3276/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2002
Bundesminister für Finanzen
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und
Kollegen vom 22. Jänner 2002, Nr. 3284/J, betreffend Verschleuderung von
Staatsbesitz
und Verunsicherung von mehr als 60.000 Mieterinnen in Bundeswohnungen, beehre
ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf
hinweisen, dass ich den wiederkehrenden Behauptungen der
anfragenden Abgeordneten schon mehrfach - zuletzt bei der Beantwortung der
parlamenta-
rischen Anfrage Nr. 3177/J vom 5. Dezember 2001 - entschieden entgegen getreten
bin und
auch bereits zu den unrichtigen Darstellungen bezüglich der - von der
Bundesregierung sehr
wohl gewünschten - privaten Eigentumsbildung und der aus dem Kaufangebot
an die Mieter
angeblich ableitbaren gegenteiligen Absicht, Stellung bezogen habe.
Bezüglich der in der
vorliegenden Anfrage erfolgten Darstellung, dass sich - ungeachtet der
erforderlichen
formellen
Veräußerungsverfahren - in den Medien "ungeniert Interessenten"
melden, gebe
ich zu bedenken, dass ich darauf wohl
keinen Einfluss habe.
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Zu 1. und 2.:
Auch diesbezüglich ist auf die Beantwortung der
bereits angeführten parlamentarischen An-
frage Nr. 3177/J vom 5. Dezember 2001 zu verweisen.
Nach Ansicht des Bundesministeriums für
Finanzen liegt keine falsche Mieterinformation vor,
sondern vielmehr eine über das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
hinausgehende frei-
willige rechtsgeschäftliche Verpflichtung der Wohnbaugesellschaften zum
Verkauf unter
dem Vorbehalt bestimmter Bedingungen. Ob Bedingungen, die somit einen
Rechtsanspruch
auf Eigentumsübertragung begründet hätten, zulässig sind,
ist in dem laufenden Gerichts-
verfahren zu klären.
Eine zusätzliche Verlängerung der dem
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz entsprechenden
Antragsfrist ist nicht vorgesehen.
Zu 3. bis 7.:
Auch bei diesen Punkten ist auf meine Beantwortung der
bereits zitierten Anfrage Nr. 3177/J
zu verweisen. Die Ausschreibung der Beratungsleistung, welche die Ausarbeitung
eines
Verwertungskonzeptes für die Wohnbaugesellschaften im Eigentum des Bundes
und dessen
Umsetzung umfasst, wurde im Amtsblatt der EG vom 11. Jänner 2002 und in
der Wiener
Zeitung vom 16. Jänner 2002 bekannt gemacht.
Zu 8.:
Ohne
auf die diesbezügliche unterstellende Diktion näher eingehen zu
wollen möchte ich
festhalten, dass selbstverständlich die bei Veräußerungen von
Staatsbeteiligungen maß-
geblichen Grundsätze der einschlägigen EU-Leitlinien beachtet werden.
Zu 9. und 10.:
Zu den behaupteten Unvereinbarkeiten im Wirkungsbereich der
genannten Persönlichkeit,
die sich auf angebliche "allgemeine westeuropäische
wirtschaftsethische Grundsätze"
stützen ist vorerst grundsätzlich festzuhalten, dass derartige in den
Raum gestellten Be-
hauptungen auch im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung belegt werden
sollten.
Nach meiner Auffassung ist jedenfalls die Mitarbeit externer Experten in
Organen von
Wohnungsgesellschaften oder in Arbeitsgruppen, die sich mit einschlägigen
Themen be-
fassen, wertvoll und zweckmäßig.
Zu 11.:
Der zur Vorbereitung der Verwertung der Bundeswohnungsgesellschaften eingesetzten
Arbeitsgruppe gehören neben Kommerzialrat Karl Blech noch folgende Personen an:
DI Michael Ramprecht, Mag. Rene Oberleitner, Dr. Wilfried Trabold, Dr. Michael Manhard,
Dr. Gerhard Schuster und Mag. Wolfgang Schön.
Weiters sind externe Rechtsberater beigezogen.
Zu 12.:
Da die anfragenden Abgeordneten in der
Einleitung zur vorliegenden Anfrage einerseits eine
wo auch immer geortete Verschleuderung von Staatsbesitz beklagen und sich
anderseits
genauso gegen verbesserte Kaufanreize und somit gegen die Erzielung
höherer Verkaufs-
erlöse wenden, ist die Argumentationslinie für das Bundesministerium
für Finanzen leider
nicht ganz nachvollziehbar. Tatsächlich wurde und wird durch eine
Verwertung der Bundes-
wohnbaugesellschaften oder der in ihrem Besitz befindlichen Wohnungen nicht in
die
Rechte der Mieter eingegriffen, da bestehende Mietverhältnisse davon
jedenfalls unberührt
bleiben. Eine Verunsicherung der Mieter ist in diesem Zusammenhang nicht im
Bereich des
Finanzressorts verursacht worden, wohl aber durch die intensiven
tendenziösen Berichter-
stattungen von dritter Seite.
Im übrigen fällt das
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz nicht in den primären Zuständig-
keitsbereich des Bundesministeriums
für Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen