsbeteiligungen maß-
geblichen Grundsätze der einschlägigen EU-Leitlinien beachtet werden.

Zu 9. und 10.:

Zu den behaupteten Unvereinbarkeiten im Wirkungsbereich der genannten Persönlichkeit,
die sich auf angebliche "allgemeine westeuropäische wirtschaftsethische Grundsätze"
stützen ist vorerst grundsätzlich festzuhalten, dass derartige in den Raum gestellten Be-
hauptungen auch im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung belegt werden sollten.
Nach meiner Auffassung ist jedenfalls die Mitarbeit externer Experten in Organen von
Wohnungsgesellschaften oder in Arbeitsgruppen, die sich mit einschlägigen Themen be-
fassen, wertvoll und zweckmäßig.


Zu 11.:

Der zur Vorbereitung der Verwertung der Bundeswohnungsgesellschaften eingesetzten

Arbeitsgruppe gehören neben Kommerzialrat Karl Blech noch folgende Personen an:

DI Michael Ramprecht, Mag. Rene Oberleitner, Dr. Wilfried Trabold, Dr. Michael Manhard,

Dr. Gerhard Schuster und Mag. Wolfgang Schön.

Weiters sind externe Rechtsberater beigezogen.

Zu 12.:

Da die anfragenden Abgeordneten in der Einleitung zur vorliegenden Anfrage einerseits eine
wo auch immer geortete Verschleuderung von Staatsbesitz beklagen und sich anderseits
genauso gegen verbesserte Kaufanreize und somit gegen die Erzielung höherer Verkaufs-
erlöse wenden, ist die Argumentationslinie für das Bundesministerium für Finanzen leider
nicht ganz nachvollziehbar. Tatsächlich wurde und wird durch eine Verwertung der Bundes-
wohnbaugesellschaften oder der in ihrem Besitz befindlichen Wohnungen nicht in die
Rechte der Mieter eingegriffen, da bestehende Mietverhältnisse davon jedenfalls unberührt
bleiben. Eine Verunsicherung der Mieter ist in diesem Zusammenhang nicht im Bereich des
Finanzressorts verursacht worden, wohl aber durch die intensiven tendenziösen Berichter-
stattungen von dritter Seite.

Im übrigen fällt das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz nicht in den primären Zuständig-
keitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

Mit freundlichen Grüßen